Kogler-Ministerium stuft Strache-Kurz-SMS herunter
Zunächst hieß es, die Strache-Kurz-SMS wären geheim. Doch das Justizministerium von Werner Kogler hat sie nach eigener Prüfung zurückgestutzt. Jetzt darf das meiste in öffentlicher Sitzung besprochen werden. Die ÖVP dürfte über die Entscheidung nicht erfreut sein.
Wien, 06. März 2021 | Die dem Ibiza-Ausschuss am Mittwoch übermittelten Chatverläufe zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinem damaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (damals FPÖ) sind doch nicht ganz “geheim”. Das Justizministerium von Werner Kogler (Grüne) hat die Geheimhaltungsstufe von 3 auf 1 zurückgenommen: Damit sind die Chats als “eingeschränkt” klassifiziert und können – ausgenommen nur heikle Teile – auch in öffentlicher Sitzung besprochen werden. Ein Rückschlag vor allem für die ÖVP.
OStA vergisst Begründung
Der Meinung, dass die Chats mit Stufe 3 zu klassifizieren wären, waren sowohl die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), teilte das Justizministerium Freitagnachmittag in einer Aussendung mit. Die Letztverantwortung trägt aber die OStA, die mit Leiter Johann Fuchs eine umstrittene Figur an ihrer Spitze hat. Fuchs hatte mittels „geheimer Weisung“ Ermittlungen in der Schredderaffäre torpediert. Aber “aufgrund eines Versehens der übermittelnden Behörde” sei “bedauerlicherweise” die nötige Bekanntgabe der Gründe für Klassifizierung unterblieben, schrieb das Kogler-Ministerium. Also habe die Sektion V (Einzelstrafsachen) selbst eine Sichtung durchgeführt.
“Diese Prüfung führte zum Ergebnis, dass die Preisgabe der in den Unterlagen enthaltenen Informationen nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz nicht die Gefahr einer Schädigung der im Sinn des Gesetzes geschützten Interessen schaffen würde”,
berichtete Ministeriums-Sprecherin Christina Ratz. Daher habe man die Unterlagen mit Stufe 1 (“eingeschränkt”) eingestuft. Die Chats seien dem Parlament Freitagnachmittag vorgelegt worden. Die Opposition hatte die Einstufung der Kurz-Strache-SMS als “geheim” zuvor scharf kritisiert. NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper (NEOS) hatte die erste Entscheidung als “völlig überzogen” bezeichnet. Auch die Fraktionsführer von SPÖ und FPÖ, Jan Krainer und Christian Hafenecker, hatten sich beklagt. Jetzt bekommen sie Recht.
„Bedrohung von Menschenleben“?
Für U-Ausschüssen zur Verfügung gestellte Unterlagen gibt es vier Geheimhaltungsstufen. Werden sie als “eingeschränkt” klassifiziert, kann darüber auf Beschluss des U-Ausschuss-Vorsitzenden mit dem Verfahrensrichter trotzdem in der öffentlichen Sitzung gesprochen werden – nur heikle Teile müssen ausgespart werden. Die anderen Informationen in der Unterlage unterliegen keiner Geheimhaltungspflicht. Stufe 2 “vertraulich” gilt für ein Dokument, wenn bei dessen Veröffentlichung die Gefahr einer Schädigung von Interessen besteht. Als “geheim” auf Stufe 3 sind Unterlagen klassifiziert, wenn eine “erhebliche Schädigung” von Interessen droht, etwa eine Bedrohung von Menschenleben. Die höchste Stufe “streng geheim” wird vergeben, wenn bei Veröffentlichung eine schwere Schädigung von öffentlichen Interessen droht, etwa der unmittelbare Verlust zahlreicher Menschenleben oder die langfristige Schädigung der österreichischen Wirtschaft.
Türkises Zittern
Warum also zunächst die offensichtlich viel zu hohe Geheimhaltungsstufe 3 gewählt wurde, ist unbekannt – die OStA hat es ja nicht begründet. Für den Ausschuss sowie für Kurz und Strache selbst steigt nun die Spannung. Was haben sich Kanzler und Ex-Vizekanzler geschrieben, mit Blick auf den Untersuchungsgegenstand im Ibiza-Ausschuss? Was die neue Einstufung für die sage und schreibe 300.000 Schmid-SMS bedeutet, ist noch unklar. Türkises Aufatmen bewirkt der Schritt des Justizministeriums eher nicht.
(red/apa)
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