Samstag, Juli 27, 2024

Energiesparen, Prioritäten und Solidarität: EU stellt Gasnotfallplan vor

Energiesparen, Prioritäten und Solidarität:

Einige europäische Staaten zittern vor einem totalen Ausfall des russischen Gases, nun präsentierte die EU-Kommission ihren Gasnotfallplan.

 

Brüssel, 20. Juli 2022 | Die Europäische Union bereitet sich auf einen möglichen Lieferstopp von russischem Gas nach Europa vor. Zuletzt hatte der russische Machthaber Putin eine Reduktion der Gasliefermengen über die Pipeline Nord Stream 1 in Aussicht gestellt.

Am Mittwoch stellt die EU-Kommission in Brüssel einen Notfallplan vor, wie man auf Ausfälle bei Gaslieferungen reagieren könnte. Der Fokus soll dabei aufs Energiesparen und auf Solidarität gelegt werden. Das Papier definiert dem Entwurf zufolge auch, welche Einrichtungen im Notfall zuerst mit Energie versorgt werden würden.

Weniger heizen und kühlen

Kolportiert wird, dass öffentliche Gebäude, Büros und kommerzielle Gebäude bis maximal 19 Grad beheizt und auf nicht weniger als 25 Grad heruntergekühlt werden sollen. Generell werden Verbraucherinnen und Verbraucher, wie auch andere Konsumenten von Gas zum Sparen aufgerufen. Sanktionen gegen private Energiesünder sind bisher nicht bekannt.

Der Entwurf der Kommission sieht vor, dass Unternehmen ihren Gasverbrauch reduzieren, beziehungsweise auf andere Energieträger umsteigen sollen. Dafür könnten Firmen finanzielle Anreize erhalten. Industrien gelten per se nicht als geschützte Verbraucher. Im Ernstfall würde ihnen die Gaszufuhr abgedreht werden.

Beistand im Ernstfall

Generell gibt es für den Fall einer Gasnotlage bereits einheitliche Regeln in der EU, die in der sogenannten SoS-Verordnung von 2017 verankert sind. Diese sieht eine Unterstützungspflicht innerhalb der EU vor. Wenn ein EU-Mitgliedsland trotz eigener Notfallmaßnahmen dringend Energie benötigt, müssen andere Mitgliedsstaaten zur Hilfe eilen. Sie regelt auch, welche Kunden in einem Ernstfall noch mit Gas versorgt werden sollen. Haushalte und essenzielle soziale Dienste wie etwa Krankenhäuser werden als geschützte Verbraucher vorrangig behandelt.

Schon jetzt gibt es Mitgliedsstaaten, die sich nicht an die Regeln halten wollen. So hat Ungarn vergangene Woche einen Notstand ausgerufen und angekündigt, dass es ab August kein Gas und andere Energieträger mehr an andere EU-Länder liefern will. Das scheint gegen die SoS-Verordnung zu verstoßen.

Im Notfall auch Zwang

Einem Entwurf des neuen Notfallplans zufolge sollen – wenn freiwillige Maßnahmen nicht mehr ausreichen – im Zweifel Einsparziele verpflichtend vorgegeben werden können, um in allen EU-Staaten eine Versorgung von privaten Haushalten und anderen besonders zu schützenden Konsumenten sicherzustellen.

Die Voraussetzung für die Einführung von verpflichtenden Einsparzielen tritt ein, wenn mindestens drei EU-Staaten oder die Kommission wegen einer Unterversorgung mit Gas akute Notsituationen befürchten. Im Gespräch ist, dass diese EU-Staaten ihren Gasverbrauch dann um fünf bis 15 Prozent reduzieren müssen.

(dp/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • DanielPilz

    Taucht gern tiefer in komplexe Themengebiete ein. Lebt trotz Philosophiestudiums nicht im Elfenbeinturm und verpasst fast kein Fußballspiel.

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