Samstag, Juli 27, 2024

Flüchtlinge in Skandal-Quartier gesteckt: Prozess gegen Waldhäusl startet

Flüchtlinge in Skandal-Quartier gesteckt

FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine weitere Beamtin stehen am Mittwoch in St. Pölten wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht. 2018 sollen sie minderjährige Flüchtlinge rechtswidrig in Drasenhofen untergebracht haben.

St. Pölten, 01. Februar 2022 | Ein Stacheldrahtzaun, eine Kamera am Eingang, Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes und ein Wachhund. Die Fenstergriffe in dem ehemaligen Grenzposten sind abmontiert, es gibt kein Internet und kaum Handyempfang. Wir befinden uns im Jahr 2018 im niederösterreichischen Drasenhofen (Bezirk Mistelbach). Doch das Gebäude, um das es geht, ist kein Gefängnis, es ist eine kurzfristig aufgezogene Flüchtlingsunterkunft.

Niederösterreichs Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) soll damals angeordnet haben, mindestens 14 minderjährige Flüchtlinge in dem Gebäude nahe der tschechischen Grenze unterzubringen und die oben genannten Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Bereits wenige Tage nachdem die ersten Jugendlichen dort untergebracht wurden, musste die Unterkunft allerdings wieder geschlossen werden. Denn die öffentliche Empörung über Waldhäusls Vorgehen war groß. 

Waldhäusl glaubt an Freispruch

Morgen, Mittwoch, muss sich der Landesrat vor dem Landesgericht St. Pölten verantworten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihm Amtsmissbrauch vor. Ebenfalls angeklagt ist eine Beamtin, der neben Amtsmissbrauch in dieser Causa auch die Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung zur Last gelegt werden. Sie war damals laut Anklageschrift die zuständige Beamtin für den Bereich der Grundversorgung unbegleiteter minderjähriger Fremder und die gesetzliche Vertreterin im Asylverfahren.

Waldhäusl, der von Rechtsanwalt Manfred Ainedter verteidigt wird, ist überzeugt, dass sich die Anklage „in Luft auflösen“ werde. Er habe nur „zum Schutz der Bevölkerung“ gehandelt. Mehr als 20 Zeugen sind zum Prozess geladen, darunter Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sowie Drasenhofens damaliger Bürgermeister (ÖVP).

Landesrat könnte sein Amt verlieren

ZackZack wird morgen am ersten Prozesstag vor Ort sein und berichten. Um 9 Uhr, eine Stunde vor dem Prozess veranstaltet die Asylkoordination Österreich die Kundgebung „Waldhäusl entlassen“.  Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt, auch Ende Februar und im März wird es noch Verhandlungstermine geben. 

Der Strafrahmen für Amtsmissbrauch beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Laut Strafgesetzbuch könnte Waldhäusl bei einer Verurteilung sein Amt verlieren, wenn er zu mehr als einem Jahr Haft oder zu über sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt werden sollte. Mitglieder der Landesregierung müssen in den Landtag wählbar sein. Im Fall einer Verurteilung wäre das laut § 41 der NÖ Landtagswahlordnung nicht möglich. Für Waldhäusl und die angeklagte Beamtin gilt die Unschuldsvermutung.

(sm)

§302  StGB: Mißbrauch (sic! ) der Amtsgewalt

(1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Stefanie Marek

    Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.

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