Donnerstag, Oktober 3, 2024

Erster Blümel-Geklagter geht an die Öffentlichkeit

Finanzminister Gernot Blümel drohte Social-Media-Nutzern nach dem Bekanntwerden seines Beschuldigtenstatus mit einer Klage. Ein erster Betroffener geht nun an die Öffentlichkeit.

Wien, 21. Juni 2021 | “Wer etwas anderes behauptet, wird von mir geklagt”: Gernot Blümel hatte im Februar angekündigt, er werde gerichtlich gegen Personen vorgehen, die ihm Korruption unterstellen würden. Der wegen mutmaßlicher Bestechung beschuldigte Finanzminister – es gilt die Unschuldsvermutung – klagte bereits mit Erfolg ein Posting der Sozialistischen Jugend, die ihm vorwarf, er sei „außen fesch, innen korrupt“.

Laut der stellvertretenden Klubobfrau Gabriela Schwarz klagte die ÖVP in 13 Fällen Postings von Einzelpersonen in den sozialen Netzwerken.

36.000 Euro Streitwert für sechs Likes

Einer von den Geklagten geht jetzt an die Öffentlichkeit. Wolfgang Pechlaner erhielt in der Nacht auf Montag Post von ÖVP-Anwalt Werner Suppan. Die Klage, die ZackZack vorliegt, hat es in sich: 36.000 Euro Streitwert.

Konkret geht es um einen Tweet, den Pechlaner am 3. März abgesetzt hatte:

„@othmar_karas ist eben noch ein Konservativer, den ich, obwohl links stehend, akzeptiere. So wie Busek oder Mauthe. Die jetzige türkise Führung ist nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel verklagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt.“

Der Tweet Pechlaners dürfte damals nur wenige Personen erreicht haben: gerade einmal sechs Likes und zwei Retweets hatte das Posting zum Zeitpunkt der Klage gehabt. Die ÖVP wurde trotzdem auf ihn aufmerksam.

Geklagter geht von Einschüchterungsklage aus

Laut Klagsschrift würde Pechlaner mit seinem Tweet dem Kläger, Gernot Blümel, unterstellen „eine strafbare Handlung begangen“ zu haben. Weiters heißt es etwas sperrig: „Die Wortfolge ‘vergesslich oder korrupt’ lässt nur jene Auslegung zu, dass beide Vorwürfe auf den Kläger abzielen. Der Beklagte überlässt quasi der Leserschaft die Entscheidung („oder“), wobei „vergesslich“ weniger glaubhaft dargestellt, sondern dem durchschnittlichen Leser suggeriert wird, dass – unabhängig der Auswahl – beides auf den Kläger zutrifft.“ Für Blümel ist der Tweet Pechlaners “Üble Nachrede” (§ 111 StGB) und “Ehrenbeleidigung” (§ 1330 ABGB).

Pechlaner rechnet aufgrund des hohen Streitwerts, dass es sich um eine Einschüchterungsklage der ÖVP handelt. Nachgeben werde er Stand jetzt wohl nicht, wie er gegenüber ZackZack betont: “Bin zur Not bereit, vor Gericht zu gehen.”

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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