Der Presserat hat krone.at für die unverpixelte Veröffentlichung eines Porträtfotos einer ermordeten Frau gerügt. Das Online-Nachrichtenangebot der “Kronen Zeitung” verletzte damit den Persönlichkeitsschutz der Abgebildeten.
Wien, 17. Dezember 2021 | Der gerügte Artikel “‘Bestialischer’ Mord an Ehefrau: Lebenslange Haft” erschien am 22. Juni. Darin wird berichtet, dass ein 75-jähriger Oberösterreicher für den Mord an seiner 71-jährigen Frau am Landesgericht Steyr zu lebenslanger Haft verurteilt worden sei. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten habe er 23-mal auf den Kopf des Opfers mit einem Kupferhammer eingeschlagen, zudem habe die Frau 54 Messerstiche am ganzen Körper aufgewiesen. In etwa der Mitte des Artikels ist ein Portraitfoto der Ermordeten neben zwei Kerzen zu sehen.
Krone.at soll freiwillig über Ethikverstoß berichten
Ein Leser kritisierte die Bildveröffentlichung, da diese dem journalistischen Anstand widerspreche. Der Senat 3 des Presserats hielt fest, dass Berichte über Tötungsdelikte von Interesse für die Öffentlichkeit seien, aber der Persönlichkeitsschutz des Opfers geachtet werden müsse – was im vorliegenden Fall nicht geschehen sei. Denn die Persönlichkeitssphäre sei auch über den Tod eines Menschen hinaus zu wahren. Eine unverpixelte Bildveröffentlichung könne zudem die Trauerarbeit der Hinterbliebenen beeinträchtigen.
Der Presserat fordert krone.at auf, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. Die Medieninhaberin erkennt die Schiedsgerichtsbarkeit des Selbstkontrollorgans nicht an und hat auch nicht am Verfahren teilgenommen.
(apa/bf)
Titelbild: APA Picturedesk