Samstag, Dezember 7, 2024

Keine Kurz-Mails ans Verfassungsgericht – Kanzler lässt Frist verstreichen

Kanzler lässt Frist verstreichen

Alle relevanten Unterlagen seien bereits an den U-Ausschuss geliefert worden – darauf beharrt Sebastian Kurz. Am Montag endete die Frist des Verfassungsgerichtshofes. Statt Unterlagen schickte man 692 Erklärungen von Mitarbeitern.

 

Wien, 27. April 2021 | Wie von Sebastian Kurz (ÖVP) angekündigt, schickte das Kanzleramt keine weiteren Unterlagen, die den Ibiza-U-Ausschuss betreffen, an den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Kein einziges Mail von Kurz an seine Mitarbeiter während der türkis-blauen Ibiza-Regierung liegt dem Ausschuss vor. Deshalb war die Opposition vor den VfGH gezogen. Dieser kam zur Erkenntnis, dass Kurz die Mails liefern muss. Montag Mitternacht endete Frist.

Alles geliefert

Dass man keine weiteren Unterlagen aus dem Kanzleramt liefern werde, kündigte Kurz bereits letzte Woche an. „Alles relevante wurde geliefert. Was es nie gegeben hat oder was vernichtet worden ist, das kann natürlich nicht geliefert werden”, so der Kanzler.

Statt relevante Unterlagen schickte das Kanzleramt allerdings 692 Emails an den VfGH. Laut „Kurier“ übermittelte man Nachrichten von 692 Mitarbeitern des Kanzleramts, die untermauern sollen, dass es keine zusätzlichen Unterlagen gäbe. Alle Mitarbeiter hätten per Stichwörtern nach Unterlagen und Dateien gesucht, die „abstrakt relevant“ sein könnten. Man hätte aber nichts gefunden. Das würden die 692 Stellungnahmen der Mitarbeiter bezeugen.

Süddeutsche“-Journalist Oliver Das Gupta kommentiert die Arbeit des Kanzleramtes.

Zudem seien die angeforderten Mailpostfächer mit Ausscheiden aus der Regierung gelöscht worden, was laut Kanzleramt ein „üblicher Standardprozess“ sei, schreibt der „Kurier“.

Entscheidung bis Mitte Mai

Der VfGH forderte die Unterlagen an, um zu entscheiden, welche davon „abstrakt relevant“ für den U-Ausschuss sind. Dass weder Mails noch Kalender des Kanzlers vorliegen, kritisiert die Opposition seit längerem scharf. Auch Finanzminister Gernot Blümel hat bisher der Erkenntnis des VfGH nicht Folge geleistet. Damit der Untersuchungsausschuss arbeiten könne, brauche man mehr Unterlagen aus dem BMF, so die Opposition. Jan Krainer beantragte, die VfGH-Erkenntnis gegen Blümel zu exekutieren.

Am Donnerstag beginnt der VfGH mit der Beratung um die Aktenlieferung aus dem Kanzleramt, aber auch aus dem Finanzministerium. Bis Mitte Mai solle entscheiden werden. Grundlage, zumindest in Bezug auf das Kanzleramt, werden die 692 Mails sein. Zudem klärt man die Exekution gegen Blümel.

Dafür wäre theoretisch der Bundespräsident zuständig. In Artikel 146, Abs. 2 der Verfassung heißt es:

“Die Exekution der übrigen Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes liegt dem Bundespräsidenten ob. Sie ist nach dessen Weisungen durch die nach seinem Ermessen hiezu beauftragten Organe des Bundes oder der Länder einschließlich des Bundesheeres durchzuführen. Der Antrag auf Exekution solcher Erkenntnisse ist vom Verfassungsgerichtshof beim Bundespräsidenten zu stellen.”

(ot/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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