Der Verfassungsgerichtshof hat weite Teile des türkis-blauen „Sicherheitspaktes“ für verfassungswidrig erklärt. Darunter fallen Bestimmungen über den „Bundestrojaner“ sowie Daten zur Auswertung der Section-Control über Autofahrer.
Wien, 11. Dezember 2019/ Die von ÖVP und FPÖ ab April 2020 geplante Überwachung von Computersystemen mit einem “Bundestrojaner” hat der Verfassungsgerichtshof noch vor Inkrafttreten gekippt. Diese verdeckte Überwachung von Computersystemen wäre aus Sicht der Verfassungsrichter “nur in äußerst engen Grenzen zum Schutz gewichtiger Rechtsgüter zulässig”, zitierte Grabenwarter aus dem Erkenntnis des Höchstgerichts.
Verfassungswidrig
Insbesondere kritisiert der Verfassungsgerichtshof, dass die geplanten Überwachungsmaßnahmen keinen ausreichenden Schutz von in die Überwachung einbezogenen unbeteiligten Dritten vorsehen. Die Überwachung von Computersystemen erlaube “Einblick in sämtliche, auch höchstpersönliche Lebensbereiche” und lasse Rückschlüsse auf die Gedanken, Vorlieben, Neigungen, Orientierungen und Gesinnungen der Anwender zu. Dies sei nur in äußerst engen Grenzen zum Schutz gewichtiger Rechtsgüter zulässig.
Zwar räumte Grabenwarter ein, dass auch von anderen Überwachungsmaßnahmen wie etwa Videoüberwachung oder Observation unbeteiligte Dritte betroffen sein können. Die verdeckte Infiltration von Computersystemen erreiche aber eine “signifikant erhöhte Streubreite”.
(APA)
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