Von ÖVP-Seite stand immer wieder der Vorwurf im Raum, WKStA oder Polizei hätten unrechtmäßig Akten an Medien oder den U-Ausschuss geleaked. Das BMJ hat das geprüft.
Wien, 29. Dezember 2022 | Dem Justizministerium (BMJ) sind keine Aktenleaks von der Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) oder Polizei in Richtung Medien oder U-Ausschuss bekannt. Das geht aus einer Anfragebeantwortung durch Justizministerin Alma Zadić vom 23. Dezember hervor. Mehrere Anzeigen sind geprüft, die Ermittlungen aber mangels weiterer Ermittlungsansätze abgebrochen oder überhaupt mangels Anfangsverdachts gar keine aufgenommen worden.
Öffentlich kurz nach Akteneinsicht
Dem BMJ zufolge sind Akteninhalte oft medienöffentlich geworden oder dem U-Ausschuss geliefert worden, kurz nachdem jemand berechtigterweise Akteneinsicht genommen hatte. Ein vollkommen legitimer Vorgang, denn zur Akteneinsicht berechtigte Personen dürfen Akten beziehungsweise Aktenbestandteile auch weitergeben.
Zwei Fälle hebt das BMJ aber hervor: In einem Fall „bestehen Wahrnehmungen dazu“, dass die Anordnung zu einer Zwangsmaßnahme seitens der WKStA kopiert wurde, noch während sie vollzogen wurde. Wenige Stunden später konnte sie „auf der Website einer Online-Zeitung“ heruntergeladen werden. In einem anderen Fall wurde ein Bericht weitergegeben, der mit dem Wasserzeichen einer Fraktion des Ibiza-Untersuchungsausschusses versehen war und somit zugeordnet werden konnte. Dabei dürfte es sich um die ÖVP handeln, dabei hat gerade die des Öfteren Leak-Vorwürfe erhoben. Im Juli 2020 tauchten Unterlagen auf, die deren Wasserzeichen trugen. Laut IT-Prüfung der Opposition stammten die Dokumente aus dem ÖVP-Parlamentsklub. Die Opposition forderte Konsequenzen für ÖVP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl.
Vorwürfe von Anwaltspräsident gehen ins Leere
Ende September hatte der frischgebackene Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (Örak), Armenak Utudjian, Kritik an der WKStA geübt. Im Interview sagte er der Tageszeitung „Der Standard“, die WKStA wahre Beschuldigtenrechte vielfach nicht, es komme zu Aktenleaks und zu überlangen Ermittlungsverfahren. Er meinte, Aktenleaks kämen „in den allermeisten Fällen“ nicht von Anwälten, sondern „aus dem Behördenbereich“.
Das BMJ hat sich bei Utudjian erkundigt, auf welcher Basis er seine Ansichten gründet. „Utudijan konnte mit keine konkreten Anhaltspunkte für strafrechtlich konkretes Verhalten nennen“, steht nun in der Anfragebeantwortung. Als strafrechtlich relevant, im Sinne von übler Nachrede, bewertet das BMJ Utudijans Aussagen aber nicht.
(pma)
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