Samstag, Juli 27, 2024

Wolf-Sieg vor Gericht – »Coronaleugner« zulässig

»Coronaleugner« zulässig

Die Klage gegen Armin Wolf und dessen „Coronaleugner“-Tweet wurde abgewiesen. Das Gericht sieht darin eine zulässige Wertung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wien, 13. September 2021 | Die Klage der Corona-kritischen Gruppe „Rechtsanwälte für Grundrechte“ und “Anwälte für Aufklärung” (ZackZack berichtete) gegen ORF-Star Armin Wolf wurde abgewiesen. Er muss einen Tweet, in dem er das Wort „Corona-Leugner“ verwendet hat, nicht richtigstellen. Das Handelsgericht Wien wies alle beklagten Punkte zugunsten von Wolf ab.

Sämtliche Klagsbegehren abgewiesen

Es handle sich um eine “zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats”, heißt es im Urteil des Handelsgerichts Wien. Ein Wertungsexzess sei nicht gegeben. ACU-Mitglieder müssen diese Bezeichnung hinnehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Handelsgericht lehnte sämtliche Klagsbegehren ab. Die Vereinigungen nehmen zu politischen Themen öffentlich Stellung, daher seien die Grenzen zulässiger Kritik weiter gesteckt als bei Privatpersonen. Auch müssten überspitzte Formulierungen unter Umständen hingenommen werden, soweit kein massiver Wertungsexzess vorliege, heißt es im Urteil. Zudem war in dem Tweet weder das Inserat noch die Namen der Kläger genannt. Weshalb die unbestimmte Wertung kein Problem war.

Zulässige Wertung

“Die Bezeichnung des Inserats als ‘Corona-Leugner-Inserat’ ist daher eine zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt. Ein Wertungsexzess kann darin nicht erkannt werden. Selbst wenn ein einzelner Durchschnittsleser tatsächlich durch den Tweet des Beklagten einzelne Kläger als unmittelbar angesprochene Mitglieder der unterzeichneten Vereinigungen erkannt hatte, müssten diese die zugespitzte und im allgemeinen Sprachgebrauch bereits enthaltene Bezeichnung hinnehmen”, urteilte das Handelsgericht.

Die Kläger müssen Wolfs Prozesskosten in Höhe von 5.510,71 Euro binnen 14 Tagen ersetzen. Sie können gegen das Urteil innerhalb von vier Wochen berufen.

(ot/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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