Samstag, Juli 27, 2024

Lobbyist Mensdorff-Pouilly wieder wegen Geldwäscherei vor Gericht

Lobbyist Alfons Mendsdorff-Pouilly steht ab Dienstag in Wien wieder vor Gericht. Es geht einmal mehr um Geldwäscherei-Vorwürfe rund um den Eurofighter-Skandal. 

Wien/Toulouse, 2. April 2022 | Der Rüstungslobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly muss sich ab dem kommenden Dienstag erneut wegen Geldwäscherei am Wiener Landesgericht verantworten. Er soll Vermögen verschoben haben, das aus einem Verbrechen eines anderen stammt, indem zunächst zwei Millionen Euro auf ein Konto der Sal Oppenheim Bank in Wien überwiesen wurden. Dieses Geld soll Mensdorff-Pouilly dann großteils “zu noch festzustellenden Zwecken an noch festzustellende Dritte” weitergegeben haben, heißt es im Strafantrag.

„Schwarze Kasse“ mit 84 Millionen Euro

Grundlage sind laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Untreue-Handlungen eines früheren Bereichsleiters des Eurofighter-Herstellers EADS, die bereits lange zurückliegen. Dieser soll ab März 2005 mittels Scheinverträgen rund 93 Millionen Euro von der EADS Deutschland GmbH (EADS-D) an die Vector Aerospace LLP überwiesen haben, wobei der größte Teil davon, nämlich 84 Millionen Euro, als “schwarze Kasse“ für Zwecke gedient haben soll, die außerhalb der legitimen unternehmerischen Interessen der EADS-D lagen, wie die WKStA in ihrem Strafantrag festhält.

Zwei Millionen mutmaßlich an Mensdorff-Pouilly

Davon landeten dann zwei Millionen Euro unter dem Zahlungszweck “Vergütung” auf dem Konto einer in Wien etablierten Gesellschaft, welche die WKStA dem Einflussbereich Mensdorff-Pouillys zurechnet. Von dieser Summe gingen am 5. April 2006 als “Darlehensrückzahlung” 300.000 Euro an eine Gesellschaft in Budapest, zwischen Ende April 2006 und Anfang Juli 2007 soll Mensdorff-Pouilly die Barbehebung der restlichen 1,7 Millionen Euro veranlasst und persönlich entgegengenommen haben. Wo das Geld letztlich landete, konnte die WKStA bisher nicht klären.

Freispruch 2013: „Sache stinkt nicht genug“

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und verweist darauf, dass er bereits im Jänner 2013 in Wien vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen wurde. Damals hatte man Mensdorff-Pouilly verdächtigt, vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems über ein verschachteltes Firmen-Netzwerk 12,64 Millionen Euro erhalten und die Millionen verteilt zu haben. Der Verdacht war, dass er damit Beschaffungsvorgänge in Zentral- und Osteuropa zugunsten des britischen Konzerns beeinflusst haben sollte. Das Erstgericht hatte sich am Ende eines ausführlichen Beweisverfahrens zwar überzeugt gezeigt, dass Mensdorff Gelder von BAE Systems übernommen hatte, “aber wir wissen nicht, in welcher Funktion”. “Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug”, hielt der Richter damals wörtlich fest.

Magere Beweislage

Offensichtlich dürfte auch im nunmehrigen Fall die Beweislage nicht sehr üppig sein. Das Landesgericht für Strafsachen hatte den Strafantrag nach Informationen der APA nämlich ursprünglich zurückgewiesen, und zwar mit der Begründung, dass eine gerichtlich bereits entschiedene Sache und außerdem Verjährung vorliege. Das übergeordnete Oberlandesgericht (OLG) Wien sah das anders, sodass jetzt die Verhandlung vor einem Einzelrichter stattzufinden hat. Vorerst sind zwei Verhandlungstage anberaumt, wobei Zeugen erst für Mittwoch den 7. April geladen sind. Ob dann bereits mit einem Urteil zu rechnen ist, ist unklar.

(apa/pma)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Pia Miller-Aichholz

    Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich

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