Samstag, Juli 27, 2024

Anklage gegen Pilnacek – Nebenprodukt eigentlicher Ermittlungen

Nebenprodukt eigentlicher Ermittlungen:

Für den suspendierten Justiz-Sektionschef wird es eng: die Anklage wegen Geheimnisverrats rund um eine Anzeige gegen eine „Presse“-Redakteurin ist ein Zufallsprodukt anderer Ermittlungen. Es drohen bis zu drei Jahre Haft.

 

Wien, 23. September 2021 | Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhob Anklage gegen Christian Pilnacek wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Der langjährige „Schattenjustizminister“ soll Ermittlungen gegen eine Journalistin der Tageszeitung „Die Presse“ verraten haben. Am 3. November startet der Prozess im Landesgericht Wien.

Ermittlungen als Nebenprodukt von Ermittlungen

Dabei geht es nicht um Pilnaceks Chats mit Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und den Vorwurf, er habe die Hausdurchsuchung bei Immo-Investor Michael Tojner verraten. Die aktuelle Anklage ist vielmehr ein Nebenprodukt dieser Ermittlungen. Angefangen hat alles mit einer Anzeige von Staatsanwälten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die „Presse“-Redakteurin Anna Thalhammer. Diese war im Vorjahr wegen eines kritischen Artikels von der WKStA verfolgt worden, die Staatsanwaltschaft Wien legte die Anzeige aber zurück. Von manchen Kommentatoren war die Anzeige als Angriff auf die Pressefreiheit gewertet worden. Für Pilnacek, selbst im Dauerkrieg mit der WKStA, könnte das eine Art gefundenes Fressen gewesen sein.

Jedenfalls wird er verdächtigt, im Dezember 2020 einer Redakteurin des „Kurier“ die Anzeige gegen Thalhammer gesteckt zu haben. In WhatsApp-Nachrichten auf Pilnaceks Handy sei die Staatsanwaltschaft Innsbruck per Zufall auf einen Chat gestoßen, in dem der langjährige Spitzenbeamte mit einer „Kurier“-Journalistin über die Strafanzeige der WKStA korrespondiert hatte. Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Tatbestand der Verletzung des Amtsgeheimnisses erfüllt.

Drei Jahre Freiheitsstrafe drohen

Das Wiener Straf-Landesgericht und die Staatsanwaltschaft Innsbruck teilten in ihrer Presseerklärung mit, dass sich Pilnacek im Ermittlungsverfahren „nicht schuldig“ bekannt habe. Das Vergehen der Verletzung des Amtsgeheimnisses ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.

Im Übrigen sei das Ermittlungsverfahren gegen Pilnacek und andere noch nicht abgeschlossen, betonen das Landesgericht und die Staatsanwaltschaft Innsbruck.

(red/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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