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    Der nächste Erfolg von JETZT – Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

    JETZT – Liste Pilz hat den nächsten Erfolg für Österreicher und Österreicherinnen gelandet: Daniela Holzinger-Vogtenhubers (JETZT) Antrag wurde in der Vergangenheit immer wieder durch Türkis-Blau abgelehnt – heute fand er im Nationalrat ausreichend Zustimmung: Der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit wurde einstimmig beschlossen!

    Wien, 26. August 2019 / Arbeitnehmer können ab sofort für bis zu vier Wochen familiäre Pflegetätigkeiten wahrnehmen, ohne eine Kündigung fürchten zu müssen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt. Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Sozialsprecherin von JETZT, sagt zu ihrem Erfolg:

    Ziel der Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit ist es, Pflege und Beruf besser vereinbaren zu können, pflegende Personen zu entlasten und ihnen Gelegenheit zu geben, die Pflegesituation (neu) zu organisieren. Von einer solchen Entlastung kann aber nur gesprochen werden, wenn diese Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit haben, deshalb ist es ein großer Schritt, dass wir im Nationalrat einen Rechtsanspruch verankert haben.

    Große Entlastung für Arbeitnehmer

    Der Großteil der hilfs- und pflegebedürftigen Menschen wird in Österreich zu Hause gepflegt und betreut. Oft sind es die eigenen Kinder, die den Job der Betreuung und Pflege übernehmen. Rund 30 Prozent der Angehörigen, die eine Person zu Hause pflegen, sind erwerbstätig. Nicht selten wird eine Berufstätigkeit wegen einer Pflege zu Hause aufgegeben oder eingeschränkt. Für Berufstätige bedeutet der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit eine große Entlastung.

    Keine Zustimmung durch Arbeitgeber nötig

    Bezahlt wird ein Pflegekarenzgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengelds, das beim Sozialministeriumsservice beantragt wird. Es braucht für den Antritt der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit zunächst keine Zustimmung des Arbeitgebers. Über die vier Wochen hinaus kann wie bisher mit dem Unternehmen auf freiwilliger Basis eine Pflegekarenz bzw. -teilzeit für bis zu sechs Monate vereinbart werden.

    (lb)

    Titelbild: Apa Picturedesk

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