Donnerstag, Mai 2, 2024

“Angewidert”: Wut wegen Urteil im Air France-Prozess

Nach dem desaströsen Absturz von 2009 mit zahlreichen Toten wurden Air France und Airbus am Montag in einem Pariser Gericht freigesprochen. Das Urteil sorgte für wütende Reaktionen seitens der Angehörigen.

Paris | Vierzehn Jahre ist es her, als eine Airbus-Maschine von Rio de Janeiro Richtung Paris über dem Atlantik abgestürzt war. Am Montagabend fällte ein Pariser Gericht ein Urteil im erst 2021 wiedereröffneten Prozess sowohl gegen den Flugzeughersteller Airbus, als auch gegen die Fluggesellschaft Air France. Beide Unternehmen wurden freigesprochen. Bei den Hinterbliebenen, die seit Jahren für ein Urteil gegen Airbus und Air France kämpfen, war der Freispruch ein Schlag ins Gesicht.

“Verantwortlich, aber nicht schuldig”

Für besonderes Unverständnis bei den Opferverbänden sorgte die Erklärung des Gerichts, Airbus und Air France seien zwar verantwortlich, aber nicht schuldig. Diese Einschätzung klang für viele Hinterbliebene absurd. “Man sagt uns : verantwortlich, aber nicht schuldig. Und es ist wahr, dass wir das Wort schuldig erwartet haben”.

“Nicht unparteiisch”

Schnell wurden Vorwürfe laut, das Gericht hätte nicht unparteiisch gehandelt: „Wir haben ein unparteiisches Urteil erwartet, das war nicht der Fall. Wir sind angewidert“, sagte die Präsidentin des Hinterbliebenenverbands AF447. „Es bleibt nur Hoffnungslosigkeit, Bestürztheit und Wut“.

Air France zufrieden

Für die Luftfahrtgesellschaft Air France war das Urteil „kohärent“ im Zusammenhang mit der Einstellung des Verfahrens 2019. Man beteuerte abermals, die Opfer immer in Erinnerung zu behalten. Airbus bekannte sich zur stetigen Intensivierung der Sicherheitsmaßnahmen, wie der „Parisien“ schreibt.

Am 1. Juni 2009 waren bei dem Absturz im Atlantik 228 Menschen ums Leben gekommen. „Heute sind sie ein zweites Mal gestorben“, sagte eine fassungslose Hinterbliebene im französischen Fernsehen.

Titelbild: BERTRAND GUAY / AFP / picturedesk.com

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6 Kommentare

  1. Absurde Klagerei
    Alles, was schiefgehen kann, geht auch irgendwann schief. Dessen sollte sich jeder bewusst sein, der in ein Flugzeug steigt.
    Bei Airbus und bei AirFrance war es jeweils Stand der Technik, aber keine grobe Fahrlässigkeit und schon gar kein Vorsatz. Also sollte hier unabhängig von der Unfallursache eine pauschale, für alle Passagiere gleich hohe, Entschädigung greifen, quasi eine pauschale Ablebensversicherung.
    Mit dem Versuch den Unternehmen eine Schuld zuzuweisen soll ja nur der Weg für nach amerikanischem Vorbild abstrus hohen Schadenersatzklagen geebnet werden. Die Prozessfinanzierer hatten sich hier die goldene Melkkuh erhofft. Auf diese Art kann man jeden Betrieb früher oder später in die Knie zwingen, Produkte und Leistungen verunmöglichen bzw. verteuern und das Leben der Anbieter als auch der Konsument zur Hölle machen. Aber manche Politiker auf dem heiligen Weg zur Perfektion, fühlen sich in so einem Umfeld wohl.

    • Lt. Gericht haben die Piloten nachlässig und unvorsichtig gehandelt. Wenn ich das in meinem Job tun würde, dann wäre ich auch klagbar und bekäme zudem Berufsverbot ….na ja, Berufsverbot ist bei den Piloten ja jetzt nicht mehr nötig. Die Klage wurde nur deshalb abgewiesen, weil nicht bewiesen werden konnte, ob der Absturz letztendlich dadurch verursacht wurde. Wie soll man so etwas auch beweisen? Für mich heißt das nicht, dass die Fluglinie deshalb nicht für das Fehlverhalten ihrer Piloten und fehlerhaft funktionierende Instrumente haften muss, zudem haben Fluglinien mit Sicherheit eine Versicherung für solche Fälle. Das Urteil ist ein schlechter Scherz.

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