Jetzt ist es schriftlich: Der Wiener ÖVP-Chef Karl Mahrer ist im Landesgericht für Strafsachen wegen übler Nachrede verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Mahrer hat berufen.
Das sind die wesentlichen Passagen aus dem Urteil gegen Mahrer:
Als Beschuldigter ist Karl Mahrer nicht viel zu seiner Verteidigung eingefallen. Das Urteil des Richters lässt auch daher nichts an Deutlichkeit zu wünschen übrig:
Für den Richter ist alles klar. Karl Mahrer hat sich der üblen Nachrede schuldig gemacht:
Mahrer muss das Urteil auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen:
Aber noch ist es nicht so weit. Mahrer hat Berufung angemeldet. Damit gibt es eine weitere Verhandlung beim Oberlandesgericht.
Karl Mahrer selbst war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Jetzt hat er es schriftlich.
ZackZack berichtete bereits im Jänner in diesem Artikel über Mahrers Verurteilung. Nunmehr ist das Urteil schriftlich.
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