Samstag, Juli 27, 2024

Kein Lebensmittel-Herkunftsnachweis für Gastronomie

Ab 2023 soll es verpflichtend sein, die Herkunft von Lebensmitteln anzugeben – das hat die Regierung angekündigt. Die klassische Gastronomie hat sich erfolgreich dagegen eingesetzt, auch in die Pflicht genommen zu werden.

Wien, 2. Mai 2022 | Die klassische Gastronomie wird auch weiterhin nicht verpflichtet sein, die Herkunft von Hauptzutaten anzugeben. Der Fachverbands Gastronomie sagte gegenüber ZackZack sinngemäß, eine solche Pflicht sei den Betrieben nicht zumutbar. Demgegenüber müssen laut Verordnungsentwurf beispielsweise Kantinen die Lebensmittelherkunft künftig mittels Aushang oder in der Speisekarte angeben.

Am Samstag haben Bundeskanzler Karl Nehammer und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) bekannt gegeben, dass ab 2023 bei Lebensmitteln verpflichtend die Herkunft angegeben werden muss. Das soll laut Verordnung auch für verarbeitete Lebensmittel gelten.

Gastronomie setzt auf Freiwilligkeit

Der Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer sagt gegenüber ZackZack, dass die Kennzeichnung eine große Herausforderung für die Gastronomie-Betriebe wäre. Als Interessensvertretung für die Gastronomie hätte der Fachverband seine Position bei der Regierung „selbstverständlich“ eingebracht. Statt einer Pflicht sollten „freiwillige Maßnahmen“ gefördert werden.

Der Fachverband sieht dabei auch die Konsumenten in der Pflicht: „Sofern Gäste vermehrt heimische Produkte nachfragen und auch bereit sind, die höheren Preise dafür zu bezahlen, werden diese in der Gastronomie auch in dementsprechenden Umfang angeboten“, heißt es gegenüber ZackZack.

Kritik von Tier- und Umweltschützern

Tier- und Umweltschützer kritisieren, dass damit ein entscheidender Konsum-Bereich ausgenommen ist. “Die Menschen haben ein Recht zu wissen, woher ihre Lebensmittel kommen“, sagte etwa Volker Hollenstein, politischer Leiter des WWF Österreich gegenüber der APA. Nicht nur im Supermarkt müsse erkennbar sein, woher die Lebensmittel kommen, sondern auch im Gasthaus.

Frage EU-Recht

Das Landwirtschaftsministerium habe die Verordnung gemeinsam mit dem zuständigen Gesundheitsministerium, dem Wirtschaftsministerium wie auch mit Verfassungs- und Europarechtsexperten an der Umsetzung erarbeitet, hieß es am Samstag. Nun gehen die beiden finalen Verordnungen in die Begutachtung und zur Notifikation an die Europäische Kommission.

Der Fachverband Gastronomie stellt infrage, ob eine generelle Kennzeichnungspflicht mit EU-Recht vereinbar wäre. Ein entsprechender „Alleingang“ auf nationaler Ebene würde demnach heimische Unternehmen gegenüber dem internationalen Wettbewerb benachteiligen.

Hauptzutaten-Herkunft im Fokus

Die Verordnung sieht vor, dass Lebensmittelhersteller und -unternehmen auf der Verpackung von Lebensmitteln die Herkunft der Hauptzutaten Fleisch, Milch und Eier angeben. Hauptzutaten sind jene mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent am Lebensmittel oder solche, die der Konsument üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziiert. Bei Fleisch muss in der Regel gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Bei Milch, wo das Tier gemolken wurde. Und bei Eiern, wo das Ei gelegt wurde. Als Beispiele nannte die Regierung Wurstwaren, Käse und Mayonnaisen.

(pma/apa)

Titelbild: Pixabay

Autor

  • Pia Miller-Aichholz

    Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich

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