Verteidigung ohne faire Chance
Auf diese ungewöhnliche Restriktion folgt eine hitzige Diskussion, wie die Zeugenaussagen abzulaufen haben. Richterin und Ankläger argumentieren, dass die Zeugen der Verteidigung ihre Stellungnahmen bereits schriftlich eingebracht hätten und dass daher eine mündliche Aussage nicht mehr notwendig sei. Daher könne man direkt mit dem Kreuzverhör durch die Anklage starten.
Die Assange-Verteidigung will sich das nicht gefallen lassen und bringt vor, dass in einem öffentlichen Prozess die Zeugenaussagen von der Öffentlichkeit gehört werden müssen und dass dies auch für den Angeklagten wichtig sei, um dem Prozess folgen zu können. Nach einer kurzen Unterbrechung entscheidet die Richterin schließlich: die Zeugen haben eine halbe Stunde Zeit, eine Zusammenfassung ihrer Stellungnahmen vorzubringen – unabhängig davon, wie umfangreich ihre Aussagen sind. Anschließend hat die Anklage dann aber vier lange Stunden Zeit für das Kreuzverhör. Ein Missverhältnis.
Die Verteidigung will sich auch das nicht gefallen lassen und bringt eine Beschwerde vor. Um was geht es ihr? Die erste Anklageschrift datiert aus April 2019. Im Juni 2020 wird plötzlich eine erweiterte Anklageschrift eingebracht. Die Verteidigung erhält diese viel zu spät: erst am 29. Juli 2020 wird sie in Kenntnis davon gesetzt – sechs Wochen vor dem Prozess. Hinzu kommen neue Anklagepunkte. Darunter auch, dass Julian Assange vorgeworfen wird, jemanden angestiftet zu haben, in Island Daten einer Bank und der Regierung geklaut zu haben. Brisant: die Prüfung, ob überhaupt eine strafbare Tat vorliegen könnte, wenn ein Australier in Großbritannien jemandem Ratschläge erteilt, wie man in Island Zugang zu einem Computer erlangen kann, habe aus Zeitgründen nicht erfolgen können. Ob dies ein in den USA zu verfolgender möglicher Tatbestand sein könnte, sei ebenfalls nicht möglich zu prüfen.
Die Entscheidung der Richterin, die diese bereits vorbereitet hat und verliest, hat es in sich: die Verteidigung hätte laut Richterin die Möglichkeit gehabt, einen Antrag auf Verschiebung des Prozessauftakts zu stellen – auch wenn dies bedeuten würde, dass Julian Assange länger im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh unter fragwürdigen Bedingungen auf seinen Prozess würde warten müssen.
Aussage abgebrochen
Nach dem Mittagessen entscheidet sich die Verteidigung für einen Antrag auf Vertagung, um sich auf die neuen Anklagepunkte vorbereiten zu können. Die Richterin interessiert das nicht, sie lehnt ihn ab.
Dann passiert etwas Seltsames: Der erste Zeuge tritt auf, oder besser: sollte eigentlich auftreten. Professor Mark Feldstein für die Verteidigung ist per Videolink aus den USA zugeschaltet. Die Verbindung bricht gleich einmal ab. Nach einiger Zeit funktioniert sie kurz wieder. Der Professor nutzt die Zeit und sagt aus, dass es seit George Washington (erster Präsident der Vereinigten Staaten, Anm.) undichte Stellen („leaks“, in Anspielung auf die Assange-Plattform „Wikileaks“, um die es geht, Anm.) in den USA gebe. Seines Wissens nach sei noch nie ein Journalist für die Veröffentlichung solcher Informationen angeklagt worden. Eine Anklage Assanges wäre also ein absolutes Novum.
Doch mehr kann er nicht ausführen, denn nach zehn Minuten funktioniert die Verbindung im Gerichtssaal wieder nicht, sodass seine Aussage schließlich verschoben werden muss. Das Gericht vertagt sich. Tag 1 ist vorbei, das Theaterstück ist eröffnet.
(red)
Die Quellen für diesen Bericht sind Live-Tweets verschiedener Personen auf Twitter und die Blog-Einträge des früheren Diplomaten und Menschenrechtsaktivisten Craig Murray.