Samstag, Juli 27, 2024

Polizei zerstörte legale Plantage – Hanfbauer will sein Geld zurück

Polizei zerstörte legale Plantage

Im Juli 2020 zerstörten Polizeibeamte die legale Plantage eines Wiener Hanfbauern. Jetzt will der Unternehmer 200.000 Euro zurückhaben. “Wir werden die Klage gewinnen”, ist er im Gespräch mit ZackZack überzeugt.

Wien, 19. August 2021 | Gemeinsam mit seiner Frau Dina betreibt Pascal Novosel im 23. Wiener Gemeindebezirk eine Hanfplantage. Ihr Unternehmen “Green C-View” baut ausschließlich Pflanzen an, die den gesetzlich geregelten THC-Wert (gemeint ist der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol, der die berauschende Wirkung beim Konsumenten auslöst) nicht übersteigen. Es handelt sich ausschließlich um Pflanzen aus dem EU-Sortenkatalog – sie sind daher legal. Die Blüten, aber auch Kosmetikprodukte wie etwa Hanf-Öle, die daraus gewonnen werden, vertreiben die Novosels über ihren Web-Shop.

Das Geschäft lief gut, bis die Polizei im Juli 2020 mit etwa 40 Beamten die Lagerhalle in der Gutheil-Schoder-Gasse betrat und die 1.792 Stauden einfach abschnitt – zum Ärger von Novosel. ZackZack erreicht den Unternehmer am Donnerstag. Im Telefonat schildert er nochmal die Vorfälle jener Nacht:

“Dem Ganzen liegt ja eigentlich ein Irrtum zugrunde. Die Polizei ist damals zur falschen Halle im Gewerbepark gefahren. Die haben eine Alarmmeldung aus der Adresse nebenan erhalten, sind aber irrtümlich zu uns gefahren.”

Unternehmer geht vor Gericht

Die Zerstörung der Plantage hat jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Wie der “Kurier” am Donnerstag zuerst berichtet hat, will Novosel den Schaden, den er mit mehr als 200.000 Euro beziffert, zurückhaben. Der Hanfbauer erklärt auch, dass das Verwaltungsgericht nach einer Maßnahmenbeschwerde bereits bestätigt hat, “dass die Amtshandlung in dem Ausmaß rechtswidrig war”.

So war eine Durchsuchung der Halle zwar zulässig, die Polizei wäre aber verpflichtet gewesen, sich vor der Zerstörung der Pflanzen über die Legalität des Anbaus zu vergewissern, und hätte sich zunächst auf Proben beschränken müssen. Die Halle hätte bis zum Ergebnis einfach versiegelt und bewacht werden können. Ein verfasster Amtsvermerk eines Beamten in diesem Fall legt zudem nahe, dass schnell bekannt war, wer der Betrieber ist.

“Wir werden die Klage gewinnen”

Dennoch habe die Finanzprokuratur dem Ansinnen des Unternehmers auf Schadenersatz eine Absage erteilt, weil “ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten von Bundesorganen” nicht vorliege und die Annahme, dass es sich um illegale Hanfpflanzen handelte, “vertretbar” gewesen sei.

Das will sich Novosel aber nicht gefallen lassen – er brachte am Mittwoch die Klage ein:

“Da das Urteil des Verwaltungsgerichtes über die teilweise Rechtswidrigkeit der Maßnahmen in Rechtskraft erwachsen ist, können wir die Argumentation der Finanzprokuratur (eingelangt am letzten Tag der gesetzlichen Beantwortungsfrist von 3 Monaten) in keinster Weise nachvollziehen. Offensichtlich spielt man hier nur auf Zeit. Jedenfalls sehen wir dem Ausgang der Klage positiv entgegen.”

(mst)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Markus Steurer

    Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.

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