Der VGT veröffentlichte am Montag schockierende Bilder aus einem Hühner-Schlachthof. Am Dienstag gaben die Tierschützer bekannt, dass bereits vor der Veröffentlichung ein Anwaltsschreiben vom betreffenden Hof eingetroffen sei.
Wien | Es waren dramatische Bilder, die der Verein gegen Tierfabriken (VGT) am Montag veröffentlichte. Die Szenen aus Oktober und November 2022 aus einem Hühner-Schlachthof zeigen dabei rohen Umgang mit den Tieren, skandalöse Missachtung von Hygiene-Maßnahmen und enormes Tierleid.
Auf den Videos des VGT, der nun eine Petition gestartet hat, sah man, wie Arbeiterinnen und Arbeiter Hühner gegen Container schleudern, um den Tieren den Schädel und das Genick zu brechen. Tiere wurden zudem als „Putzlappen“ benutzt. Laut VGT soll der Schlachthof nach Angaben auf dessen Homepage das AMA-Gütesiegel tragen.
Schlachthof drohte mit Klage: “Berichterstattung unterlassen”
Einen Tag nach der Veröffentlichung äußerte sich der VGT erneut. Der Schlachthof habe sich bereits vor dem Publikwerden der Bilder mit einem Anwaltsschreiben bei den Tierschützern gemeldet. Man solle die “Berichterstattung unterlassen” und man “behalte sich rechtliche Schritte vor”, wird aus dem Schreiben paraphrasiert.
Der VGT sieht in dem Schreiben eine Einschüchterungsklage, auch SLAPP-Klage (strategic lawsuit against public participation) genannt. Man habe versucht, mit rechtlicher Androhung vor „Aufklärung abzuschrecken“, äußerten die Tierschützer in einer Presseaussendung.
Kann finanziellen Ruin bedeuten
VGT-Campaignerin Denise Kubala beklagt die Einschüchterungstaktik: „Für die klagenden großen Unternehmen oder reichen Einzelpersonen sind die Kosten eines resultierenden gerichtlichen Verfahrens unabhängig vom Ausgang leicht tragbar. Für NGOs oder Privatpersonen können die Kosten und der zeitliche Aufwand den Ruin bedeuten! Und nicht zuletzt die wichtige Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der Allgemeinheit verhindern.“
Die Reaktion des Betriebes war nach der Veröffentlichung der Bilder übrigens deutlich zahmer. Gegenüber dem ORF Steiermark ließ der Betrieb ausrichten, dass ein solches Verhalten völlig inakzeptabel sei – für die betreffenden Mitarbeiter hätte das Verhalten arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Titelbild: vgt.at