Nach ersten Verzögerungsversuchen der ÖVP wurde Altkanzler Kurz nun vom Nationalrat ausgeliefert. Durch die Aufhebung der Immunität kann jetzt weiter gegen ihn ermittelt werden.
Wien, 18. November 2021 | ÖVP-Partei- und Klubobmann Sebastian Kurz ist am Donnerstag vom Nationalrat ausgeliefert worden. Die Erlaubnis zur weiteren Strafverfolgung durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erfolgte einstimmig. Kurz war nach dem Rücktritt als Bundeskanzler und dem Wechsel in den Nationalrat durch die parlamentarische Immunität geschützt. Erste Verhandlungen waren von der ÖVP verzögert worden, indem mehrere Terminvorschläge abgelehnt worden waren – sehr zum Ärger der Opposition.
Kurz spricht sich selbst frei
Nun kann wegen der Vorwürfe Untreue, Bestechlichkeit und Falschaussage wieder gegen ihn ermittelt werden.
Die Basis für den Beschluss war bereits am Dienstag im Immunitätsausschuss gelegt worden. Kurz selbst hatte wiederholt betont, an einer raschen Aufklärung interessiert zu sein – trotz anfänglicher Verzögerungstaktik. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit der ÖVP-Korruptionsaffäre bzw. seiner mutmaßlichen Falschaussage im parlamentarischen U-Ausschuss wies er zurück, er habe sich strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen. Das aber wird ein ordentliches Gericht klären.
Auch bei FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz gab der Nationalrat sein Okay für Ermittlungen. Freiheitliche und NEOS stimmten dagegen, argumentieren sie doch einen Zusammenhang mit der Abgeordneten-Tätigkeit des FPÖ-Mandatars. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien wegen Verhetzung wegen eines Postings im Fall Leonie.
(red/apa)
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