Samstag, Juli 27, 2024

Ohrfeige von Rechnungshof: ÖVP-Ministerien ohne Sponsoringregeln

Der Rechnungshof kritisiert die fehlenden Regeln für Sponsoring in drei türkisen Ministerien. Das BMI habe zwar als einziges Ressort derartige Regeln aufgestellt, doch dort habe es mehrere Zuwendungen ohne Gegenleistung gegeben.

Wien, 26. März 2021 | Der Rechnungshof (RH) vermisst in mehreren türkisen Regierungsressorts verbindliche Regelungen für Sponsoring und sonstige Zuwendungen. So sollten das Bundeskanzleramt von Sebastian Kurz und das Wirtschaftsministerium von Margarete Schramböck Complianceprozesse etablieren, lautet die Empfehlung in einem aktuellen Bericht. Auch die regelmäßige Veröffentlichung eines Sponsoringberichts wird darin angeregt. Mehr Transparenz bei Sponsoring und Gegenleistungen fordern die Prüfer auch im Innenministerium ein, das auch geprüft wurde.

Drei Sponsoring-Definitionen für eine Kanzlerpartei

Überprüft wurden vom Rechnungshof von August bis November 2019 das Verwaltungssponsoring und Schenkungen im Bundeskanzleramt, im Wirtschafts- sowie im Innenministerium. Ziel der Prüfung war die Beurteilung der bereits vorhandenen Regelungen für Zuwendungen insbesondere im Hinblick auf Verwaltungssponsoring im internationalen Vergleich. Angeschaut hat sich der Rechnungshof auch, welche Mittel in diesem Zeitraum in den geprüften Ressorts geflossen sind.

In Österreich gab es keine einheitliche Definition von Sponsoring, stellt der Rechnungshof in seinem Bericht fest. Die drei überprüften Ressorts – obwohl alle im Einflussbereich derselben Partei – verwendeten demnach unterschiedliche Bezeichnungen, die laut den Prüfern zu Abgrenzungsproblemen geführt hätten. Ebenso fehlten einheitliche Regelungen für Sponsoring oder Schenkungen an öffentliche Organisationen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe arbeitete aber zur Zeit der Gebarungsüberprüfung Ende 2019 an einem Entwurf für eine Zuwendungsrichtlinie.

Interessenskonflikte möglich

Lediglich im Innenministerium von Karl Nehammer habe es Sponsoring-Regelungen gegeben. Allerdings gab es in allen drei überprüften Ministerien Sponsoren, die neben den Sponsoringvereinbarungen in einer sonstigen Geschäftsbeziehung zum Ministerium standen oder Förderungen erhielten.

“Derartige Fälle können den Anschein von Interessenskonflikten hervorrufen oder bewirken, dass die Bevölkerung das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Verwaltung verliert”,

mahnt der Rechnungshof. Auch schriftliche Vereinbarungen fehlten zum Teil.

Auch konkrete Sponsoring-Fälle listet der Rechnungshof auf: So erhielt das Bundeskanzleramt 72.500 Euro für die Ausstellung “Wiener Kongress” und im Jahr 2018 Sach- und Dienstleistungen für die EU–Präsidentschaft sowie für die Familienfeste in den Jahren 2015 bis 2017. Das Wirtschaftsministerium erhielt für eine Ausstellung zwei Sachleistungen. Die dem Innenministerium zur Verfügung gestellten Sachleistungen für die jährlichen Sommerfeste der Landespolizeidirektion Tirol wurden mit rund 29.600 Euro bewertet.

Keine klaren Kriterien für Werbeleistung

Darüber hinaus schloss das Innenministerium für eine Kampagne zur Rekrutierung neuer Polizistinnen und Polizisten Kooperationen mit drei Auto- und einem Motorradhersteller “für beiderseitige Marketingzwecke” ab. Eines dieser Fahrzeuge, einen hochpreisigen Sportwagen, setzte die Polizei auch zur Verkehrsüberwachung ein. Im Rahmen von zwei Kooperationsvereinbarungen mit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt erhielt das Innenministerium Drucksorten und Werbeartikel zur Verkehrsprävention und Sicherheit von Schulkindern.

In den Jahren 2015 bis 2019 traten das Bundeskanzleramt und das Wirtschaftsministerium auch selbst als Sponsoren auf, heißt es in dem RH-Bericht. Das Bundeskanzleramt meldete Sponsoringausgaben von 325.000 Euro, das Wirtschaftsministerium von 161.000 Euro.

“In beiden Ministerien gab es keine Richtlinien oder Vorgaben mit klaren Kriterien zur Bewertung der Werbeleistung”,

kritisieren die Prüfer. Damit sei nicht sichergestellt gewesen, dass die Höhe des Sponsoringbetrags dem Wert der Werbeleistung entsprach.

BMI: Zuwendungen ohne Gegenleistung

Insbesondere das Innenministerium erhielt laut Rechnungshof mehrere Zuwendungen ohne Gegenleistung. Einen Überblick hatte das Ministerium nicht. Zwar gab es einen Schenkungserlass, dieser galt jedoch nur für den nachgeordneten Bereich der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit.

(red/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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