Samstag, Juli 27, 2024

»Wenn ich das nicht mehr sagen darf, gute Nacht Österreich« – Wenn Blümel klagt

Wenn Blümel klagt

Während Heinz-Christian Strache gerade seinen letzten Prozesstag hatte, gab es am Freitag für einen weiteren Politiker einen Prozess am Wiener Straflandesgericht. Einen Stock höher klagte Gernot Blümel einen Pensionisten.

Wien, 27. August 2021 | „Ich bin schon nervös“, antwortet Wolfgang Pechlaner auf die Frage, wie es ihm gehe. Es ist ein hektischer Tag am Wiener Straflandesgericht im achten Bezirk. Alle Kameras sind vor dem großen Schwurgerichtssaal im Erdgeschoss, in dem gerade der ehemalige Vizekanzler Heinz Christian Strache seinen letzten Prozesstag überstehen muss. Einen Stock höher befindet sich Wolfgang Pechlaner. Er bekommt es heute mit Gernot Blümel zu tun.

Der ältere Herr hatte auf Twitter der ÖVP-Führung und namentlich dem Finanzminister vorgeworfen „korrupt oder vergesslich“ zu sein. Im Juni erhielt er vom Finanzminister Anwaltspost. Er möge sich am Freitag den 27. August am Straflandesgericht Wien im Verhandlungssaal 101 einfinden. Beigefügt ein Streitwert von 36.000 Euro.

8:0 vor Anpfiff

Trotz Nervosität und hohem Streitwert gibt sich Pechlaner optimistisch, auch weil er das erste wichtige Match bereits gewonnen hat. Bei den moralischen Unterstützern vor dem Verhandlungssaal führt Pechlaner gegen den Finanzminister mit 8:0. Der Finanzminister selbst erscheint übrigens nicht, seine Anwältin übernimmt. Zudem hat sich Pechlaner juristische Unterstützung geholt. Die renommierte Medienanwältin Maria Windhager hatte sich, nachdem er die Klage öffentlich machte und Rudi Fußi seinen Tweet retweetet hat, bei ihm gemeldet. Das stimmt auch die Unterstützer Pechlaners optimistisch.

“In meinem Saal steht niemand”

Doch erste Zweifel sollten beim Betreten des Gerichtssaals aufkommen. Für die Unterstützer Pechlaners gibt es im kleinen Verhandlungsaal 101 zu wenig Sitzplätze, auch aufgrund der Corona-Regel, dass nur jeder zweite Platz besetzt sein darf. Die Option, dass einige die Verhandlung stehend verfolgen könnten, lässt die Richterin nicht zu und spricht ein Machtwort: „In meinem Saal steht niemand“. Etwas geknickt und unter „viel Glück“-Wünschen verlassen einige den Raum.

Schnell kommt es in der Verhandlung zum inkriminierenden Posting. Im März veröffentlichte Pechlaner auf Twitter folgendes: “Die jetzige türkise Führung ist nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel klagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt.” Der Tweet des damals 200 Seelen-Accounts erhielt insgesamt sechs Likes und einen Retweet. Mittlerweile hat Pechlaner mehr als 900 Follower. Der “Streisand-Effekt”, wie auch Richterin Nicole Baczak anmerken muss.

Ab nach Straßburg

Der Vorwurf von Blümels Anwältin, Ulrike Zeller, von der Kanzlei Suppan-Spiegl-Zeller: Üble Nachrede. Windhager verweist hingegen auf Zeitungsartikel, die die türkise Führung als „korrupt“ bezeichneten. Etwa ein Falter-Artikel mit dem Titel: „Eine schrecklich korrupte Familie.“ Auf dem Cover Sebastian Kurz, Thomas Schmid und auch die klagende Partei Gernot Blümel. Auch die Bedeutung des Wortes „korrupt“ wird fein seziert im Prozess. Ob das Wort „bestechlich“ oder auch „moralisch verwerflich“ heißen könnte im Tweet. Laut Windhager wird es im seltensten Fall im strafrechtlichen Sinne verwendet und eben auch nicht auf Pechlaners Account. Für Windhager sei der Straftatbestand der Üblen Nachrede ein Irrtum, die Verletzung der Unschuldsvermutung gegen den Finanzminister jenseitig. Pechlaner ist der Meinung, dass der Tweet auf die Unterschiede zwischen schwarz und türkis in der ÖVP gemünzt war. Schließich hebt er lobend Othmar Karas zuvor heraus. Windhager ergänzt, es ging ihm um politische Kritik an der neuen ÖVP. Darüber hinaus meint die Medienanwältin: “Ein allgemeiner moralischer Gesinnungsvorwurf muss im politischen Diskurs gegen die ÖVP zulässig sein. Wenn man das nicht mehr sagen darf, dann gute Nacht Österreich. Dann ab nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.“ Zeller sieht es hingegen so, dass konkret der Finanzminister gemeint sein müsse, schließlich stünden im Tweet neben dem Namen Gernot Blümel auch noch zwei wichtige Adjektive: “laptoplos” und “vergesslich”. Zweifellos, das klingt nach Gernot Blümel.

Die Schlussplädoyers sind kurz gehalten: Blümels Anwältin bleibt beim Punkt der Üblen Nachrede, der Geklagte und seine Anwältin nicht.

4.200 Euro

Die Richterin bittet, dass sich die Anwesenden erheben. Die Urteilsverkündung sorgt sichtlich für einen Schock bei Wolfgang Pechlaner. 120 Tagessätze zu je 35 Euro, also insgesamt 4.200 Euro, davon 1.050 Euro unbedingt, sollen von der Tasche Pechlaners zum Finanzminister gehen. Zudem kommen noch 100 Euro Entschädigung nach dem Medienrecht. Die 3.150 Euro bedingte Strafe ist für einen Bewährungszeitraum von drei Jahren anberaumt. Pechlaner habe laut der Richterin die gleiche Verantwortung wie etwa die Kronen Zeitung, wenn er auf Twitter etwas poste. Auch wenn – er solle es nicht persönlich nehmen – sein Twitter-Account sich im untersten Bereich der Aufmerksamkeit befinde.

Im Saal sorgt das Urteil für Unruhe. Ein Anhänger des nicht-rechtskräftig Verurteilten wird laut: „Skandalurteil, wie bei den Tierschützern!“ Die Richterin fragt, ob er den Raum verlassen möchte, er nimmt die Einladung dankend an und stürmt hinaus.

Pechlaner sichtlich noch immer getroffen vom Urteil, wird gefragt, ob er das Urteil verstanden hat, er wiederholt es kurz. Nach kurzem Blickwechsel mit seiner Anwältin ist jedoch klar, er geht in Berufung. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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