Samstag, Oktober 5, 2024

Servus TV und oe24.tv für Anschlagsberichterstattung von KommAustria verurteilt

Die KommAustria hat im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Terroranschlag in Wien am 2. November 2020 die beiden Privatfernsehsender Servus TV und oe24.tv – nicht rechtskräftig – verurteilt.

Wien, 16. Dezember 2021 | Die Behörde habe “Verstöße gegen die Bestimmungen zur Achtung der Menschenwürde und zur Wahrung der Sorgfaltspflichten nach dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz festgestellt”, hieß es in einer Aussendung am Donnerstag.

Tödliche Schüsse gezeigt

Der Grund für die Entscheidung: Laut Behörde wurden in beiden Programmen “unter anderem tödliche Schüsse auf einen Passanten, Bilder eines angeschossenen Polizisten, schwer und schwerst verletzte Personen, von denen eine später verstarb und schließlich die Leiche des Attentäters in einer die Menschenwürde dieser Personen nicht achtenden Form gezeigt”.

Dazu hätten sich beide Programme “während des laufenden Polizeieinsatzes wiederholt und entgegen der Aufrufe der Exekutive nutzergenerierter Video- und sonstiger Bildmaterialien, die Menschen in existenziellen Ausnahmesituationen zeigten”, bedient. Damit sei den anerkannten journalistischen Grundsätzen nicht entsprochen und Nachrichten vor ihrer Verbreitung nicht mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft geprüft worden.

Drei Mal im Hauptabendprogramm Entscheidung verlesen

Die Fernsehsender müssen die jeweils sie betreffende Entscheidung der KommAustria drei Mal im Hauptabendprogramm der beiden Fernsehprogramme verlesen, teilte die Behörde mit. Sie können allerdings innerhalb einer vierwöchigen Frist ab Zustellung der Bescheide Einspruch erheben. Ein Verfahren gegen einen dritten nicht namentlich genannten Privatsender wurde eingestellt.

(bf/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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