ÖVP-Landesparteiobmann Karl Mahrer ist wegen des Vorwurfs der Üblen Nachrede vor Gericht. ZackZack war beim Prozess dabei.
Stefanie Marek
Wien, 19. November 2022 | Ende März 2021 gab Karl Mahrer, der heutige Wiener Landesparteiobmann der ÖVP, eine Pressekonferenz mit dem Titel „SPÖ/FPÖ/Neos/Pilz: Mittendrin statt nur dabei – der Oppositionsskandal im alten BVT“. Dabei unterstellte Mahrer mehreren Abgeordneten der Opposition, sie hätten sich „mutmaßlich gegen Bezahlung streng geheime Informationen aus dem alten BVT beschafft.“ Er meinte, diese würden „illegale Deals“ durchziehen und „kriminelle Netzwerke zum Selbstzweck vertuschen.“ Diese Aussagen tätigte Mahrer auf Grundlage eines Berichtes in der „Presse“, in dem ein Informant zitiert wurde, der gesagt habe, es seien Informationen geflossen und er könne sich vorstellen, dass das nicht gratis geschehen sei.
Nun sitzen sich ZackZack-Herausgeber Peter Pilz und Karl Mahrer deswegen am Montag am Straflandesgericht Wien gegenüber. Ersterer klagt Zweiteren wegen Übler Nachrede. Bereits im September 2021 entschied das Handelsgericht nicht rechtskräftig gegen Mahrer. Hans-Jörg Jenewein (FPÖ), einer der Abgeordneten, über die Mahrer in dieser Pressekonferenz sprach, hatte damals Mahrer geklagt. Man einigte sich aber schließlich außergerichtlich, wie Mahrer am Montag während des Verfahrens sagt. Er will dazu aber nichts Näheres erläutern.
Mahrer-Anwalt Suppan sieht Meinungsfreiheit
Mahrer bekennt sich im Verfahren am Montag jedenfalls nicht schuldig. Aus Berichten der „Presse“ und der „ZIB2“ des ORF sei für ihn eindeutig hervorgegangen, „dass hier illegal Daten weitergegeben worden sind, möglicherweise gegen Bezahlung“, so Mahrer. Er habe sich ausschließlich auf diese Medienberichte bezogen und sie kommentiert, da ihn diese Situation schockiert habe. Er habe sich moralisch verpflichtet gesehen, dazu politisch Stellung zu beziehen.
Nein, er habe keine anderen Quellen gehabt, sagt er auf Nachfrage von Richter Stefan Romstorfer. „Aha. Weil sie es da (Anm.: bei der Pressekonferenz) als Tatsachen dargestellt haben“, wirft der Richter ein. „Dieser Satz zum Bespiel“, meint Romstorfer und zitiert aus dem Transkript von Mahrers Aussagen bei der Pressekonferenz: „Die Herren Pilz, Jenewein und Brandstätter sowie der SPÖ-nahe Beamte haben offensichtlich kein Problem damit, illegale Deals durchzuziehen und kriminelle Netzwerke zum Selbstzweck zu vertuschen.“ Das ist ein Kommentar, bleibt Mahrer bei seiner Ansicht. Sein Anwalt Werner Suppan spricht am Beginn des Prozesses von Meinungsfreiheit.
Der Richter fragt weiter: „Ihnen war bewusst, dass das dann in den Medien ist?“ Nicht nur Mahrer schaut kurz verwirrt, da Pressekonferenzen im Allgemeinen dazu einberufen werden, um etwas vor Medien zu sagen, in der Hoffnung, dass diese darüber berichten. „Ja“, bestätigt er.
Pilz: „Außergewöhnliche Unterstellung“
Thomas Tauchner, Pilz‘ Rechtsvertretung, weist daraufhin, dass das Wort „mutmaßlich“ in der Pressekonferenz nur einmal vorkomme. Auch die Aussage, dass Informationen, die aus dem BVT an die Öffentlichkeit gelangen, die Sicherheit Österreichs gefährden würden, verwundere ihn. Schließlich sei das ja auch durch den medienöffentlichen BVT-U-Ausschuss geschehen.
„Diese Unterstellung ist außergewöhnlich“, sagt Pilz im Gerichtssaal. Er habe keine geheimen Informationen von BVT-Mitarbeitern verlangt. Er habe auch niemals für eine Information bezahlt, und zwar aus grundsätzlichen Überlegungen: „Durch Bezahlung entwertet man die Information. Man kann nicht klären, ob der Informant die Information wegen des Geldes oder wegen deren Wahrheitsgehalt mitteilt. Das kann die Glaubwürdigkeit einer wichtigen Information in Frage stellen.“
Als Zeuge geladen ist auch der Ex-BVT-Mitarbeiter Egisto Ott, gegen den mehrere Verfahren laufen. Wegen dieser laufenden Verfahren macht er als Zeuge von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und beantwortet keine der Fragen von Suppan. Pilz habe ihn niemals aufgefordert, Informationen preiszugeben. „Die Aussage von Herrn Mahrer ist schlichtweg falsch und erstunken und erlogen“, so sein Kommentar zu diesem Fall. Das scheint Mahrer, der Blicke mit Suppan tauscht, zu amüsieren.
Prozess vertagt
Ein Urteil gibt es an diesem Tag aber nicht. Suppan will auf Ex-BVT-Abteilungsleiter Martin Weiss als Zeugen nicht verzichten. Weiss soll – wie auch Ott – zu möglicherweise weitergegebenen geheimen Informationen befragt werden. Der Richter konnte ihn für diesen Termin nicht laden, da angeblich keine Wohnadresse auffindbar gewesen sei. Weiss hält sich derzeit in Dubai auf. Der Prozess wird im Februar fortgesetzt.
Titelbild: ZackZack/Stefanie Marek