Freitag, Mai 3, 2024

Wirt machte Küchenhilfe heimlich zur Betreiberin, um Schulden zu entgehen

Das ist eine Unterüberschrift

Was dreiste Aktionen betrifft, legte ein Wirt aus Oberösterreich die Latte besonders hoch. Er machte eine ukrainische Küchenhilfe ohne ihres Wissens zur Betreiberin seines Lokals, sodass sämtliche Schulden auf sie übergingen.

Eferding, 14. Dezember 2022 | Nur einen Sommer lang arbeitete eine Frau aus der Ukraine als Küchenhilfe in einem Lokal im Bezirk Eferding in Oberösterreich, doch das nutzte ihr Chef eiskalt aus. Zwei Jahre nach der Beschäftigung sah sie sich plötzlich mit einem Berg an Rechnungen konfrontiert und wandte sich an die Arbeiterkammer OÖ, die nun via Aussendung über diesen Fall berichtet.

Wirt machte Frau zur Betreiberin

Stromrechnung, ausstehende Sozialversicherungsbeiträge und andere Vorschreibungen für das Lokal ihres Ex-Arbeitgebers waren ausständig. Warum gerade sie das zahlen musste? Sie war auf dem Papier die Betreiberin. Wie sich später herausstellte, ließ der eigentliche Wirt sie zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Reihe an Dokumenten unterschreiben, aufgrund fehlender Sprachkenntnisse hatte es die Frau schwer, sich alles genau durchzulesen. Er gaukelte ihr vor, dass es sich dabei um Unterlagen handle, die üblicherweise bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses zu unterzeichnen seien. In Wahrheit meldete er sie aber nie bei der Sozialversicherung an. Eines der unterschriebenen Dokumente war stattdessen eine Gewerbeanmeldung der Frau für das Restaurant, heißt es seitens AK.

Hinzu kam, dass der Wirt ihr einen Teil des Lohns nicht ausbezahlt hatte. Ohne zu wissen, wie viel ihr eigentlich zugestanden wäre und ahnungslos darüber, dass sie mittlerweile die neue “Chefin” im Lokal ist, ging sie zurück in die Ukraine, um zwei Jahre danach bei ihrer Rückkehr nach Österreich eine böse Überraschung zu erleben.

Fall ging vor Gericht

Die verzweifelte Frau wandte sich an die Arbeiterkammer um Hilfe. Ein AK-Experte stellte fest, dass die Gewerbeanmeldung für das Lokal, die ihr der tatsächliche Betreiber untergejubelt hatte, null und nichtig und sie tatsächlich dort nur als Arbeitnehmerin tätig gewesen war.

Da der Arbeitgeber sämtliche Ansprüche bestritt, ging die AK für die Frau vor Gericht, das die Rechtsauffassung der Arbeiterkammer vollinhaltlich bestätigte. Die angebliche Gewerbeanmeldung wurde für ungültig erklärt. Die Frau bekam 1.200 Euro brutto an offenem Lohn nachbezahlt. Die SVA zog den Exekutionsantrag über rund 500 Euro an offenen Sozialversicherungsbeiträgen zurück und die ÖGK zahlte die von der Ukrainerin bereits eingehobenen Sozialversicherungsbeiträge für die anderen Mitarbeiter des Lokals in der Höhe von 2.760,69 Euro zurück. In Summe konnte die AK für die Frau fast 4.500 Euro erkämpfen. Das Lokal ist mittlerweile wegen Insolvenz des Eigentümers geschlossen.

(mst)

Titelbild: ZackZack/Christopher Glanzl

Markus Steurer
Markus Steurer
Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.
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6 Kommentare

  1. Vielleicht auch ein Grund, warum man gerade ukr. Flüchtlinge zum AMS holen will ?
    Der 2te Arbeitsmarkt gibt genau solche Benachteiligungen her.. Und die gelernten Österreicher wissen das nur zu gut und wehren sich dementsprechend.

  2. Das mit der Insolvenz ist schon o.k. Aber habens den Wirtsgauner verhaftet ? Betrüger sollten immer im Häfn sitzen, denn sonst verziehen sich solche Kerle und richten woanders wieder gewaltigen Schaden an.

  3. Manche Arbeitgeber wirtschafteten schon immer so.
    Ich erinnere mich: meine Mutter wurde gekündigt, bevor sie ihre 10jährige Abfertigung gekriegt hätte.

  4. So. Und mit SO einer (sozial kompetenten) “Referenz” in der Hand steigst dann noch eine Streppe weiter in den Keller hinunter – und besorgst dir ein schwarzes / manchmal dezent türkis schimmerndes, oder aber auch blaues Parteibuch und machst beachtliche Karriere mit Null Verbindlichkeiten, als Querschläger quasi… 😉

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