»Nicht Gegenstand meines Vollzugsbereiches«
Karl Nehammers Beantwortung der Cobra Libre-Anfrage, die zur skurrilen Kanzler-Pressekonferenz führte, ist nun da. Der Kanzler sieht sich nicht zuständig.
Wien, 07. Juni 2022 | Die Personenschützer-Affäre des Bundeskanzlers Karl Nehammer (ÖVP) verfolgt ihn nun bereits seit mehr als zwei Monaten. Am 3. April brachte der SPÖ-Abgeordnete Reinhold Einwallner eine detaillierte parlamentarische Anfrage an Innenminister Gerhard Karner und den Bundeskanzler zum Sachverhalt ein. Beigefügt wurde der Anfrage ein anonymes Schreiben eines Cobra-Beamten. Dort wurde vorgeworfen, dass es ein Alkoholgelage in der Kanzler-Wohnung der Personenschützer sowie Interventionsversuche Nehammers gab. Der Kanzler reagierte nach Einbringen der Anfrage mit einer hastig einberufenen, emotionalen Pressekonferenz. Zwei Monate später gibt sich Nehammer deutlich wortkarg in seiner Beantwortung.
“Cobra Libre” nicht Gegenstand meines Vollziehungsbereiches
Während der Innenminister bereits vor Wochen auf die Anfrage ausführlich antwortete, und auch der Erzählung der Kanzler-Gattin teilweise widersprach, beantwortete Nehammer keine der 16 Fragen inhaltlich. Nicht einmal auf die Frage, ob der Unfall stattfand gab es Auskunft vom Bundeskanzler. Nehammers Antwort auf alle Fragen ist, dass er sich zu seiner „politischen Meinung bereits öffentlich geäußert“ habe. Die Fragen sind „nicht Gegenstand meines Vollzugsbereiches“.
Screenshot: Parlamentarische Anfragebeantwortung auf die SPÖ-Anfrage
Auch bei FPÖ-Anfrage spärliche Auskunft
Etwas mehr spärliche Auskunft gab Nehammer auf eine ähnlich formulierte Anfrage der FPÖ. Christian Hafenecker fragte etwa, wann Mitarbeiter des Kanzleramts oder Nehammer selbst von dem Vorfall informiert wurden. Die Antwort: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskanzleramts sind – ebenso wie ich – in einem ständigen Austausch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sämtlicher Bundesministerien, so auch mit jenen des Bundesministeriums für Inneres.“
Screenshot: Parlamentarische Anfragebeantwortung auf die FPÖ-Anfrage
Für den Rest der Fragen wird auf seine SPÖ-Beantwortung verwiesen: Nicht Gegenstand seiner Vollziehung.
(bf)
Titelbild: APA Picturedesk