Samstag, Juli 27, 2024

Verfahren gegen Spaniens Ex-König Juan Carlos eingestellt

Das Verfahren aufgrund von möglicher Geldwäsche gegen Spaniens Ex-König Juan Carlos wurde eingestellt. Es mangelt an Beweisen.

Genf, 13. Dezember 2021 | Die Genfer Staatsanwaltschaft hat die Untersuchung gegen den ehemaligen spanischen König Juan Carlos und drei weitere Beschuldigte wegen Geldwäscherei eingestellt. Die Bank Mirabaud wurde in einem Nebenaspekt des Falls um die Vermögenswerte des Ex-Königs mit 50.000 Franken bestraft.

Verdacht Geldwäsche

Die Genfer Staatsanwaltschaft leitete im August 2018 ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Geldwäsche ein, nachdem Presseartikel die Integrität des Ex-Königs in Zweifel gezogen hatten. Dieser wurde verdächtigt, Schmiergelder im Zusammenhang mit Aufträgen spanischer Unternehmen für den Bau der Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Medina und Mekka erhalten zu haben.

Laut der am Montag von der Genfer Justiz veröffentlichten Pressemitteilung ergab die Untersuchung, dass Juan Carlos am 8. August 2008 100 Millionen Dollar vom saudiarabischen Finanzministerium erhalten hat. Dieser Betrag wurde auf das Konto der Stiftung Lucum bei der Bank Mirabaud in Genf überwiesen.

Weitere Zahlungen erhielten der Ex-König und dessen frühere Geliebte Corinna zu Sayn-Wittgenstein in Höhe von insgesamt 8,895 Millionen Dollar. Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass diese Transfers aus Kuwait und Bahrain nicht ausreichend dokumentiert wurden. Das Konto der Stiftung Lucum wurde im Juni 2012 geschlossen und der Saldo von 65 Millionen Euro auf die Bahamas auf das Konto einer Firma von Sayn-Wittgenstein überwiesen.

Mangel an Beweisen

Die Genfer Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass die Inanspruchnahme einer Stiftung und einer Sitzgesellschaft auf einen Verschleierungswillen hindeuten. Die Beträge, die Herkunft des Vermögens, das Fehlen von Unterlagen, die angeblichen Schenkungen des Königs von Saudi-Arabien an Juan Carlos und von diesem an seine Ex-Geliebte und schließlich die Chronologie der Ereignisse würden diese Indizien bestätigen.

Bei der Untersuchung konnte allerdings kein ausreichender Zusammenhang zwischen dem von Saudi-Arabien erhaltenen Betrag und dem Abschluss der Verträge für die Hochgeschwindigkeitsstrecke hergestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren mangels Beweisen deshalb teilweise eingestellt. Die Verfahrenskosten in Höhe von 200.000 Franken wurden den Beschuldigten jedoch in Rechnung gestellt.

Die Bank Mirabaud wurde zu einer Geldstrafe von 50.000 Franken sowie zur Zahlung von Verfahrenskosten in Höhe von 150.000 Franken verurteilt. Die Ermittlungen ergaben in diesem Fall, dass die Bank ihre Mitteilungspflicht bezüglich des Kontos von Sayn-Wittgenstein verletzt hat. Die Presseartikel, die ungewöhnliche Höhe der Beträge und die Finanzströme mit der Stiftung Lucum hätten die Bank dazu veranlassen müssen, sich an die Meldestelle für Geldwäscherei in Bern zu wenden, lautet die Schlussfolgerung der Genfer Justiz.

(apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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