Dienstag, April 23, 2024

Maskenatteste ohne Grund ausgestellt: Corona-Leugner-Arzt angeklagt

Maskenatteste ohne Grund ausgestellt

Er war der Lieblingsdoktor der Maßnahmenverweigerer: Wer keine Maske in der Öffentlichkeit tragen wollte, konnte sich bei Peer E. einfach ein Attest holen. Nachdem der Arzt aus Bad Aussee seine Berufslizenz verloren hat, wird er nun auch angeklagt.

Bad Aussee, 10. Dezember 2021 | Der Mediziner Peer E., der zuletzt in Bad Aussee eine Ordination hatte und mit Aufkommen der Maskenpflicht Befreiungs-Atteste für Patienten (teils via Facebook) ausgestellt haben soll, ist von der Staatsanwaltschaft Leoben angeklagt worden. Dem Arzt wird laut Sprecherin Yvonne Huber Fälschung sowie Unterdrückung von Beweismitteln vorgeworfen. Der Strafantrag wurde beim zuständigen Bezirksgericht Liezen eingebracht. Dem Beschuldigten droht bis zu ein Jahr Haft. Für Peer E. gilt die Unschuldsvermutung.

Atteste ohne Untersuchung ausgestellt

Huber erklärte, dass der Arzt für rund 20 namentlich bekannte Patienten Atteste mit Maskenbefreiungen ausgestellt haben soll, ohne die Frauen und Männer überhaupt untersucht zu haben. Rund 100 weitere Fälle, wo allerdings die Namen nicht bekannt sind, seien im Akt aufgelistet. Hinzu kommt, dass der Mediziner nach der Hausdurchsuchung bei ihm im Oktober 2020 noch seine Passwörter, etwa für Email-Konten, geändert haben soll. Das gilt als Unterdrückung von Beweismitteln und wurde ebenfalls angeklagt.

Neben den Anklagepunkten gibt es allerdings auch eingestellte Ermittlungen und zwar betrifft das jene Atteste, die der Mann für Leute im Ausland, vorrangig Deutschland, ausgestellt hatte. Allerdings wird im Nachbarland weiterhin gegen die deutschen Abnehmer ermittelt.

Arzt hat sich nach Tansania abgesetzt

Der zuständige Richter am Bezirksgericht Liezen hat den Strafantrag Freitagfrüh geprüft. Da er formal korrekt ist, soll nun eine Verhandlung ausgeschrieben werden, sagte Sprecherin Sabine Anzenberger zur APA. Doch zuerst muss der Richter den Strafantrag dem Beschuldigten auch zustellen können.

Das könnte aber schwierig werden, denn der Arzt hat sich offenbar schon im Vorjahr ins afrikanische Tansania abgesetzt. Hat er keinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich, wo ihm der Strafantrag zugestellt werden kann, müsste man eine andere Adresse – möglicherweise in Tansania – ausfindig machen, schilderte Anzenberger.

Öffentlicher Auftritt bei Corona-Demos

E. gilt seit Ausbruch der Pandemie als Gegner von Schutzmasken und fiel mit verharmlosenden Worten über das Coronavirus auf. Über ihn wurde deswegen schon ein Berufsverbot verhängt. Bei einer Corona-Demo am Nationalfeiertag im Oktober 2020 trat er zudem gemeinsam mit Rädelsführern der radikalen Corona-Leugner-Szene auf der Bühne auf. Gemeinsam mit Martin Rutter rief er damals die anwesenden Demonstranten dazu auf, ihre Masken zu verbrennen.

Video: zVG
(mst/apa)

Titelbild: zVg

Markus Steurer
Markus Steurer
Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.
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133 Kommentare

  1. Endlich werden Sanktionen gegen Aufhetzer und Verbreiter falscher Tatsachen (zum Unwohl der Bevölkerung) zur Verantwortung gezogen. Am meisten verwundert es mich daß “staatstragende” Personen wie z.B. ein Herr Kickl ständig dumme Unwahrheiten verbreiten dürfen. Würde ich als Bürger solche Lügen verbreiten, wäre ich schon längst verhaftet und jedenfalls bestraft worden. Verschärft wir dieser “Filz aus Unwahrheit und Verantwortungslosigkeit” noch durch die Tatsache daß sich offensichtlich ungebildete Radikale unter die Gruppe der Skeptiker (jedenfalls in einer Demokratie zulässig) mischt, und diese mit in die “rechte Ecke” drängt.

  2. Es muss auch dazugesagt werden, dass bereits wenige Tage nach der Hausdurchsuchung eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch gegen jene Beamten (also Unbekannt) eingebracht wurde, die damals die Hausdurchsuchung veranlassten. Dr. Eifler hat immer alles offengelegt und öffentlich kommuniziert, es hätte dieser Maßnahme nicht bedurft. Dennoch wurde diese Strafanzeige eingestellt – die StA darf eben nur das machen, was die Ministerin für richtig hält. Danke, liebe Alma!

  3. Zack zack geht der Schraubstock aus ,wenn kurz weg ist . Jetzt brauchts schnell neue sündenböcke. Her mit den impfverweigern, und am besten einsperren. So läuft nicht her Wallach und Herr pilz.
    Sie haben vergessen das wir in einer Demokratie leben.

  4. Damit, dass es vielen hier nicht zu blöd ist diesen Herrn Doktor zu verteidigen obwohl er allen Grund hatte sich nach Tansania zu vertschüssen auf Grund billigster esoterischer “Kurpfuscherei”, beweist dass es dieser “Szene” wirklich schon komplett Schnuppe ist obs hier noch um einen plausiblen Diskurs geht oder nicht. Einem jeden der gegen die “Impfmafia” ist wird beigestanden, egal um was für Gestörte es sich auch handelt. Sellner, ein übler Identitärer und Rechtsextremist?, i wo, Klauninger ein durchwegs gestörtes rechtsradikal angehauchtes Weibsstück, mitnichten, alles unschuldige Opfer der austrofaschistischen Jagdgesellschaft. Und der arme selbstlose Scharlatan aus Bad Aussee? Baut ihm doch ein Denkmal! Sehen wird ihn eh keiner mehr, zum Glück!

  5. Zickzack: Die Tageszeitung mit Haltung. Den Tatsachen verpflichtet. Welche Haltung? Welche Tatsachen?

  6. Habe mit meinem Post wohl die schlimmsten Eigenschaften einiger Menschen zum vor Schein gebracht. Und He das wollt ich. 😘

  7. Wer immer noch glaubt, daß wir in einer Demokratie leben, der glaubt auch, daß Zitronensaft aus gepreßten Zitronenfaltern gemacht wird…

    • Jo eh. Was soll man sonst mit den ganzen Zitronenfaltern machen die täglich von der Erdscheibe runterfallen?

  8. Österreich Attest
    Wir leben in einem totalitären System!

    Warum ich das sagen kann!
    Ich bin kein Corona Leugner, habe aber, nach Rücksprache und Bekanntgabe meiner persönlichen Beeinträchtigung durch das Tragen der Maske, von Dr. Eifler dieses Attest erhalten!
    Dieses Attest ist gültig! Darüber gibt es ein Gerichtsurteil. Auch wenn man einem Arzt die Zulassung entzieht, verlieren die bis dahin ausgestellten Atteste nicht ihre Gültigkeit!
    Sollte es jemals zu einer Anklage kommen, stehe ich jederzeit gerne als Entlastungszeuge zur Verfügung.
    Dr. Eifler wurde auf Grund seiner Meinung diskreditiert, seine Existenz wurde zerstört und er mußte wegen der politischen Verfolgung das Land verlassen!
    Ich fordere Asyl für Gesunde österreichische Bürger, die in diesem Land verfolgt werden!
    Nicht die Rückgabe der ecard ist die Lösung ein Asylantrag in einem EU Nachbarstaat ist zielführender um ein Zeichen gegen die Diktatur von Nehammer, Kogler, Trendy Wagner und MeinlR zu setzen.

    • Nimm mehr oder weniger von dem Stoff … weil die derzeitigen Dosen haben den Hohlraum ober deinen Augen mit Scheisse gefüllt …

      • Sehen sie, das muß an den 3 vorangegangen Pfizer Dosen liegen, ich hab‘s mir eh schon gedacht.
        Bevor ich mir das nochmal antue, vorallem nach den starken Nebenwirkungen, nach der Dritten Impfung, werde ich dann wegen der gequirlten Scheisse und der Austrofaschisten in diesem Land, auch auswandern!

    • Trendy ist cool. Und der Asylantrag auch eine gute Idee. Den österr. Pass öffentlich verbrennen zuerst.

    • In der Pflege ungeimpft arbeiten ist so intelligent wie ein Nichtschwimmer bei der Wasserrettung.

        • Fragen Sie mal Frau Lindorfer. In den Spitälern und anderen Gesundheitseinrichtungen wurde das Personal schon lange vor Corona zu diversen Impfungen angehalten.

          • Diese Impfungen sind über Jahre erprobt, oder ist das auch nur eine Verschwörungstheorie.

          • Der Zweck dieser früheren Impfungen war immer der Eigenschutz des Pflegepersonals. Z. B. gg. Hepatitis.

        • Und wieder schwachsinn, zb hepatitis ist im pflegeberuf pflicht, viele andere zb tetanus , andere werden dringend geraten. hört endlich auf soviel scheisse zu erzählen

          • Stimmt, das Scheisse erzählen überlasse ich lieber Ihnen!
            Sie könne das richtig gut, Respekt!

    • https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.11.12.21265796v1

      So wie dieser Preprint einer Untersuchung der CDC in einem US-Gefängnis.
      In Summe: kein Unterschied zw Geimpften und Ungeimpften bei Infektion und Weitergabe.

      “As this field continues to develop, clinicians and public health practitioners should consider vaccinated persons who become infected with SARS-CoV-2 to be no less infectious than unvaccinated persons. These findings are critically important, especially in congregate settings where viral transmission can lead to large outbreaks.”

      So viel zum “Fakten-Checker-Portal” ZZ und seiner These von der “Pandemie der Ungeimpften”…….

  9. Es gibt Hochsicherheitslabore. Hier forschen Wissenschaftler an den tödlichsten Bakterien, die die Menschheit kennt. Diese Forscher tragen komplett geschlossene Anzugsysteme mit Sauerstoffzufuhr. Seit Corona können diese Wissenschaftler sich gefahrlos ein von der Oma gehäkeltes Lätzchen vors Gesicht hängen. Dieser riesige Aufwand in den Laboren ist nicht notwendig. Das Selbstgehäkelte schützt offenbar vor dem angeblich tödlichsten Virus der Menschheit.

  10. Haha, da hat die Corona-Propaganda-Maschine ZZ wieder was gefunden…..;)))

    Der lebt seit Monaten in Tansania. Nachdem seine Existenz hier längst von Medien und Behörden vernichtet und verunmöglicht wurde.

    Angeblich 60.000 Hexen wurden im 17. Jhd. in Europa verbrannt, 25.000 davon alleine im deutschsprachigen Raum. Aber das haben wir längst hinter uns…..

    • Ja, das haben wir Gottseidank hinter uns.
      Jetzt gilt es die Vernünftigen, Intelligenten bei den Verweigerern anzusprechen und von der Impfung zu überzeugen.
      Der harte Kern der Verweigerer, so ca. 5% soll schauen wie er durchkommt.

    • Tätest sicher auch viele Sympathien kriegen … so brutzelnd auf einem Scheiterhaufen mit anderen Ketzern …

  11. Weiss wer wie das ist wenn sich mein 14jähriges kind nicht impfen lassen will ? Hafte ich dafür und muss dann in beugehaft oder kann ich ihm paar watschen geben und dann wegen Misshandlung in den knast gehen. Oder was super wär den gschrappen beim nehammer abgeben?

    • Die Antwort auf die Frage würde mich auch brennend interessieren…
      Ab 14 ist das Kind strafmündig, hat üblicherweise kein Einkommen und kein Vermögen, die Eltern sind in dem Fall nicht haftbar…
      Wird spannend!

      • Es geht hier um eine Verwaltungsstrafe, also Geldbuße.
        Das ist keine strafbare Handlung, die vor Gericht landet.

        • Wo steht hier irgendetwas von Gericht?
          Die Strafmündigkeit gibt es auch im Verwaltungsverfahren…

          • Das bedeutet aber, dass z.B. ein Kind, das mit dem Fahrrad bei rot über die Ampel fährt (oder, wenn es überhaupt unerlaubt mit einem Fahrrad fährt) keinen Bußbescheid bekommt, sondern die Eltern.

          • Wenn es über 14 ist und als strafmündig erkannt wird, geht der Strafbescheid ans Kind. Theoretisch, dazu muss es davor zu einer Anzeige mit Identitätsfeststellung kommen. Üblicherweise kommt es zu einer mündlichen Verwarnung durch den anhaltenden Beamten.
            Das zweite Thema ist natürlich die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Die könnte greifen, wenn die Strafunmündigkeit des Kindes auf Grund des Alters oder der Reife festgestellt wird…

          • Im Falle der Impfbereitschaft oder der fehlenden Impfbereitschaft kann man nicht von vernachlässigter Aufsichtspflicht sprechen.

          • Meine Antwort bezog sich wie Ihre, auf das Fahrrad und die rote Ampel. Im Falle der Impfung kann die Eltern keine Verantwortung treffen…

          • Das ist falsch. Die Eltern haften nicht dafür. Eltern würden nur dann haften, wenn man ihnen eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachweisen könnte. Was in diesem Fall nicht so ist.

    • Ab 14 Jahren werden Jugendliche strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und sind schadenersatzpflichtig. Das Gericht ist verpflichtet, vor jeder Verurteilung einer Jugendlichen/eines Jugendlichen zu überprüfen, ob sie/er zum Zeitpunkt der Tat reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Wird festgestellt, dass die Jugendliche/der Jugendliche nicht einsichtig war, so ist sie/er nicht deliktsfähig und daher nicht strafbar. Auch nicht strafbar sind Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren wenn sie ein Vergehen begehen, sie kein schweres Verschulden trifft und nicht aus besonderen Gründen die Anwendung des Jugendstrafrechts geboten ist, um die Jugendlichen von strafbaren Handlungen abzuhalten.

      https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/4/1/Seite.1740313.html

      • Nette Antwort, aber es geht um eine Verwaltungsstrafe: also Geldbuße.
        Kein Gericht, keine Verurteilung.

        • Es handelt sich zwar um Verwaltungsstrafrecht (und nicht um Strafrecht nach dem StBG), aber über Beschwerden gg Straferkenntnisse entscheiden trotzdem die Gerichte (LVwG).

          Auch das VStG stellt ua auf Deliktsfähigkeit ab.

    • Wenn Sie wirklich ein 14-jähriges Kind haben, dann tut das Kind mir leid!
      Ich werde jedenfalls mein Kind niemals als “Gschrappen” abwerten!

      Und nur zur Info: es geht um eine Verwaltungsstrafe (wie beim Zu-Schnellfahren). Also um Geld.
      Und wenn Sie das nicht entrichten, gibt’s eine Mahnung und letztlich kommt der Gerichtsvollzieher. Dann wird’s teuer….

      • Nur die strafbare Handlung hat das 14-jährige Kind begangen.
        Wird es als strafmündig eingestuft, ist dieses Kind verhältnismäßig zu bestrafen.
        Wird es nicht als strafmündig eingestuft, ist niemand zu bestrafen!
        Die Eltern sind NICHT haftbar, also auch nicht für eine Geldstrafe exekutierbar…

        • Eine Verwaltungsübertretung ist keine Straftat.
          Also kein Gericht.
          Hat also mit Strafmündigkeit nichts zu tun.

          • §4 VerwaltungsStrafGesetz 1991
            „ 1) Nicht strafbar ist, wer zur Zeit der Tat das 14. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hat.

            (2) War der Täter zur Zeit der Tat zwar 14, aber noch nicht 18 Jahre alt (Jugendlicher), so wird sie ihm nicht zugerechnet, wenn er aus besonderen Gründen noch nicht reif genug war, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder dieser Einsicht gemäß zu handeln.“

          • Ja, das bezieht sich aber nur auf das Alter, also darauf, ob die Person einen Strafbescheid erhalten kann.
            Der Strafbescheid selbst unterliegt nicht dem STGB.

      • Entschuldigen Sie, aber reagieren Sie nicht ein bisschen überheblich?

        Die ganze Aussage von Sophiwien zeigt mir eigentlich nur, in welcher Ausweglosigkeit sich jemand bei dieser totalitären “Gesetzgebung” befinden könnte. Wie will man ein Kind zwingen?

        Der letzte Satz “Oder was super wär den gschrappen beim nehammer abgeben?” zeigt mir die Ironie des Ganzen. Dieser “Gschrapp” ist daher in meinen Augen keineswegs abwertend gemeint, sondern lässt lediglich die Irrsinnigkeit dieser unwürdigen, totalitären und evidenzbefreiten Impfpflicht erkennen.

        Hab das wirklich nur ich so verstanden?

        Allerdings hat mich tatsächlich interessiert, wie das von der “Strafbarkeit” gehandhabt werden würde.

    • Dann wirst in einem Lager mit anderen Deppen konzentriert untergebracht … und dann kommen die Kastrierer und sorgen dafür, dass du deine verbogenen Gene nicht mehr weiter geben kannst … statt der Zwangsimpfung die eigentlich nur eine Pflichtimpfung ist … aber der Unterschied zwischen Pflicht und Zwang, da braucht man was anderes als Scheisse im Hohlraum ober den Augen, um den zu erkennen.

        • Bitte lassen Sie solche Beschimpfungen!
          Selbst, wenn das betreffende Posting selbst nicht ohne Fäkalausdrucke auskommt.

          • Und wie würden Sie jemand bezeichnen, der jemand anderen in ein Konzentrationslager stecken will und eine Zwangskastration androht?
            Verirrtes Menschenkind vielleicht?

          • Nicht den Menschen herabwürdigen, aber ihm klar sagen, dass sie das nicht tolerieren!
            Vielleicht finden Sie bessere, treffende Worte…

        • Ich auch hab irrtümlich geglaubt sie meinen mich danke für ihr verständnis

      • Danke für die aufschlussreiche und nett formulierte Antwort. Der Unterschied zwischen ihnen und mir ist das ich sie für ihre naja schon bisschen derbe antwort an mich, nicht sie verurteile sondern ihren Psychiater. Vielleicht arzt wechseln. Mein gut gemeinter tipp

      • Bitte lassen Sie Herabwürdigungen (“Deppen”) und Fäkalienausdrucke. Ihre Meinung wird auch mehr Gewicht bekommen, wenn sie die Kraftausdrucke weglassen!

    • Ihr 14-jähriges Kind ist „strafmündig“. D.h. es kann/muss selber entscheiden. So jedenfalls sieht es „Vater Staat“. Ihr Kind wird subjektive Gründe für seine Entscheidung anführen. Sie können/sollen Ihr Kind beraten, Vor- und Nachteile und die Konsequenzen seiner Entscheidung aufzeigen und ihm die Verantwortung übertragen. Ihr Kind wird „von Staats“ wegen zur Verantwortung gezogen werden. Als eigenständiger Mensch. Auf Gewalt sollten Sie verzichten. Strafen würde im gegebenen Fall die Behörden „an Ihrer Stelle“ übernehmen.

      In der Pubertät „ringen“ Kinder um ihre Autonomie. In diesem Fall zum „Thema impfen“, Für Eltern ist dies herausfordernd und „loslassen“ ein schwieriger Prozess. Möge er Ihnen gut gelingen!

      • Glauben Sie tatsächlich, dass Sophiwien das mit der Watschen ernsthaft gemeint hat? Wie ich weiter unten geschrieben habe, denke ich, dass Sophiwien nur eine groteske Situation aufzeigt, die bei einer derart irren Gesetzgebung auftreten könnte.

        • Ich denke, dass es primär -wie geschrieben- ein typisches Problem in der Ablösungsphase Kind/Eltern ist. Ähnliche Diskussionen gibt es oft zu den Themen Ausgang, Mobilität (Moped), alleine verreisen, etc.

          • Ja, das stimmt schon.
            Aber das Ausschlaggebende ist eigentlich die Situation, in der sich die Mutter befindet, die das Kind zwingen müsste (vielleicht sogar gegen ihre Überzeugung), diese “Impfung”, diesen unsinnigen und möglicherweise gefährlichen Eingriff in den Körper des Kindes zu akzeptieren, weil es sich sonst irrsinnigerweise strafbar machte.
            Ich finde, diese groteske Situation ist gut beschrieben: Ein in meinen Augen zu Recht renitentes Kind, gegen das die Mutter keine Gewalt anwenden darf, was sie auch gar nicht möchte, das aber gegen ein grenzenlos blödes Gesetz verstößt, wofür es bestraft werden könnte.

          • Dass ich einen Impfzwang demokratiepolitisch für heikel erachte habe ich schon mehrfach zum Ausdruck gebracht. Wie er umgesetzt werden soll, resp. wozu das führen kann werden wir noch sehen. Alles in allem ein Armutszeugnis für die Regierung zumal gelindere Mittel zu wenig angewendet wurden. Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht. Passt zum Dollfuss-Museum.

  12. In Corona-Zeiten kann man auch ein Rezept für verschiedenste Krankheiten nach Telefon-Konsultation elektronisch erhalten. Da ist es auch nicht nötig, dass der Patient vor Ort untersucht wird. Das ist bei Maskenbefreiung durchaus denkbar, wenn der Patient seine Vorerkrankung beispielsweise dem Arzt schildert, dass der dann eine Maskenbefreiung ausstellt oder ev. auch, weil der Betroffene schon früher Patient in dieser Praxis war und seine Thematik dem Arzt bereits bekannt ist.
    So haben wir halt einen Arzt weniger, die Bevölkerung in Tansania einen mehr, die können den sicher brauchen dort und werden ihm Wertschätzung entgegen bringen. Es wird nicht der letzte Arzt gewesen sein, der Österreich verlässt.

    • Kriegen die Tansanier dann von diesem Arzt Pferdeentwurmungsmittel gegen Corona verschrieben ?

      • Die Afrikaner scheinen einiges besser zu machen, wenn man die Inzidenzen anschaut. Übrigens wird in Afrika Ivermectin als Humanmedizin verabreicht und nicht das für die Veterinärmedizin zugelassene Produkt.

        • Es ist auch hierzulande für Menschen zugelassen. Die meisten wissen das nicht, weil sie nur nachsagen, was der ORF falsch vorgesagt hat.

    • Zitat: “Wenn die Mediengeier/ÖVP dafür sind, bin ich zu 99% dagegen. Damit kann man zu 100% nichts falsch machen.”

  13. Ich warte noch immer auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsministeriums bzgl. dieser Plastikmasken, die allerhand giftigen Müll ausdampfen, den man dann in aller Ruhe tief in seine Lungen einatmen darf und die nach deutschem Arbeitsrecht nur 2x 75 Minuten am Tag getragen werden dürfen. Staatlich angeordnete Selbstschädigung ohne nachweisbar signifikantem Nutzen.

    • was regst dich so auf, ist doch eh nur eine grippe in deinem weltbild, also brauchst auch keine maske und somit hast auch kein problem mit irgendwelchem giftigem müll.

      • Deshalb hab ich dieses funktionslose Bekleidungsstück abgelegt. Ich bin schon lange kein Freund von Uniformen mehr.

          • … abgesehen von der eigenen Lungenschädigung natürlich. Kranke Menschen zum Wohl der Pharma und Ärzteschaft zu produzieren ist natürlich auch eine Funktion.

          • Sie scheinen fundiertes Wissen über Masken aller Schutzklassen zu haben….

          • ja, aus der schwurbler akademie Prof Kickl und Bühnenchefärztin Belakovich

          • Er hat Jahrzehnte an Forschung und RTs auf seiner Seite. Auf jede Modellrechnung seit 2020, die MNS einen Nutzen zusprechen, kommen 20-30 RTs der letzten Jahre, die das Gegenteil aussagen.

            Wenn man etliche Male Partikel auf Innenseiten diverser OP-Masken aufträgt, und sich dann wiederholt wundert, warum diese Partikel nie in den Masken bleiben, sondern sich überall im Raum verteilen – unter den wohl kompetentesten Anwendern und optimalsten Bedingungen – dann kann man natürlich gern weiterhin an seine Modelle glauben. Nur nebenbei sei erwähnt: diese verwendeten künstlichen Partikel sind deutlich größer als Viren….. Um nur eine aussagekräftige Methodik zu nennen, die jede Modellrechnung schlägt.

          • Sie hatten noch nie vorher mit Masken zu tun….machen Sie einen PSA Kurs bei der AUVA, Wifi oder Volkshochschule.
            100terte Berufsgruppen, deren gesundheitliches Fortbestehen auf Masken basiert, widersprechen Ihnen deutlich!

          • Sie vermischen da schon wieder alles zu einem Eintopf….;)))

            Wie viele dieser Berufsgruppen am Wifi haben denn mit Viren zu tun?
            Sind Viren denn das Einzige, wogegen solche Masken gedacht sind?…..

            Und was hat der Nutzen gegen Hautschuppen, “Sabber”, Haare,….etc. für einen beschränkten Zeitraum mit dem epidemiologischen Gebrauch gegen ein Atemwegs-Virus zu tun?

            Echt kein Wunder, was alles bei Ihnen auf fruchtbaren Boden fällt. Sie halten sogar jede Klima-Modellrechnung für ein Faktum…..

          • Sie sind tatsächlich allgemein und umfassend Informiert, vermutlich haben Sie sogar an der EN 149:2001 mitgeschrieben und haben die Prüfverfahren, z.B. EN 149:2001+A1:2009, im Alleingang entwickelt.
            Ich verneige mich wiederum vor Ihrer Allumfassenden Kompetenz und unnachahmlicher Erfahrung.

          • Sie verkraften es nur nicht, dass man dem etwas entgegnen kann, was Sie hier so faseln, weil Sie eigentlich das für sich beanspruchen, was Sie mir hier zu unterstellen versuchen.

            Sie haben sicher eine Erklärung dafür, warum RTs mit OP-Personal, das mal mit mal ohne MNS operiert, regelmäßig MEHR Wundinfektionen zählten wenn MIT MNS operiert wurde, und weniger wenn ohne.

            Ich habe keine, ich finde das verblüffend. Aber es ist die Studienlage….. Die Verbreitung von Viren, Erregern, Partikeln scheint de facto auch unter optimalen Bedingungen nicht so zu funktionieren wie im Labor mit Plastikkopf. Könnte sein, dass der Mensch sich halt bewegt, und der MNS deshalb nicht so sitzt, wie auf dem Plastikkopf der Labormessungen?…….

            Face it. Im wahrsten Sinne….;))))

            Schönen Tag noch. Ich habe heute noch was Produktives vor.

          • Filmchen suchen. Super👍Vielleicht einmal was lustiges. Film Dich doch einmal.

          • es beweist, Sie können Googeln, sogar manche Inhalte verstehen.
            Das https://www.aerzteblatt.de/archiv/217465/Schutz-vor-COVID-19-Wirksamkeit-des-Mund-Nasen-Schutzes haben Sie nicht gefunden.
            Die umfangreichen Prüfverfahren welche die JKU entwickelt hat auch nicht. Ein Kunstkopf hat natürlich nichts mit der Menschlichen Anatomie und Biomechanik zu tun, es ist natürlich vollkommen gerechtfertigt das Sie diese Technologie lächerlich machen wollen.
            Vielleicht sollten Sie auch noch auf Ermittlung des Aschegehalts, zur Bestimmung ruckgehaltenen Partikelmengen, hinweisen, die könnte ich ja auch noch nicht kennen…

          • Nein….. noch viel mehr. Sorry… geh in Dich. Das wird nix mehr. Du hattest Deine Höhepunkte hier.. aber jetzt geht’s bergab.

          • auch, nur ist diese Bezeichnung ein “Überbegriff”, dieser beschreibt die einzelnen Technologien nicht.
            Jeder Typ hat eine eigene Standarddefinition die in einem ISO-Zertifikat beschrieben ist.

          • frage – wie oft gehen sie fast food essen?
            achten sie beim einkauf von körperpflegeprodukten auf alle inhaltsstoffe
            verwenden sie plastiksackerl,
            oh die liste könnte ich jetzt stundenlang fortsetzen
            zB fahren sie auto?

    • Die Schweizer Konsumentenzeitschrift K-Tipp liess vor ca. 3 Monaten 20 verschiedene Masken in einem Speziallabor untersuchen und das Ergebnis war schockierend: Alle getesteten Masken enthielten bedenkliche, gesundheitsgefährdende Zusatzstoffe, die eingeatmet werden bis hin zu einer Maske mit dem krebserzeugenden Naphtalin. Und das zwingt man unseren Kindern stundenlang auf.

      • Solange es aber Erwachsene gibt, die sich vor den Kindern zu Tode fürchten, wird es diesen völlig egal sein, welche Schäden die Kinder davon tragen. Im Krieg haben sich die Eltern vor die Kinder gestellt, heute verstecken sich diese feige dahinter.

        • Ein Teil der Eltern macht es so und ist feige. Ein anderer Teil der Eltern geht regelmässig auf die Strasse und würde um die Kinder zu beschützen noch viel weiter gehen. Was ich verstehen kann.

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