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ELGA: Impfpflicht frühestens ab April möglich

ELGA

Die technische Infrastruktur sei für eine Einführung der Impfpflicht ab Februar nicht gegeben. Die ELGA beklagt außerdem, vor der Ankündigung nicht von der Bundesregierung konsultiert worden zu sein. 

Wien, 07. Jänner 2022 | Die Einführung der Impfpflicht ab Februar dürfte wackeln. Laut der ELGA GmbH ist die technische Umsetzung der Maßnahme erst frühestens ab April möglich, heißt es in ihrer Stellungnahme zum Gesetzestext. Man sei bei Erstellung des Begutachtungswurfes nicht konsultiert worden, so die ELGA in Richtung Regierung. Daher seien “hinsichtlich der technischen Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister und der dafür notwendigen Umsetzungszeiten Änderungen geboten”.

“Die ELGA GmbH und deren Umsetzungs-Partner werden für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen”, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme wörtlich. Nicht umgesetzt werden könnten außerdem die Einschränkung der Ausnahmeerfassung auf Vertragsärzte gewisser Fachrichtungen und die Erweiterung des zentralen Patientenindex (ZPI) um Personen, die zwar in Österreich gemeldet sind, aber keine Sozialversicherungsnummer haben.

Der Geschäftsführer der ELGA, Franz Leisch, äußert sich dazu auf Twitter “Unsere Technik wird erst mit 1. April 2022 fertig. Bis dahin #Anreizsystem möglich. Strafgelder (§9) gezielt in Prävention, Primärversorgung und #Digitalisierung investieren.”

Wie PULS24 berichtet, soll laut Gesundheitsministerium die nicht vorhandene Technik nichts am geplanten Inkrafttreten der Impfpflicht mit Anfang Februar ändern. “Sollte aus den Stellungnahmen im Begutachtungsprozess hervorgehen, dass es aus technischen Gründen eine Änderung im Fristenlauf (…) benötigt werden, wird das selbstverständlich berücksichtigt. Dies ändert aber nichts am Inkrafttreten der Impfpflicht” heißt es.

Kritik an Datenschutz

Darüber hinaus üben Datenschützer Kritik am Gesetzesentwurf. So sieht die Organisation ARGE Daten in ihrer Stellungnahme gleich “mehrere Tabubrüche”. Durch das Vorhaben werde eine Art Rasterfahndung eingeführt, lautet einer der Kritikpunkte. Die Unschuldsvermutung werde zum Schuldverdacht umgekehrt. Generelle Zustimmung erhält die Impfpflicht von den Universitäten. Auf der Parlaments-Website sind indes schon mehr als 61.000 Stellungnahmen eingelangt.

Ein verpflichtender medizinischer Eingriff ist für die ARGE Daten zwar grundsätzlich möglich, mit dem Gesetz drohe aber ein “bürokratischer Lockdown”, denn: “Der Entwurf zu einer Strafverfügungsdatei ist willkürlich und überschießend. Er lässt keinen signifikanten Einfluss auf das Pandemiegeschehen erwarten und widerspricht Grundrechten, insbesondere der Achtung auf Privat- und Familienleben.”

Neben der drohenden “Rasterfahndung zur Verhängung von Verwaltungsstrafen” befürchtet die Daten-NGO auch die Entindividualisierung der medizinischen Versorgung, Kritik gibt es auch an der automatisierten Ausstellung von Strafverfügungen ohne individuelle Prüfung der tatsächlichen Strafwürdigkeit. Zudem operiere der Entwurf mit “willkürlichen Annahmen”, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme. Der sich dynamisch ändernde Wissensstand werde unzureichend gewürdigt.

Akademischer Bereich sieht kein Problem mit Impfpflicht

Keine Probleme mit den Plänen der Regierung werden hingegen im akademischen Bereich gesehen. So spricht sich die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) einstimmig für die Einführung einer Impflicht aus. “Nur so wird die aus wissenschaftlicher Sicht notwendige hohe Durchimpfungsquote erreicht”, lautet die Begründung in der Begutachtungsstellungnahme. Aufgrund der Schwere des Eingriffs in die Rechtsordnung appelliert die uniko, “die Impflicht verfassungskonform und konsistent in allen Rechtsbereichen zu verankern”.

Ähnlich lautet auch die Stellungnahme des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin an der Uni Wien. “Am Vorhaben eines Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen COVID-19 ist aus der Sicht des IERM keine Kritik zu üben, sofern dies als Ultima Ratio für die Abwehr der von der Pandemie ausgehenden Gefahr für die öffentliche Gesundheit geboten ist”, heißt es schlicht in der kurzen Stellungnahme und weiter: “Vielmehr ist auch aus ethischer Sicht dem legitimen Schutzziel der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als Recht der gesamten Bevölkerung zuzustimmen.”

Abermals haben Impfgegner und -skeptiker die Möglichkeit der Stellungnahme genutzt, um die Parlaments-Website mit gleichlautenden Serien-Einträgen zu fluten. Freitagvormittag gab es 61.000 Einträge. Somit gestaltete sich auch die Suche nach Stellungnahmen offizieller Stellen als schwierig und war technisch nur noch gezielt nach Namen möglich. Am 17. Jänner soll das Gesetz im Gesundheitsausschuss im Nationalrat behandelt werden.

(apa/bp)

Titelbild: APA Picturedesk

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