Samstag, Juli 27, 2024

Köstinger beruft sich verfassungswidrig auf Amtsgeheimnis – Türkise Postenbesetzung

Türkise Postenbesetzung

Elisabeth Köstinger und die Bundesgärten – das wird keine Erfolgsgeschichte mehr. Neuester Aufreger: Seit Monaten hält die Ministerin Informationen zu einer Postenbesetzung zurück. Die Ausrede Amtsgeheimnis zieht laut Verfassung allerdings nicht.

Wien, 24. März 2021 | Wochenlang hatte die zuständige Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) die Wiener Bundesgärten im Frühjahr 2020 geschlossen gehalten. „Das Virus lauert auch draußen“, hatte Köstinger die Schließung verteidigt. Nachdem sie dem Druck der Stadt Wien nachgab und die Gärten geöffnet wurden, dachte man eigentlich, das Thema Bundesgärten ist vom Tisch.

Türkise Postenbesetzung wirft Fragen auf

Im Juli 2020 besetzte die Landwirtschaftsministerin dann eine neue Leitung für die Bundesgärten. Der Posten ging an die ehemalige Mitarbeiterin Köstingers, Katrin Völk. Zuvor war Völk auch stellvertretende Obfrau des Tiroler Wirtschaftsbundes. Sie ist zudem die Schwägerin von Ex-ÖVP-Minister Andrä Rupprechter, Köstingers Vorgänger.

Genau diese türkise Postenbesetzung rief die Volkanwaltschaft auf den Plan. Wie der “Standard” am Mittwoch berichtete, legte ein unterlegener Postenbewerber Beschwerde ein: er habe den Bewerbungsprozess um den 9.000 Euro brutto-Job als nicht fair empfunden. Der Job sei auf Völk zugeschnitten worden, die Ausschreibung habe keine Qualifikation in der Landschaftsarchitektur verlangt, so der Vorwurf. Köstingers Büro weist dies zurück.

Der unterlegene Bewerber wandte sich an die Volksanwaltschaft. Volksanwalt Walter Rosenkranz (FPÖ) wiederum bat das Landwirtschaftsministerium um eine Stellungnahme, doch bis jetzt erfolgte noch keine ausreichende Antwort.

Das Statement, dass Köstinger im Dezember an Rosenkranz retour schickte, ließ so einiges aus, heißt es im Bericht. Das Ministerium verwies dann auf einen vertraulichen Bewerbungsprozess und die Amtsverschwiegenheit.

Köstinger agiert verfassungswidrig

Doch auf die Amtsverschwiegenheit darf sich Köstinger in diesem Fall nicht berufen. Im Bundes-Verfassungsgesetz ist geregelt:

„Amtsverschwiegenheit besteht nicht gegenüber der Volksanwaltschaft.“

Rosenkranz sagte gegenüber dem “Standard”, dass er ja auch heikelste Informationen vom Verfassungsschutz bekäme: “Auch die Volksanwaltschaft ist in solchen Fällen an die Amtsverschwiegenheit gebunden, darum muss man uns auch alles vorlegen.”

Im Jänner 2021 fragte Rosenkranz deswegen noch einmal bei Köstinger nach – bis jetzt keine Antwort.

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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