Parlamentarische Anfrage wegen ÖVP-Wahlmanipulation
Die brisanten Dokumente, die der “Falter” im Wahlkampf 2019 über die „doppelte Buchhaltung“ der ÖVP veröffentlichte, sind nun ein Fall für das Parlament. Auslöser dafür ist ein ZackZack-Bericht. Denn die parlamentarische Anfrage basiert auf dem Artikel, der die Echtheit der Falterdokumente bestätigte.
Wien, 25. Mai 2020 | Nachdem ZackZack am 12. Mai einen Bericht über die Echtheit der Falter- „Leaks“ veröffentlichte, stellte der FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz am 19. Mai eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Dabei verwies er ausführlich auf den ZackZack-Artikel.
Wählertäuschung?
Insbesondere geht es in der Anfrage um den Vorwurf der Wählertäuschung laut §§263 ff StGB durch die ÖVP: „(1) Wer durch Täuschung über Tatsachen bewirkt oder zu bewirken versucht, dass ein anderer bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen eine ungültige Stimme abgibt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“
Wochenlang tat die ÖVP während des Wahlkampfes 2019 die vom Falter veröffentlichten Dokumente über die „doppelte Buchhaltung“ als Fälschung ab. Die ÖVP ging sogar soweit, von einem „großangelegten, professionell durchgeführten Hackerangriff“, bei dem die Dokumente manipuliert worden sein, zu sprechen. Laut “Falter”-Redakteur Josef Redl gab die ÖVP nun jedoch zu, dass die Dokumente echt seien.
ÖVP gibt zu: Dokumente sind echt
Die nun auf Echtheit bestätigten Unterlagen zeigen, wie die ÖVP anfallende Wahlkampfkosten – von Agenturrechnungen über Werbegeschenke und die Produktion von Image-Videos – aus den Wahlkampfbudgets herausrechnet und als „allgemeine Kosten“ deklariert hat. Sie bieten darüber hinaus brisante Einblicke in die Gagen, Wahlkampfkosten und Marketingwelt der ÖVP – und damit in die Konten einer schwer verschuldeten Partei: Der Schuldenstand der ÖVP lag 2017 bei 21,5 Millionen, plus 18,5 Millionen Verbindlichkeit gegenüber Bankinstituten.
Parlamentarische Anfrage an Zadic
In der parlamentarischen Anfrage der FPÖ an Zadic heißt es nun:
„Diese gerichtlich bestätigte Faktenlage kann ohne weiteres als eine Täuschung von Ermittlungsbehörden, wie zum Beispiel des Bundeskriminalamtes, der Interpol, der Staatsanwaltschaft sowohl auch als Täuschung der Wähler angesehen werden. Was sich daraus ohne weiteres ableiten lässt ist, dass die ÖVP mitten im Wahlkampf bewusst eine Desinformationskampagne als Wahlwerbestrategie verwendet hat.“
Die ZackZack-Falter-Anfrage im Detail
Die konkreten Fragen an die Justizministerin handeln davon, ob nun gegen die ÖVP wegen Wählermanipulation ermittelt wird: „Wird oder werden gegen Organe der ÖVP-Bundespartei Ermittlungen wegen der §§263 ff StGB eingeleitet?“. Auch über etwaige Mitwisser möchte Schnedlitz antworten: „Werden gegen die Organe der Firma/en und gegen die/den Experten dieser, die/der bei der Täuschung und Vertuschung mitgearbeitet haben, wegen welcher strafrechtsrelevanten Handlungen und des Verdachts der Begehung welcher Straftatbestände Ermittlungen eingeleitet?“
(bf)
Titelbild: APA Picturedesk