Freitag, April 26, 2024

Nächste VfGH-Klatsche für Hanger – Anträge zu U-Ausschuss erfolglos

Anträge zu U-Ausschuss erfolglos

Auch der zweite Schub an ÖVP-Beschwerde-Anträgen vor dem VfGH war erfolglos. Woran Hanger scheiterte, ist bemerkenswert.

Wien, 28. September 2022 | Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mehrere ÖVP-Anträge zum U-Ausschuss, die federführend von Fraktionsführer Andreas Hanger eingebracht wurden, zurück- oder abgewiesen. Wer gerade ein Déja-vu erlebt, muss sich nicht zwicken: Vor beinahe genau einem Monat hatte der VfGH bereits über 70 Anträge der ÖVP entschieden. Diese wurden ebenfalls zurück- oder abgewiesen. Die nun behandelten Anträge waren später eingereicht worden und wurden am Freitag verhandelt.

Ziel der Anträge der ÖVP war laut Aussendung des VfGH von Mittwoch, zu erreichen, dass einige Ministerien dem ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss Unterlagen zu Stellenbesetzungen und öffentlichen Aufträgen vorlegen müssten. Brisant: Betroffen vom Ersuchen wären ausschließlich Grün-geführte Ministerien gewesen.

Zurückgewiesen wegen Formfehlern…

Die ÖVP-Abgeordneten um Andreas Hanger vertraten die Ansicht, Kultur- und Beamtenminister Werner Kogler, Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch – beziehungsweise dessen Vorgänger Wolfgang Mückstein – seien Akten schuldig geblieben, die dem U-Ausschuss zu liefern gewesen wären.

Der VfGH sieht sich in der Sache aber nicht zuständig: Die Verlangen der ÖVP-Abgeordneten stellten eine ergänzende Beweisanforderung dar und eine solche sei zunächst im U-Ausschuss zu stellen. Der prüfe, ob ein sachlicher Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand bestehe.

Erst wenn dann Akten nicht geliefert würden, das Bestreiten eines Zusammenhangs vom VfGH für rechtswidrig erklärt worden sei oder Meinungsverschiedenheiten über die Aktenlieferungen bestünden, sei der VfGH mit den Aktenlieferungen zu befassen.

… oder abgewiesen wegen fehlender Begründung

Die ÖVP wollte auch Unterlagen geliefert bekommen, die externe Beratungs- und Kommunikationsleistungen für den Klimarat und entsprechende Vergabeverfahren betreffen. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hatte die Aktenlieferungen mit der Begründung verweigert, dass diese Vorgänge nicht im Untersuchungsgegenstand enthalten seien – eine ausreichende Begründung, wie der VfGH jetzt festgestellt hat.

Zwar könne laut VfGH nicht völlig ausgeschlossen werden, dass sich unter den Unterlagen des Ministeriums solche befänden, die zumindest „eine (potentielle) abstrakte Relevanz für den Untersuchungsgegenstand haben könnten“. Aber die ÖVP-Abgeordneten hätten ihr Verlangen nicht ausreichend näher begründet.

(pma)

Titelbild: ZackZack/ Christopher Glanzl

Pia Miller-Aichholz
Pia Miller-Aichholz
Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich
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8 Kommentare

  1. >Nächste VfGH-Klatsche für Hanger

    Eine noch niveaulosere Diktion ist Ihnen nicht eingefallen?

    Das Seminar “Wie beerdige ich mich selbst” braucht ZZ nicht zu besuchen.

  2. Die Grünen haben anscheinend von der ÖVP sehr viel gelernt und zwischenzeitlich auch schon sehr viele Damen und Herrn in den wichtigsten österreichischen Behörden untergebracht?

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