Freitag, April 19, 2024

Corona: Polaschek bestätigt Arbeitserlaubnis für infizierte Lehrer

Corona:

Bildungsminister Martin Polaschek hat am Dienstag bestätigt, dass infiziertes Lehrpersonal ohne Symptome im Herbst mit Maske unterrichten werden dürfen. Einige Bundesländer haben bereits angekündigt, eigene Wege zu gehen.

Wien, 09. August 2022 | Auch Covid-19-infiziertes Lehrpersonal soll mit FFP2-Maske unterrichten können, wenn es symptomfrei sind. Das hat Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) am Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz erneut bekräftigt. Es gebe eine einheitliche Regelung des Gesundheitsministeriums für alle Arbeitnehmer, diese solle auch für Pädagogen gelten. “Wer es für sich verantworten kann, kann in die Klasse gehen“, so Polaschek.

Versuch, Schulen offenzuhalten

“Wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer sich gesund fühlt und das Gefühl hat, er kann in die Schule gehen, hat er die Möglichkeit wie alle anderen auch”, betonte der Minister. Man müsse sich darauf einstellen, “dass Covid uns nicht verlassen wird”. Sollte aber eine Variante kommen, die ebenfalls hochansteckend ist und zu schwereren Verläufen führt, müsse man sich die Regelung erneut ansehen.

“Wir schauen, dass wir zurück in eine Art Normalität kommen”, so Polaschek. Er erinnerte daran, dass in den vergangenen beiden Jahren immer wieder das Offenhalten der Schulen eingefordert worden sei. Wenn man nun die Möglichkeit schaffe, ein Schließen von Klassen beziehungsweise Schulen zu verhindern, indem man symptomfreien Infizierten mit Maske das Unterrichten erlaube, dann sei dies vertretbar.

Einige Bundesländer gehen anderen Weg

Er halte es für wichtig, dass die Schulen ein integrierter Bestandteil der anderen Maßnahmen sind, meinte Polaschek. Die konkreten Regelungen für den Herbst würden wie geplant am 29. August bekanntgegeben. Bisher haben einige Bundesländer wie Wien oder Burgenland angekündigt, Covid-19-infizierte Pädagogen an den Pflichtschulen nicht in die Klassen zu schicken – dort sind sie die Dienstgeber.

Inwieweit im Herbst verstärkt CO2-Messgeräte beziehungsweise Luftreinigungsgeräte eingesetzt werden, werde gerade noch einmal überprüft, so der Bildungsminister. Bereits im Vorjahr hatten die Schulen die Möglichkeit, mobile Luftreiniger zu beantragen. Das sei aber nur zum Teil beansprucht worden. Die Geräte seien nicht unbedingt leise und erzeugen selbst Wärme, weshalb sie teils nicht gut angenommen worden seien. Bei allen Neubauten werde aber darauf geachtet, Luftreinigungssysteme zu integrieren.

Hochschulen dürfen eigene Maßnahmen treffen

Dass die Hochschulen anders als Schulen die Möglichkeit haben, ihre Corona-Maßnahmen eigenständig zu treffen, verteidigte Polaschek. Die Situation sei nicht vergleichbar: Lehrende an Universitäten, die zwischen vier und zehn Wochenstunden unterrichten, könnten im Fall einer symptomfreien Infektion viel leichter auf Online-Lehre umstellen, Studierende müssten bei einem etwaigen Ausfall einer Lehrveranstaltung auch nicht betreut werden.

An den meisten Unis gibt es derzeit zumindest die Empfehlung, im Fall einer Infektion nur im Ausnahmefall an die Einrichtung zu kommen. Detaillierte Regelungen für das im Oktober startende Wintersemester kommen aber erst in den nächsten Wochen.

(apa/red)

Titelbild: TOBIAS STEINMAURER / APA / picturedesk.com

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38 Kommentare

  1. Quarantäne und ständiges Testen sind sinnlos und erübrigen sich. Und wir werden im Herbst weder einen Lockdown oder gar Schulschließungen benötigen. Wir sollten endlich zurück zu dem finden, was wir immer getan haben: Wer krank ist, wird krankgeschrieben und bleibt ein bisschen zu Hause. Maske für alle, die wollen. Eine allgemeine Maskenpflicht ist nicht zu begründen.
    (Corona-Experte Dr. Thomas Voshaar)

  2. Habe heute fast den Kaffee verschüttet, als ich das gelesen habe. Danke für den Lacher!

    Erstens, die ganzen hysterischen Lehrkräfte, die schon vorher ausgezuckt sind, wenn jemand geniest hat und am liebesten 3 Masken übereinander tragen, werden jetzt ein echtes Problem haben, zweitens, wenn wirklich “symptomlos” dann wird halt plötzlich ein Halskratzen auftreten und schwupps ist man im Krankenstand. Wer wird schon freiwillig unterrichten, wenn es anders auch geht?

    Und erst Wien… Ludwig wird rotieren.

    Ich lach mich scheckig.

    Wie wäre es, dieses ganze Theater ein für alle Mal abzustellen, wie es z.B. die Schweiz schon seit April (!!!) gemacht hat? Sind auch nicht ausgestorben dort.

    • Ja es ist fast zum totlachen: das Bildungsminustrrium ist der erste Dienstgeber, der es gesunden Mitarbeiterinnen ‘erlaubt’ in die Arbeit zu kommen. Es ist so lustig wie wir von Polaschek und den Medien, die so was auch noch schreiben, verarscht werden …

    • Aus diesen Erwägungen wandern auch viele Vorarlberger Lehrkräfte in die Schweiz und nach Liechtenstein ab.

  3. Ist es tatsächlich eine ‘Erlaubnis’? Also dürfen symptomlose Lehrer unterrichten oder müssen sie? Wenn Sie dürfen, dürfen Sie auch zu Hause bleiben ohne Maske oder ins Restaurant gehen mit Maske – bei vollen Bezügen!?

  4. Das CO2-Messgerät gehört einmal unter die Maske der Kinder, damit jeder sieht, was da passiert. Und dann gehören diejenigen, die Kindern Masken aufsetzen vor Gericht.

    • Und dann gleich die Todesstrafe ….oder was meinen Sie schon wieder?
      Entbehrliche Rufe aus dem Keller… .

    • … hat man schon gemacht, vor zwei Jahren schon, nicht nur bei Kindern, auch bei Hochleistungssportlern, was ist passiert – nichts.
      Warum? das CO2 Molekül ist in etwa 300-400 pm groß, die Maske hat eine Durchlassgröße von ~ 0,8 µm. ist so wie wenn man versuchen würde eine Stecknadel mit einem Fußballtor aufzuhalten.

  5. Vielleicht sollte man ja die ursprüngliche Idee vom Rauch wieder aufgreifen, Infizierte sollen unter sich bleiben dann können sie sogar die Maske abnehmen….Da hätten wird dann Klassen mit infizierten Lehrern für infizierte Schüler, Supermärkte für Infizierte und eigene Büros für Infizierte…jeder müsste ständig testen ob er zu den Infizierten gehört weil sonst darf er nicht in die entsprechenden Bereiche für Infizierte……Herr Rauch merken sie was? Wärs nicht doch gscheiter gewesen die Infizierten für ein par Tage zuhause zu lassen um das Infektionsgeschehen zu bremsen und den anderen ein normales Leben zu ermöglichen?

      • War auch ironisch gemeint….Rauch hatte aber tatsächlich die Idee bestimmte Bereiche für Infizierte einzurichten….

    • Das sind die einschlägigen Bestimmungen:

      § 178 StGB Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört.

      § 179 StGB Wer die im § 178 mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

      § 12 StGB: Bestimmungstäterschaft: Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.

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