Donnerstag, März 28, 2024

ÖVP-Untersuchungsausschuss – Einigung auf Verfahrensrichter und Anwältin

ÖVP-Untersuchungsausschuss

Der nächste Schritt im „ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss“ ist gesetzt. Die Fraktionen einigten sich auf einen Verfahrensrichter und auch Verfahrensanwältin, Aktenlieferungen bis spätestens 26. Jänner.

Wien, 29. November 2021 | Das Amt des Verfahrensrichters übernimmt nach ZackZack-Informationen der bereits im Ibiza-Untersuchungsausschuss erprobte Wolfang Pöschl. Damals übernahm Pöschl von Verfahrensrichterin Ilse Huber, die kurz nach Beginn der Befragungen das Handtuch geworfen hatte. Der erfahrene Richter war davor auch als stellvertretender Verfahrensrichter im BVT-Untersuchungssauschuss tätig gewesen. Pöschls Stellvertreterin wird Christa Edwards, Richterin am Oberlandesgericht Wien.

Auch die Verfahrensanwälte sind alte Bekannte aus dem Ibiza-Untersuchungsausschuss, diesmal werden allerdings die Rollen getauscht. Richterin Barbara Weiß übernimmt diesmal den „Chefposten“ als führende Verfahrensanwältin. Der damalige Verfahrensanwalt Andreas Joklik, im Hauptberuf Rechtsanwalt, spielt nun die zweite Geige.

Die Einigung ist einvernehmlich auf Referentenebene getroffen worden. Offiziell ist die Entscheidung allerdings erst, wenn sie im Geschäftsordnungsausschuss beschlossen wird. Dies könnte am Mittwoch erfolgen, an diesem Tag soll eine Sitzung des Ausschusses stattfinden.

Änderung bei Befragung

Eine Änderung betrifft auch die Fragerunden der Fraktionen. Dieser Punkt ist in der Verfahrensordnung nicht vorgegeben und wird daher vor jedem Untersuchungsausschuss neu verhandelt. Bei Ibiza waren etwa drei Fragerunden mit jeweils kürzer werdender Fragezeit fixiert. Diesmal gibt es zwei Fragerunden: die erste Runde ist mit sechs Minuten Befragungszeit angesetzt, die zweite mit fünf. Eine dritte kann „nach Beratung der FraktionsführerInnen“ stattfinden. Diese Formulierung mutet schwammig an und könnte durchaus Platz für Diskussionen unter den Fraktionen bieten.

Auch was den Start der Befragungen angeht, ist nun ein Zeitplan festgelegt. Mit der Frist bis 26. Jänner zur Akten- und Unterlagelieferung steht fest, dass die Befragungen im “ÖVP-Korruptions-Untersuchungssauschuss” Anfang März starten können. Ein genauer Termin steht noch aus.

(bp)

Titelbild: APA Picturedesk

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7 Kommentare

  1. Wenn ich diesen Richter sehe, dann kommen mir Erinneriungen über die in diesem Formum veröffentlichten Mitfilmungen in den U Ausschüssen.
    Ich hätte deshalb bis vor kurzem viel gewettet, dass dieser Richter das letzte Mal in einem U Ausschuss nochmals tätig sein kann?

  2. Wer jetzt Verfahrensrichter (klingt bedeutend) ist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Dieses Amt ist gleichbedeutend, wie die Einflussnahme des Bundesrates auf die österreichische Realpolitik-nämlich bestenfalls rudimentär. Entscheidend für seine Verbrecherfamilie in Szene setzen wird sich wieder die Abrissbirne Soberl, der zweifellos einer der unabhängigsten Politiker der 2. Republik ist. (LOL)
    Unterbrechen, verzögern, ablenken und sonstige Verfahrenstricks, die Soberl schon beim letzten UAusschuss angewendet hat, wird er auch (wenn nötig) diesmal wieder aus dem Hut zaubern. Und das Schlimme dabei ist, es gibt gegen diesen offensichtlichen Machtmissbrauch kein legales Mittel.
    Noch ist es sehr sehr dunkel…
    Es muß heller werden Österreich!

  3. Sollte man als Verfahrensanwalt rationellerweise nicht gleich Herrn Ainedter oder Frau Aicher nehmen?
    Das ginge dann in einem Aufwaschen.

    Der Vorteil: Dann wären die türkisen Beschuldigten auch gleich in den richtigen Anwalts-Händen.

  4. Live im TV! Damit sich die Bürger selber ein Bild machen können! Z.B. von den Taktiken der Befragten.

  5. soweit ich das beurteilen kann, war ja der richter nicht das problem.

    der entscheidende faktor wär, dass der sobotka endlich seinen hut nimmt.

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