Samstag, April 27, 2024

Bildungsministerium zum zweiten Mal wegen Schultests verurteilt – 350.000 Euro Buße

350.000 Euro Buße

Das Bildungsministerium ist wegen der Vergabe der Corona-Schultests im August und September 2021 zum zweiten Mal verurteilt worden. Damaliger Bildungsminister war Heinz Faßmann.

Wien, 03. März 2022 | Ein wesentlich überteuerter Direktabruf bei dem – mit den Tests für sechs Bundesländer betrauten – Anbieter BIEGE Novogenia war ein “schwerer Verstoß” gegen die Vergaberichtlinien und “eine große Schädigung”, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest. Das Ministerium muss 350.000 Euro Geldbuße und die Verfahrenskosten zahlen.

Beim ersten Mal 500.000 Euro Geldbuße

Angerufen hatte das Gericht der im Vergabeverfahren unterlegene Konkurrent Lifebrain. Die von den “Alles gurgelt”-Tests in Wien bekannte Labor-Firma war damit zum zweiten Mal mit einem gerichtlichen Vorgehen gegen die Vergabe der Schultests durch das damals noch von Heinz Faßmann (ÖVP) geführte Bildungsministerium im Spätsommer 2021 erfolgreich. Schon im Jänner hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Vergabe von Gurgeltests in Schulen in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich an die “Covid Fighters”-Firma Artichoke rechtswidrig war und eine Geldbuße von 500.000 Euro verhängt.

Nun ging es darum, dass das Ministerium die Firma Novogenia am 17. August im Wege eines “Direktabrufs” mit Tests an 2.743 Schulen der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg betraute – und dies mit wesentlich höheren Kosten – nämlich um 332.287,30 Euro mehr – als in der am 7. August geschlossenen Basisrahmenvereinbarung. Für die Logistik seien um das drei- bis vierfache (je nach Region) höhere Kosten bezahlt worden als vereinbart und zudem sei eine erhebliche Zahl von “Transportbeuteln” verrechnet und bezahlt worden, die im Leistungsverzeichnis nicht vorkamen.

Ein solcher Direktabruf wäre nur zulässig, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert werden. “Diese Vorgangsweise der Auftraggeberin war … ausschreibungs- und gesetzwidrig und daher rechtswidrig”, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest.

Lifebrain begrüßt Urteil

Lifebrain begrüßte am Donnerstag in einer Aussendung das Urteil: “Einmal mehr bestätigt sich damit unsere Einschätzung, dass die Vergabeverfahren für die Schul-PCR-Tests mehr als fragwürdig und bei weitem nicht korrekt abgelaufen sind”, betonte Geschäftsführer Michael Havel. Es seien Preise bezahlt worden, die weit über den Kosten des “Wiener Herzeigesystems ‘Alles gurgelt!’ liegen – und dennoch habe sich gezeigt, dass die vom Ministerium betrauten Testsysteme in vielen Bundesländern auch von der Logistik und der Analysequalität her nicht funktionieren würden.

(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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19 Kommentare

  1. Firma Novogenia, der Besitzer Dr. Wallerstorfer ist ua für
    Amway Europe (wissenschaftlicher Berater)
    UNIQA Versicherungen (wissenschaftlicher Berater)
    Rootine Vitamins USA (wissenschaftlicher und technischer Leiter) tätig, somit schließen sich wieder die Kreise

  2. man sollte sich die Bietergemeinschaft rund um Novogenia vl. genauer ansehen. Eine ÖVP Nähe lässt sich nicht leugnen (Novogenia, WEMS) und vl. sollte man auch ein wenig in die Tiefe schauen, da es nicht nur um die Schultests geht sondern auch in Hinblick auf Sicher Gastfreundschaft und den Tests in OÖ und anderen Bundesländern welche die genannte Bietergemeinschaft “gewonnen” hat oder über von Vergaben seitens BBG. Denn komischerweise arbeitet bei WEMS mittlerweile eine ehemalige BBG Mitarbeiterin und es würde mich nicht wundern, wenn da auch die ÖVP die Finger im Spiel hat.

  3. Das Bildungsministerium zahlt die 350.000,- an die Finanzprokuratur.
    Die Finanzprokuratur gibt das Geld dem Finanzministerium.
    Das Finanzministerium stockt damit das Budget des Bildungsministeriums auf (oder finanziert eine Studie mit dem Titel: “Wie sehr kann man die Wähler verarschen?”).

  4. Jaja, unser Fachleute in der türkis-grünen Fabrik kennen sich eben aus. Ironie off? naja – eher nicht.

  5. Der nächste Kriminalfall im Hause ÖVP! Hygiene Austria noch nicht einmal abgewickelt, Karmasin inhaftiert, Kurz auf der Flucht, 10 – 15 ÖVPler beschuldigt oder angeklagt, Schmid außer Landes… da sind wir doch froh, dass die tapferen türkisen Blumen noch die Stellung halten und das Land in den Abgrund wirtschaften. Und der Anstand sieht tatenlos zu…

  6. “Bildungsministerium zum zweiten Mal wegen Schultests verurteilt…”
    Wenn das möglich ist, dann fragt man sich warum ein Ex Finanzminister und Exex Kanzler noch am freiem Fuß sind……?

  7. Wie kommt man als Steuerzahler eigentlich dazu ständig Strafen der unfähigen Politiker zahlen zu müssen.

  8. Wie der Herr so das Gscher.
    Der türkise Heiland hat ja schon vorgelebt wie man mit Steuergeld einkauft, sich die eigenen Säcke füllt um hinterher mit Steuergeld Strafen bezahlt.
    War um glaubt ihr denn wofür jetzt, 2022 33 Millionen Impfdosen gekauft werden wo diesen Müll sich niemand mehr spritzen lässt?

  9. Und mit welchem Geld wird diese „Buße“ nun finanziert? Und wohin fließt diese, bzw wofür wird die dann verwendet?

    • Mit Steuergeld natürlich. Woher hat ein Ministerium seine Geldmittel wohl sonst?? Es wurde somit womöglich überteuert eingekauft (mit Steuergeld) und deshalb muss nun eine Strafe bezahlt werden (mit Steuergeld). Ich finde das einfach lächerlich. Es sollte in Tagessätze umgerechnet werden und Fassmann sollte so lange dann hinter Gitter. Das ist vielleicht abschreckend. Aber wie soll es jemanden abschrecken, wenn jemand anderes die Strafe zahlt?

        • DER war gut! Vielleicht liest du mal nach was das Wort bedeutet, dass du mit einem ! garnierst.

          Amtshaftung ist die Haftung des Staates ( z.B. des Bundes, der Länder und der Gemeinden) für Schäden, die seine Organe in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen verursachen. Der Schaden ist vom Staat immer nur in Geld zu ersetzen.

          • Ich glaube das passt auch nicht. Hier wird die Haftung handelnder Organe juristischer Personen geregelt, die nur dann persönlich zum Handkuss kommen, wenn die juristische Person, zB wg Insolvenz, ausfällt. Wenn Organe einen Schaden verursachen, kommt sonst die juristische Person für den Schaden auf. Etwa, wenn ein österreichischer Diplomat versehentlich einen französischen Kollegen bei der Jagd erlegt. Das war keine Amtshandlung, ergo keine Amtshaftung, aber das Handeln eines Organs, deshalb Organhaftung.

            Der Weg führt hier über das Strafrecht: aus einem Schuldspruch ließe sich ein Schadenersatz generieren.

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