SPÖ-Krainer: “Das scheitert an der ÖVP!”
Die Einnahmen bei vielen kleineren Betrieben, die aufgrund des Coronavirus geschlossen wurden, sind plötzlich weg. Eine große Belastung für die ums Überleben kämpfenden Unternehmen ist, dass von vielen weiterhin Lokalmieten verlangt werden. Obwohl gesetzlich festgelegt ist, dass diese keine Miete bei einem Betretungsverbot im Seuchenfall zu entrichten haben. SPÖ-Wirtschafts-und Budgetsprecher Kai Jan Krainer meint gegenüber ZackZack, dass es an der ÖVP scheitert.
Wien, 30. April 2020 | Eigentlich ist die Regelung sonnenklar: Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist festgelegt, dass Lokale, die aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen des Coronavirus schließen mussten, keine Miete zu entrichten haben. Im Seuchenfall trägt der Vermieter das Risiko.
Trotzdem gibt es zahlreiche Cafés, Friseure oder Massagestudios, die während der geschlossenen Zeit Miete an deren Vermieter zahlen mussten. Der Grund, es fehlt eine Klarstellung der Bundesregierung. Das Justizministerium meinte gegenüber dem SPÖ-Wirtschafts- und Budgetsprecher Kai Jan Krainer, es brauche keine Klarstellung.
Eigentlich ist die Sache eindeutig im Alllgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten.
Die Realität sieht jedoch anders aus. Die Verwirrung für viele Lokalbesitzer ist groß, Vermieter erlassen teilweise die Miete, manche die Hälfte, einige auch die volle Miete. Die Vorgehensweise vieler Vermieter ist dabei existenzbedrohend für die Lokalbetreiber, die in dieser Zeit keine Einnahmen haben und dann noch Miete zahlen müssen. Besonders betroffen sind davon Mieter, die ihre Lokale bei wirtschaftlich großen Akteuren eingemietet haben. Krainers Erfahrungswerte sind: je kleiner die Vermieter sind, desto eher werden die Mieten erlassen.
Yoga-Studio als Beispiel
Der SPÖ-Mandatar schildert gegenüber ZackZack den Fall eines Yogastudios. Die Fläche des Yogalokals befindet sich im Besitz einer Tochtergesellschaft der Bundesimmobiliengesellschaft, der Real Estate Austria. Die Immobiliengesellschaft des Bundes verlangte vom Yogastudio, trotz gesetzlicher Regelung, eine Stundung der Miete mit einem Zinssatz von vier Prozent. Erst als der Fall an die Medien gespielt wurde, erhielt das Yogastudio einen Brief, der die Aussetzung der Miete erlaubte.
Gesellschaften des Bundes wissen scheinbar über die gesetzliche Regelung nicht Bescheid. Bei Immobilienprojekten, die auf Kredit finanziert sind, gibt es hingegen eine Lösung: Das dritte Covid-19 Gesetz sieht eine Stundung von Krediten vor.
Krainer: “Das scheitert an der ÖVP”
Krainer sieht hinter der undurchsichtigen Situation einen Schuldigen:
„Das scheitert an der ÖVP! Weil die ÖVP offensichtlich der Meinung ist, die Vermieter und Immobilienwirtschaft sind wichtiger als die Frisöre und Kaffeehausbesitzer.“
Mieter können zwar rechtlichen Einspruch gegen die verlangte Miete einlegen, jedoch werden dazu weitere Kosten für Anwälte fällig. Laut Krainer könnte dies zu einem Lokalsterben führen: „Kann sein, dass ein Drittel nicht überlebt, wenn nicht sogar die Hälfte.“
(bf)
Titelbild: APA Picturedesk