Samstag, Juli 27, 2024

Koalition bei Parteiförderung und Wahlkampfkosten zerstritten – Mehr Geld für Parteien?

Mehr Geld für Parteien?

Weiter gibt es keine Einigung bei Parteienförderung und Wahlkampfkosten in der Koalition. Findet man nicht zusammen, wird die erste Tranche der Parteienförderung inklusive Inflationsanpassung Ende März ausbezahlt. Eine Wahlkampfkostensenkung blockiert die ÖVP.

Wien, 09. Februar 2021 | Weiter keine Einigung in der Koalition in Sachen Parteienförderung und Wahlkampfkosten. Die Grünen wollen die Wahlkampfkostengrenze senken, die ÖVP will die Parteienförderung einfrieren. Die NEOS bringen jetzt Anträge auf beide Vorhaben ein, kündigte Vizeklubchef Nikolaus Scherak an.

Türkise Showpolitik

Mit der von der türkis-blauen Regierung beschlossenen jährlichen Valorisierung müsste die Parteienförderung heuer um knapp 450.000 auf 30,9 Mio. Euro steigen. Die ÖVP hat Mitte Jänner die Aussetzung der Inflationsanpassung gefordert. Die Grünen kritisierten das als “Showpolitik” und pochen darauf, im Gegenzug auch die Wahlkampfkostengrenze zu senken – und zwar auf etwa sechs Mio. Euro bei Nationalratswahlen bzw. 94 Cent für jeden Wahlberechtigten.

Am Montag hatte Klubobfrau Sigrid Maurer (Grüne) kritisiert, dass die ÖVP nicht bereit sei, der geringeren Wahlkampfkostengrenze zuzustimmen. Auch ein neuer Anlauf im Vorfeld des Verfassungsausschusses am Dienstag ist nach Angaben der Grünen vorerst gescheitert. Sie rechnen nun mit einer Vertagung des Themas. Die Gespräche mit der ÖVP sollen weitergehen, hieß es am Dienstag im grünen Parlamentsklub.

Ende März kommt volles Geld

Die NEOS wollen im Ausschuss jedenfalls die Probe aufs Exempel machen und bringen entsprechende Anträge ein. Per Verfassungsbestimmung will Vizeklubchef Nikolaus Scherak die Wahlkampfkostengrenze auf einen Euro für jeden Wahlberechtigten senken. Das würde eine Reduktion von 7,1 auf 6,4 Million Euro bei bundesweiten Wahlen und eine deutlich stärkere bei Landeswahlen bedeuten. Außerdem wollen die NEOS die jährliche Inflationsanpassung der Parteienförderung streichen.

Viel Zeit für eine Einigung bleibt der Koalition nicht mehr: Laut Parteienförderungsgesetz wird die erste Tranche der Parteienförderung bis Ende März ausgezahlt – und zwar, sollte die Valorisierung vorher nicht gesetzlich ausgesetzt werden, inklusive der Inflationsanpassung.

(ot/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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