Samstag, Juli 27, 2024

Corona: Polaschek bestätigt Arbeitserlaubnis für infizierte Lehrer

Corona:

Bildungsminister Martin Polaschek hat am Dienstag bestätigt, dass infiziertes Lehrpersonal ohne Symptome im Herbst mit Maske unterrichten werden dürfen. Einige Bundesländer haben bereits angekündigt, eigene Wege zu gehen.

Wien, 09. August 2022 | Auch Covid-19-infiziertes Lehrpersonal soll mit FFP2-Maske unterrichten können, wenn es symptomfrei sind. Das hat Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) am Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz erneut bekräftigt. Es gebe eine einheitliche Regelung des Gesundheitsministeriums für alle Arbeitnehmer, diese solle auch für Pädagogen gelten. “Wer es für sich verantworten kann, kann in die Klasse gehen“, so Polaschek.

Versuch, Schulen offenzuhalten

“Wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer sich gesund fühlt und das Gefühl hat, er kann in die Schule gehen, hat er die Möglichkeit wie alle anderen auch”, betonte der Minister. Man müsse sich darauf einstellen, “dass Covid uns nicht verlassen wird”. Sollte aber eine Variante kommen, die ebenfalls hochansteckend ist und zu schwereren Verläufen führt, müsse man sich die Regelung erneut ansehen.

“Wir schauen, dass wir zurück in eine Art Normalität kommen”, so Polaschek. Er erinnerte daran, dass in den vergangenen beiden Jahren immer wieder das Offenhalten der Schulen eingefordert worden sei. Wenn man nun die Möglichkeit schaffe, ein Schließen von Klassen beziehungsweise Schulen zu verhindern, indem man symptomfreien Infizierten mit Maske das Unterrichten erlaube, dann sei dies vertretbar.

Einige Bundesländer gehen anderen Weg

Er halte es für wichtig, dass die Schulen ein integrierter Bestandteil der anderen Maßnahmen sind, meinte Polaschek. Die konkreten Regelungen für den Herbst würden wie geplant am 29. August bekanntgegeben. Bisher haben einige Bundesländer wie Wien oder Burgenland angekündigt, Covid-19-infizierte Pädagogen an den Pflichtschulen nicht in die Klassen zu schicken – dort sind sie die Dienstgeber.

Inwieweit im Herbst verstärkt CO2-Messgeräte beziehungsweise Luftreinigungsgeräte eingesetzt werden, werde gerade noch einmal überprüft, so der Bildungsminister. Bereits im Vorjahr hatten die Schulen die Möglichkeit, mobile Luftreiniger zu beantragen. Das sei aber nur zum Teil beansprucht worden. Die Geräte seien nicht unbedingt leise und erzeugen selbst Wärme, weshalb sie teils nicht gut angenommen worden seien. Bei allen Neubauten werde aber darauf geachtet, Luftreinigungssysteme zu integrieren.

Hochschulen dürfen eigene Maßnahmen treffen

Dass die Hochschulen anders als Schulen die Möglichkeit haben, ihre Corona-Maßnahmen eigenständig zu treffen, verteidigte Polaschek. Die Situation sei nicht vergleichbar: Lehrende an Universitäten, die zwischen vier und zehn Wochenstunden unterrichten, könnten im Fall einer symptomfreien Infektion viel leichter auf Online-Lehre umstellen, Studierende müssten bei einem etwaigen Ausfall einer Lehrveranstaltung auch nicht betreut werden.

An den meisten Unis gibt es derzeit zumindest die Empfehlung, im Fall einer Infektion nur im Ausnahmefall an die Einrichtung zu kommen. Detaillierte Regelungen für das im Oktober startende Wintersemester kommen aber erst in den nächsten Wochen.

(apa/red)

Titelbild: TOBIAS STEINMAURER / APA / picturedesk.com

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