Der Innsbrucker Europarechtsprofessor Walter Obwexer macht sich für die ÖVP im Verfassungsrecht nützlich. Im Streit um das Renaturierungsgesetz versuchte er, aus dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes eine „unabhängige Behörde“ zu machen. Im Gegensatz zu Obwexer ist Univ.Prof. Heinz Mayer Experte für Verfassungsrecht. Er weist Obwexer zurecht.
Heinz Mayer antwortet auf ZackZack-Anfrage: „Auf Ihre Anfrage kann ich erst mit leichter Verspätung antworten, da mich Ihre Mitteilung zunächst sprachlos gemacht hat. Sollte Herr Obwexer das tatsächlich so gesagt haben, dann mag das für manche erfreulich sein.
Für mich ist es aber kaum vorstellbar, dass ein Jurist eine derartig falsche Meinung äußert; im Art 20 Abs 1 der Bundesverfassung steht genau das Gegenteil: eine Ausnahme für den Verfassungsdienst besteht nicht.
Wäre diese Meinung von Herrn Obwexer richtig, dann gäbe es in Österreich nur unabhängige Behörden. Alle sind nämlich an das Gesetz gebunden und dürfen nur das Gesetz vollziehen. Der fundamentale Unterschied zwischen Justiz und Verwaltung ist allerdings, dass die Justiz unabhängig und weisungsfrei ist, die Verwaltung aber weisungsgebunden.”
Mayer hält Obwexers Rechtsauffassung für “unvertretbar”:
“Jeder, der sich einmal mit Rechtsfragen beschäftigt hat, weiß, dass es sehr oft die Situation gibt, in der unterschiedliche Auslegungsmethoden zu nicht ganz deckungsgleichen Ergebnissen führen. Es ist zwar nicht so, dass man immer alles vertreten kann, es gibt aber oft Auslegungsspielräume, die sich meistens schon allein aus der Wortbedeutung ergeben.
Herr Obwexer hat mir dieser Rechtsauffassung einen Meilenstein gesetzt, auf den er allerdings nicht stolz sein kann. Die Judikatur spricht in solchen Fällen von “unvertretbarer Rechtsansicht”.
Parteinahe Bestellungen
Heinz Mayer berichtet, wie die ÖVP unter Wolfgang Schüssel den Verfassungsdienst an die politische Leine genommen hat:
„Wer über die Unabhängigkeit des Verfassungsdienstes nachdenkt, muss auch die Besetzungspraxis der letzten 20 Jahre in Betracht ziehen: bis 2004 wurde der Verfassungsdienst von höchst angesehenen, unabhängigen Berufsbeamten, die definitiv bestellt waren, geführt (zB Adamovich, Holzinger).
2004 “entsorgte” Schüssel den letzten dieser unabhängigen Beamten ein Jahr vor dessen regulärem Pensionsantritt, in die Frühpension (was dieser als schwere Kränkung empfunden hat) und bestellte einen ÖVP-nahen ehemaligen Kabinettsmitarbeiter – und so ging es weiter: Bald nach Übernahme es Kanzleramtes durch die Sozialdemokratie kam es zur Bestellung eines SPÖ-nahen Kabinettsmitarbeiters und nach dem Amtsantritt von Kurz wurde ein ÖVP-naher, ebenfalls ehemaliger Kabinettsmitarbeiter, bestellt; seit 2004 erfolgten alle Bestellungen befristet.
Das kann natürlich alles bloß ein Zufall sein, aber die Frage sei doch gestattet: wird eine politische Partei, die die Möglichkeit hat, über einen ihr nahestehenden Leiter des Verfassungsdienstes Einfluss auf dessen Stellungnahmen zu nehmen, immer der Versuchung widerstehen? Vor allem in brisanten Fällen? Möglich ist es schon, wahrscheinlich nicht.“
ÖVP-Kabinettschef als Verfassungsdienst-Chef
Obwexers „unabhängige Behörde“ wird seit Jänner 2020 von Albert Posch geführt. Wikipedia hält fest: „Ab 2013 stand Posch als verfassungsrechtlicher Berater den Vizekanzlern Michael Spindelegger, Reinhold Mitterlehner und Wolfgang Brandstetter zur Seite. In der Bundesregierung Kurz I war er Kabinettchef von Kanzleramtsminister Gernot Blümel.“ Seit Jänner 2020 ist Posch als Leiter des Verfassungsdienstes „unabhängig“.
Titelbild:
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com