Der Wiener ÖVP-Chef Karl Mahrer wurde am Montag am Landesgericht für Strafsachen Wien wegen übler Nachrede – nicht rechtskräftig – verurteilt.
Im März 2021 ließ sich der Wiener ÖVP-Vorsitzende Karl Mahrer in einer Pressekonferenz zu einer Aussage mit Folgen hinreißen. Er beschuldigte ZackZack-Herausgeber Peter Pilz, Ex-FPÖ-Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein und NEOS-Abgeordneten Helmut Brandstätter, ein „kriminelles Netzwerk im alten BVT genutzt“ und „gegen die Sicherheit der Republik Österreich tätig“ gewesen zu sein.
Mahrer behauptete, „Peter Pilz, Hans-Jörg Jenewein und Helmut Brandstätter, soweit liegen die Tatsachen, berichtet durch die Medien, auf dem Tisch, haben sich mutmaßlich gegen Bezahlung streng geheime Informationen aus dem alten BVT beschafft.“
ZackZack-Herausgeber Peter Pilz hatte Mahrer deshalb wegen übler Nachrede geklagt. Der Richter gab Pilz in allen Punkten recht.
Unterstellungen falsch
Das Gericht verurteilte Mahrer zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro, die Hälfte davon unbedingt. Dazu muss der ÖVP-Chef auf seiner Facebook-Seite das Urteil veröffentlichen. Mildernd führte der Richter für Mahrer “Unbescholtenheit” und “hohes Alter” an.
Mahrer hatte den Ex-BVT-Mitarbeiter Martin Weiss als Zeugen nominiert. Doch Weiss ist nicht auffindbar und scheint nicht bereit, für den Chef der Wiener ÖVP aufzutauchen.
Mahrers Anwalt meldete volle Berufung an. Das Verfahren geht damit in die nächste Instanz.
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