Samstag, Juli 27, 2024

ÖVP-Untersuchungsausschuss – Einigung auf Verfahrensrichter und Anwältin

ÖVP-Untersuchungsausschuss

Der nächste Schritt im „ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss“ ist gesetzt. Die Fraktionen einigten sich auf einen Verfahrensrichter und auch Verfahrensanwältin, Aktenlieferungen bis spätestens 26. Jänner.

Wien, 29. November 2021 | Das Amt des Verfahrensrichters übernimmt nach ZackZack-Informationen der bereits im Ibiza-Untersuchungsausschuss erprobte Wolfang Pöschl. Damals übernahm Pöschl von Verfahrensrichterin Ilse Huber, die kurz nach Beginn der Befragungen das Handtuch geworfen hatte. Der erfahrene Richter war davor auch als stellvertretender Verfahrensrichter im BVT-Untersuchungssauschuss tätig gewesen. Pöschls Stellvertreterin wird Christa Edwards, Richterin am Oberlandesgericht Wien.

Auch die Verfahrensanwälte sind alte Bekannte aus dem Ibiza-Untersuchungsausschuss, diesmal werden allerdings die Rollen getauscht. Richterin Barbara Weiß übernimmt diesmal den „Chefposten“ als führende Verfahrensanwältin. Der damalige Verfahrensanwalt Andreas Joklik, im Hauptberuf Rechtsanwalt, spielt nun die zweite Geige.

Die Einigung ist einvernehmlich auf Referentenebene getroffen worden. Offiziell ist die Entscheidung allerdings erst, wenn sie im Geschäftsordnungsausschuss beschlossen wird. Dies könnte am Mittwoch erfolgen, an diesem Tag soll eine Sitzung des Ausschusses stattfinden.

Änderung bei Befragung

Eine Änderung betrifft auch die Fragerunden der Fraktionen. Dieser Punkt ist in der Verfahrensordnung nicht vorgegeben und wird daher vor jedem Untersuchungsausschuss neu verhandelt. Bei Ibiza waren etwa drei Fragerunden mit jeweils kürzer werdender Fragezeit fixiert. Diesmal gibt es zwei Fragerunden: die erste Runde ist mit sechs Minuten Befragungszeit angesetzt, die zweite mit fünf. Eine dritte kann „nach Beratung der FraktionsführerInnen“ stattfinden. Diese Formulierung mutet schwammig an und könnte durchaus Platz für Diskussionen unter den Fraktionen bieten.

Auch was den Start der Befragungen angeht, ist nun ein Zeitplan festgelegt. Mit der Frist bis 26. Jänner zur Akten- und Unterlagelieferung steht fest, dass die Befragungen im “ÖVP-Korruptions-Untersuchungssauschuss” Anfang März starten können. Ein genauer Termin steht noch aus.

(bp)

Titelbild: APA Picturedesk

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