Blümel plötzlich zurückhaltend
Nachdem Gernot Blümel nach Bekanntwerden der Ermittlungen noch in die Gegenoffensive ging, nimmt er nun von einer Beschwerde gegen die Razzia Abstand. Unterdessen gehen die Attacken seiner Parteifreunde auf die Staatsanwaltschaft weiter.
Wien, 19. Februar 2021 | Wie gestern bekannt wurde, will Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) keine Beschwerde gegen die Razzia der WKStA an seinem Wiener Hauptwohnsitz und seinem niederösterreichischen Nebenwohnsitz einlegen.
Spekulationen regierungsnaher Medien
Diese Nachricht kommt überraschend: Im Zuge der anhaltenden Attacken auf die Staatsanwaltschaft wurde die Hausdurchsuchung immer wieder von der ÖVP angezweifelt, zuletzt von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler in der Zib 2 (ZackZack berichtete über ihren Scheinposten in der WKStA). Für eine Hausdurchsuchung braucht es einen begründeten Tatverdacht und eine richterliche Genehmigung.
Mit einer Beschwerde wurde dennoch gerechnet. So spekulierten regierungsnahe Medien in den vergangenen Tagen, welche Konsequenzen es für die WKStA hätte, wenn eine mögliche Beschwerde Blümels erfolgreich wäre. Blümel selbst hatte nach Bekanntwerden der Ermittlungen betont, dass jegliche Vorwürfe falsch und haltlos seien. Mit einer eidesstattlichen Erklärung, keine Spenden der Novomatic (für einen eingegrenzten Zeitraum) angenommen zu haben, ging er danach weiter in die Offensive.
Besonders interessant ist Blümels Entscheidung auch, weil die Novomatic plant, rechtlich gegen die Hausdurchsuchung vorzugehen. Die Anordnung stütze sich lediglich auf „Vermutungen“ und ein gelinderes Mittel hätte ausgereicht – meint der Glücksspielkonzern. Gernot Blümel sieht nun davon ab. Anders als seine schäumenden Parteifreunde betont Blümel, er habe die „Zusammenarbeit mit der WKStA als äußerst professionell und sensibel“ empfunden. Er wolle möglichst alles zur Aufklärung beitragen, gibt sich der Minister nun deutlich zurückhaltender. Blümel wird von der Staatsanwaltschaft der Bestechung verdächtigt, genau wie Ex-Novomatic-CEO Harald Neumann. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Wöginger wirft WKStA Straftat vor – ohne Beweise zu liefern
Klubobmann August Wöginger legte unterdessen nach und verbreitete gestern falsche Behauptungen über die Ermittlungen. Der türkise Klubchef warf den Ermittlern sogar Straftaten vor. „Leaks“ aus der WKStA würden dazu führen, dass Beschuldigte wie Blümel medial vorverurteilt würden. Eine solche Verletzung des Amtsgeheimnisses kann bis zu drei Jahre Haft als Folge haben. Gefragt nach Beweisen führte Wöginger, ohne erkennbaren Zusammenhang, lediglich die eidesstattliche Erklärung von Ex-Novomatic-Funktionärin Martina Kurz an. Diese war nach Tagen des Schweigens aufgetaucht und hatte die Entlastungszeugin gegeben. Dass die WKStA nicht primär wegen des „Termins mit Kurz“ ermittelt, schien dem Klubobmann egal zu sein.
(wb)
Titelbild: APA Picturedesk