Samstag, Juli 27, 2024

Platzverbot am Karlsplatz: »Höchstwahrscheinlich rechtswidrig«

Die Wiener Polizei verhängte ein temporäres Platzverbot am Karlsplatz. Die Begründung dafür war aber unrechtmäßig, sagt Rechtsanwalt Horn. Virologe Nowotny appelliert, trotz guter Zahlen noch vorsichtig zu bleiben.

 

Florian Bayer

Wien, 8. Juni 2021 | „Das Platzverbot war unverhältnismäßig und falsch“, twitterte Jürgen Czernohorsky, Wiener Stadtrat für Klimaschutz, Umwelt und Demokratie (SPÖ). Auch andere, bis hin zum Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (ebenfalls SPÖ), kritisieren die polizeiliche Räumung und das Platzverbot am Karlsplatz, wo am Freitagabend Hunderte junge Menschen gefeiert haben.

Grund für die Räumung war laut Polizeipräsident Gerhard Pürstl, dass „gewaltbereite autonome Gruppen mit einem harten Kern von über 200 Personen“ gezielt Gewalt gegen die Polizei angezettelt hätten. Die LPD Wien konnte dafür aber keine Beweise liefern. Im Zuge der Platzräumung flogen Flaschen auf Polizeibeamte, woraufhin die LPD Wien am Samstag ein Platzverbot verhängte, das am Sonntag wieder aufgehoben wurde.

LPD Wien und Innenministerium brachten das polizeiliche Einschreiten auch mit einer Nichteinhaltung der Corona-Maßnahmen in Verbindung. Der genaue Grund für die umstrittene und gewaltsame Räumung u.a. mittels Pfefferspray bleibt letztlich unklar. „Deeskalation funktioniert an sich anders. Das werden wir mit der Polizei besprechen“, sagte der Wiener Sozial- und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker.

Jurist Horn: „Unzulässige Argumentation“

„Wenn Flaschen geflogen sind, ist eine kurzfristige Räumung des Platzes laut Sicherheitspolizeigesetz durchaus zulässig. Man muss aber unterscheiden zwischen dem Ad-Hoc-Platzverbot, das Einsatzkräfte vor Ort für bis zu sechs Stunden lang aussprechen dürfen, und einem formal verordneten Platzverbot, wie es verhängt wurde. Für letzteres gibt es “definitiv keinen Grund“, sagt Rechtsanwalt Florian Horn.

Rechtlich wäre zwar eine spezifische lokale Gesundheitsgefährdung ein legitimer Grund für ein länger andauerndes Platzverbot, nur liege eine solche nicht vor. „Am Karlsplatz besteht grundsätzlich nicht mehr oder weniger Gefahr für eine Ansteckung als überall sonst. Nur weil dort auch gefeiert wird, kann man den Platz nicht dauerhaft für alle sperren“, sagt Horn. Und die von der Polizei zitierte Gefahrenlage durch Angriffe auf Polizeibeamte war ja mit dem geleerten Platz wieder aus dem Weg geräumt, rechtfertige also auch keine Sperre.

Horn verweist darauf, dass für Corona-Maßnahmen die Gesundheitsbehörde zuständig ist. Die Polizei hat das Magistrat der Stadt Wien aber offenbar nicht informiert, wie Bürgermeister Ludwig anmerkte: „Das war ein Fehler. Die Sicherheitsbehörde kann zwar laut Corona-Verordnungen Hilfsdienste leisten, die Verantwortung obliegt aber der Gesundheitsbehörde“, sagt Jurist Horn.

Ergo muss jedenfalls auch die Stadt für etwaige künftige Maßnahmen sorgen, wenn aus ihrer Sicht eine Gefährdung der Gesundheit gegeben ist. Die Polizei kann wegen eines einmaligen Gedränges keine in der Zukunft liegenden Platzverbote verhängen, sagt Horn: „Eine ähnliche Argumentation verwendete die Polizei schon bei Demo-Verboten nur aufgrund von Beispielen von Fehlverhalten in der Vergangenheit.“ Dass diese vielfach unrechtmäßig waren, belegen mehrere Urteile des Verwaltungsgerichtshofs, zuletzt erst vergangene Woche.

Wenn tatsächlich erhöhte Gefahr besteht, müsse man darauf reagieren, etwa mit einer Maskenpflicht, einer temporären Sperrstunde oder vergleichbaren Maßnahmen. „Alle Maßnahmen, auch lokale, müssen aber abgewogen und begründet werden“, sagt Horn mit Verweis auf die derzeit niedrigsten Inzidenzen seit Monaten. Das ursprünglich dauerhaft ausgesprochene, dann wieder aufgehobene Platzverbot war aus seiner Sicht „höchstwahrscheinlich rechtswidrig“.

Virologe Nowotny: „Noch vernünftig sein“

„Ich verstehe die jungen Leute, die jetzt 15 Monate lang stark eingeschränkt waren und Rücksicht auf ihre Mitmenschen genommen haben. Was sich aber am Karlsplatz und am Donaukanal abgespielt hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wirklich gut“, sagt Virologe Norbert Nowotny von der Veterinärmedizinischen Universität Wien.

Zwar sinke die Zahl der Neuinfektionen fast täglich. „Ein paar Wochen sollten wir aber noch vorsichtig sein, um möglichst keine Cluster vor der Urlaubszeit zu riskieren“, sagt der Virologe. Er rechnet damit, dass die meisten verbleibenden Beschränkungen mit Anfang Juli fallen werden – „dann sollten die Inzidenzen nochmal niedriger, die Durchimpfung der Bevölkerung höher sein.“

Wenn die 3G-Regeln (getestet, geimpft, genesen) auch an Hotspots wie dem Karlsplatz gelten würden, sähe die Sache zwar anders aus. „Aber das ist nicht der Fall und das kann auch nicht wirklich kontrolliert werden“, sagt Nowotny. Wie man Situationen und Szenen wie am Wochenende politisch und polizeilich am besten vermeiden könne, müssten aber andere beantworten.

Nowotny hofft und geht davon aus, dass die Maßnahmen nicht nur für kommerzielle Veranstaltungen – wo die 3G-Regel ja fast lückenlos kontrolliert wird – sondern auch für den privaten Bereich fallen werden, etwa in Bezug auf die Abstandspflicht. Bis dahin appelliert er aber an die vor allem jungen Leute, „diese drei Wochen noch vernünftig zu bleiben. Um einen längeren Zeitraum geht es ja hoffentlich gar nicht mehr.“

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

LESEN SIE AUCH

Liebe Forumsteilnehmer,

Bitte bleiben Sie anderen Teilnehmern gegenüber höflich und posten Sie nur Relevantes zum Thema.

Ihre Kommentare können sonst entfernt werden.

22 Kommentare

22 Kommentare
Meisten Bewertungen
Neueste Älteste
Inline Feedbacks
Zeige alle Kommentare

Jetzt: Die Ergebnisse der Pilnacek-Kommission

Nur so unterstützt du weitere Recherchen!