Dienstag, Oktober 8, 2024

Köstinger hält Infos zurück – VwGH urteilt: rechtswidrig

VwGH urteilt: rechtswidrig

Elisabeth Köstinger hielt als damalige Umweltministerin 2018 eine kritische Stellungnahme des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus zu einem neuen Gesetz geheim. Der Verwaltungsgerichtshof verurteilte die Geheimhaltung nun als rechtswidrig. Die Veröffentlichung ist noch ausständig.

Wien, 19. November 2019 / 2018 hat die damalige Wirtschaftsstandortministerin Margarete Schramböck einen Entwurf für das sogenannte Standortentwicklungsgesetz in Begutachtung geschickt. Im Zuge der Verabschiedung des Gesetzes hielt Ex-Umweltministerin Elisabeth Köstinger die kritische Stellungnahme des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), die zuständig für UVP-Verfahren ist, geheim.

Kritische Stellungnahme rechtswidrig geheim gehalten

Die Stellungnahme des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) dürfte so kritisch ausgefallen sein, dass Köstinger sie nicht veröffentlichen wollte. Die Stellungnahme hat als einzige in der Stellungnahmenliste auf der Parlamentshomepage gefehlt. Auf Anfrage von VIRUS nach dem Umweltinformationsgesetz erhielt die Organisation zunächst vom BMNT einen negativen Bescheid, den nach darauf folgender Beschwerde auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte. Nach erneuter Revision beim Verwaltungsgerichtshof wurde die Geheimhaltung durch Köstinger nun für rechtswidrig erklärt: Laut dem Umweltinformationsgesetz ist die geheim gehaltene Stellungnahme jedem gegenüber, der eine Anfrage stellt, zu veröffentlichen.

“Öffentliche Stellen, aber auch genau definierte Unternehmen der Privatwirtschaft, müssen jedem und jeder Zugang zu Umweltinformationen gewähren, ohne dass ein besonderes Interesse nachgewiesen werden muss.” ist auf oesterreich.gv.at zum Umweltinformationsgesetz zu lesen.

Neues Gesetz – wozu eigentlich?

Das umstrittene Gesetz wurde durch die Ex-ÖVP-FPÖ-Regierung und die NEOS beschlossen: Damit sollten Genehmigungsverfahren für “standortrelevante” Großprojekte beschleunigt werden, auch wenn das zugehörige Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) noch nicht abgeschlossen ist. Das in zahlreichen Stellungnahmen durch Begutachter am meisten kritisierte Element war die eingebaute Genehmigungsautomatik: nach zwölf Monaten hätten Projekte somit automatisch bewilligt werden sollen, ungeachtet eines unabgeschlossenen Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahrens. Diese Genehmigungsautomatik ist aus Sicht des WWF und der Umweltorganisation VIRUS rechtlich höchst problematisch, sie fordern von der Bundesregierung, dass das Standortentwicklungsgesetz zurückgenommen wird.

ÖVP-„Umweltpolitik“: UVP-Verfahren ausgehöhlt

Verabschiedet wurde der Entwurf schließlich in leicht abgeänderter Form des Entwurfs: Nach zwölf Monaten muss die Behörde über die Bewilligung entscheiden. Wolfgang Rehm Von der Umweltorganisation VIRUS sagt im Gespräch mit ZackZack.at:

Jeder Anschein von Ergebnisoffenheit ist genommen – das Gesetz führt zu einer Genehmigung der Projekte nach 12 Monaten und höhlt das Umweltprüfungsverfahren damit komplett aus. Von der EU-Kommission kam unlängst ein Mahnschreiben, mit dem ein Vertragsverletzungsverfahren im UVP-Bereich gegen die Republik vorbereitet wird, da das Gesetz unionsrechtswidrig ist.

Bisher stieß das neue Gesetz noch auf wenig Nutzung:

„Der Andrang hielt sich in Grenzen, bisher ist das Standortentwicklungsgesetz totes Recht geblieben.“

Rehm erklärt sich das Ausbleiben mit der hohen Rechtsunsicherheit, die das gesetzeswidrige Gesetz mit sich bringt: Wer das Standortentwicklungsgesetz in Anspruch nimmt, würde längere Verfahrensdauern und möglicher Weise eine spätere als rechtswidrig erkannte Entscheidung riskieren.

(lb)

Titelbild: APA Picturedesk

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