Freitag, März 29, 2024

Blümel-Begehren gegen Pensionisten am Handelsgericht abgewiesen – »Es steht 1:1«

»Es steht 1:1«

Ist Blümel “vergesslich oder korrupt”? Vor dem Handelsgericht setzte es eine Niederlage für Gernot Blümel. Der Tweet eines Pensionisten habe ein „hinreichendes Tatsachensubstrat“.

Wien, 09. September 2021 | Wolfgang Pechlaner schrieb im März auf dem Kurznachrichtendienst Twitter: „Die jetzige türkise Führung ist nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel verklagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt“. Beim 72-jährigen Pensionisten flatterte daraufhin Post vom Finanzminister ins Haus. Gernot Blümel klagte, strafrechtlich als auch zivilrechtlich.

Im August gab das Wiener Straflandesgericht dem Finanzminister Recht, 4.200 Euro, davon 1050 Euro unbedingt, muss der Pensionist wegen übler Nachrede an Blümel überweisen. 100 Euro kommen zudem nach dem Mediengesetz dazu. Pechlaner unterliegt diesem als Inhaber seines Twitter-Accounts. Den Begriff „korrupt“ konnte die Richterin am Straflandesgericht „nicht freigeben“, sonst würde auch zum Beispiel die Kronen Zeitung diesen verwenden können. Pechlaner hätte die selbe Verantwortung, wie auch andere Medien argumentierte die Richterin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Blümel am Handelsgericht abgeblitzt

Parallel zum Strafprozess wurde am Dienstag am Wiener Handelsgericht auch zivilrechtlich entschieden. Vor dem Handelsgericht bekam Pechlaner Recht, Antrag auf Unterlassung des Finanzministers wurde abgewiesen. Die Verfahrenskosten trägt Blümel.

Das Handelsgericht urteilte, dass der Tweet ein „gerechtfertigtes Werturteil“ ist. Werturteile sind von der freien Meinungsäußerung gedeckt, wenn sie auf ein wahres Tatsachensubstrat zurückgeführt werden können. Und eben jenes Tatsachensubstrat ist laut dem – ebenfalls nicht rechtskräftigen Urteil – vorhanden. So wird etwa die Wertung „korrupt und machtgeil“ im Urteil, das ZackZack vorliegt, erläutert:

Die Wertung „korrupt und machtgeil“ versteht der Durchschnittsadressat nach dem oben Gesagten als moralischen Vorwurf mangelnder Sachorientierung insbesondere bei Postenbesetzungen, Aussagen im „Ibiza-Untersuchungsausschuss“ und außenpolitischen Positionierungen der „türkisen“ ÖVP von 2017 bis 2021. Bei Postenbesetzungen wird als Tatsachenkern verstanden, dass Nahestehende der „türkisen Führung“ durch das Zusammenspiel ihrer politischen Akteure eher in Machtpositionen kommen als andere.

Dem Durchschnittsadressaten des Pechlaner-Tweets sei der politische Gesamtkontext somit bekannt gewesen. Obwohl der Tweet „stark zugespitzt“ sei, habe er sich aber auf kein bestimmtes korruptes Verhalten bezogen.

“Hinreichendes Tatsachensubstrat”

Auch auf die Unterschiede, zwischen dem Vizepräsidenten des Europaparlaments Othmar Karas (ÖVP) und der türkisen Führung wird im Urteil eingegangen. Pechlaner hob Karas in seinem geklagten Tweet heraus, „Karas ist eben noch ein Konservativer, den ich, obwohl links stehend, akzeptiere.“ Im Urteil wird darauf eingegangen: „Betreffend Außenpolitik wird im konkreten Fall als Tatsachenkern verstanden, dass sich die
ÖVP derzeit eher mit der als autoritär empfundenen ungarischen Regierung unter Viktor Orbán arrangiert als dies frühere ÖVP-Politiker getan hätten.“
Für diese Feststellung gebe es ein „hinreichendes Tatsachensubstrat“

Die beiden nicht rechtskräftigen Urteile, des Straflandesgericht und Handelsgerichtes gehen nun an das Oberlandesgericht Wien. Pechlaner zeigt sich gegenüber ZackZack über das Urteil des Handelsgerichtes erfreut: „Es steht jetzt 1:1“.

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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46 Kommentare

  1. Ich wünsche Herrn Pechlaner, dass die Verfahren 2:1 zu seinen Gunsten enden. Die Hoffnung besteht. Grundsätzlich möchte ich schon anmerken: Das Verhalten des Finanzministers ist in Sachen freihändiger Vergabe der Managementaufgaben bei der ÖBAG ist, vorsichtig ausgedrückt, nicht der Norm entsprechend. Solche Funktionen sollten über eine internationale Ausschreibung erfolgen, das wäre Standard. Seine offensichtliche Vergesslichkeit im Untersuchungsausschuss ist legendär, seine Beiträge zu den Aktenlieferung in den UA spektakulär unverfroren.

    Es ist nachvollziehbar, dass manchen Bürgern dabei die Nerven durchgehen und sie zu drastischer Kritik greifen.

  2. Bedeutet dieses Urteil, daß man Blümel jetzt als >deppert(= absichtlich vergessend), korrupt, und machtgeil< bezeichnen darf, oder ist dies weiterhin verboten?

    • Noch nicht. Steht eh im Artikel: Die beiden nicht rechtskräftigen Urteile, des Straflandesgericht und Handelsgerichtes gehen nun an das Oberlandesgericht Wien.

  3. Ich möchte mich nicht darüber auslassen, wer jetzt Recht hat und welche Wörter zugelassen sind oder nicht, aber ich finde es richtig peinlich für den Finanzminister, jemanden zu klagen, weil er seine Meinung Postet. Nicht nur wird dadurch natürlich dieses Posting der Allgemeinheit bekannt, es könnte auch der Eindruck entstehen, dass dem Finanzminister Meinungen, die ihn betreffen wichtiger sind als Meinungen, die seine Arbeit betreffen. Kritiker dieser Arbeit werden nämlich nicht vor dem Kadi gezerrt. Das liegt wahrscheinlich daran, dass er da den Wahrheitsbeweis antreten müsste…

  4. Was freie Meinungsäußerung ist, wird in Österreich von der Justiz festgelegt? Im speziellen, welche Worte „freigegeben“ werden dürfen, entscheidet dann eine Richterin?
    Klingt ein bissel nach der alten DDR. Oder aktueller, nach Polen.

    • “… Im speziellen, welche Worte „freigegeben“ werden dürfen, entscheidet dann eine Richterin?…”

      Schon eine ganz spezielle Richterin, deren “ganz unabhängiger” Urteilsspruch wohl auch mit ihrer Parteinähe zur Blümel zu tun hat.

      So sieht ” unabhängige” Justiz in Österreich aus.

  5. “Den Begriff ‘korrupt’ konnte die Richterin am Straflandesgericht ‘nicht freigeben’, sonst würde auch zum Beispiel die Kronen Zeitung diesen verwenden können.
    Vielleicht hätte die Richterin gut daran getan, nicht nur die Kronenzeitung zu lesen. Unabhängige Medien ziehen schon lange ihre Schlüsse aus Blümels Auftritten und Laptop-Eskapaden. Es gibt bisher keine andere Erklärung für die 86 Erinnerungslücken – auch nicht von Blümel selbst.

  6. Wider die Freie Meinung
    Die höchsten Güter unserer Demokratie werden von den Vertretern dieser miesen Regierung mit Füßen getreten.
    Umso bedauerlicher, daß mittlerweile die meisten Boulevardzeitungen das gleiche undemokratische Verhalten an den Tag legen!

    • Nur für solche Gschichten wurde ihnen nicht vom Wähler der Zuschlag gegeben.
      Als Wähler komme ich mir dann politisch Missbraucht vor.

    • Oder ein paar Red Bull, Kokain und a schoafe Oligarchennichte 😉

  7. “… die Unterlassungsklage des Finanzministers wurde abgewiesen. Die Verfahrenskosten trägt der Finanzminister….”

    1. Der Finanzminister klagt einen unbescholtenen Bürger, der Bürger muss die sehr zweifelhafte Strafe vom Strafgericht privat bezahlen.

    2. Die Strafe vom Handelsgericht zahlt der vergessliche Finanzminister? Falsch, die bezahlt der Steuerzahler. Also in beiden Fällen wird die Strafe vom Bürger beglichen.

    Dieser …… Politiker kann leicht klagen, er hat überhaupt nichts zu verlieren, außer seinen politischen Anstand. Den hatte er sowieso längst entsorgt.

    • Anstand ist bei diesem Typ ein Fremdwort, wie bei der gesamten Regierung und den meisten Politikern.

  8. Im alten Rom leerte man Körbe mit Kötteln über die Köpfe unbeliebter Politiker, bewarf sie mit Müll und schmähte sie laut und öffentlich.

  9. Wie kann es sein, das zwei Gerichte zwei derartig unterschiedliche Rechtsauffassungen haben? Herr Pechlaner ist kein Journalist sondern ein stinknormaler Bürger der seine Meinung äußerte die ja nicht von ungefähr kam. Zumindest sieht das Handelsgericht ausreichendes Tatsachensubstrat was ja schon erschreckend genug ist. Der Vergleich mit der Kronen Zeitung ist doch völlig aus der Luft gegriffen.

    • Ich glaube, die Richterin des Straflandesgerichts war mal bei der JVP. Zumindest hab ich das mal wo gelesen. Wie mir scheint, war es in einem Kommentar hier auf zackzack.

      Ich denke auch, dass die Argumentation den Twitter-Account mit der “Krone” zu vergleichen. letztendlich dazu führen müsste, dass der Twitter-User dieselben Rechte wie eine Zeitung erhalten müsse. Das wäre natürlich ein Präzendenzfall sondergleichen.

      • Ich hoffe, dass wir irgendwann einmal in diesem Land so etwas wie eine unabhängige Justiz bekommen. Mit der ÖVP ist das jedenfalls nicht möglich so viel ist sicher. Und diese Causa zeigt das wieder einmal sehr eindrucksvoll, leider.

        • Gehört diese Richterin womöglich zum schwarzen Netzwerk in unserer so “unabhängigen” Justiz?

          Dann könnte ihr eventuell bald ein Karrieresprung bevorstehen (wie dem willfährigen Staatsanwalt beim Tierschützerprozess).

          • Und der mit den vielen brillen, ihr name ist mir entfallen. Die wurde ja sogar ministerin. Den flöttl hat sie durchkommen lassen.

        • Die vp, die ärgste blockiererpartei des 20. und 21. jahrhunderts.

    • Das beim Straflandesgericht Wien ist eine privatrechtliche Klage vom “Vergesslichen”, das beim Handelsgericht eine zusätzliche zivilrechtliche Klage zwecks einstweiliger Verfügung – vermute – zur Entfernung der Posts oder deren Verbreitung bzw. die erhoffte Entscheidung dass niemand vor allem P. so etwas nicht noch einmal schreiben darf. Die vermeintlich befangene Richterin am Straflandesgericht, wollte sinngemäß das Wort korrupt durch ihr Urteil nicht freigeben, weil es sonst jeder schreiben könnte, und entschied deswegen anscheinend für Blümel, was aber konträr dem Recht der freien Meinungsäusserung wenn nicht sogar der Wahrheitspflicht ist. Echt ein seltsames Urteil und eine feige Klage sowieso.

      • Die Richterin hätte aber auch das Wort “korrupt” in Zusammenhang mit diesem Post genauer definieren können. Dann wäre sie zu dem gleichen Urteil gekommen wie das Handelsgericht. Weil der Zusammenhang in dem es von Herrn Pechlahner verwendet wurde ist ja nicht zu übersehen. Als Richterin “ein Wort freigeben” was ist den das für ein Sprachverständnis? Es muss ja nicht im Urteil stehen das man den Blümel in Bausch und Bogen als korrupt bezeichnen darf sondern dass Herr Pechlahner in einem bestimmten Zusammenhang durchaus berechtigte Gründe hatte diese Aussage zu tätigen. Nach unabhängigem Gericht hört sich das wirklich nicht an, es sei den die Richterin kann ihren Job nicht, was ich ihr allerdings in keinster Weise unterstellen möchte da mir das natürlich nicht zusteht.

        • Das wird jetzt eh der OGH hoffentlich berichtigen. Der Richterin vom Straflandesgericht würde ich ohnehin nicht trauen, weil ohne Befangenheit ist so ein Urteil meiner Meinung nach nur mit Inkompetenz bzw. Fehlinterpretation erklärbar. Was ausserdem durch sie “freigegeben” wurde ist eine indirekte Zensur. Also Blümel hätte angeblich erfolgreich eingeklagt dass man im Netz quasi nicht mehr die Wahrheit schreiben darf, Posts sich nicht mehr auf Informationen von Medien berufen dürfen und die freie Meinungsäusserung schon gar nicht. Ich würde ja gerne fragen:”Wo kommen wir denn da hin?” , aber da sind wir ja anscheinend schon.

    • Wie sagen erfahrene Juristen so schön? “Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand”. Soll heißen, alles ist möglich.

  10. Good News!
    Ich wünsche dem Herrn Pechlaner alles Gute und drücke ihm die Daumen, dass er gewinnt.

  11. ich kann nicht glauben, dass das urteil im strafverfahren in 2. instanz hält.
    aber wir werden es erfahren.
    jedenfalls ist dieses urteil im zivilverfahren eine schwere niederlage für blümel.

    er tut mir aber sowas von gar nicht leid.

    omerta oder hangover?

    Omerta
    Gesetz des Schweigens, Schweigepflicht (bei der Mafia)
    Hangover
    Nach dem Aufwachen fehlt jede Erinnerung an die vergangenen Ereignisse.
    Von Alkohol und bestimmten Drogen wie GHB, Ketamin oder Rohypnol ist bekannt, dass sie einen Blackout erzeugen können.

    Weitere Gründe für schwerwiegenden Gedächtnisverlust:
    Amnesie, Demez, Alzheimer

    86x konnte (oder wollte?) sich Blümel nicht an etwas erinnern.

    https://www.hagerhard.at/echt-rot/2020/06/omerta-oder-hangover/

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