Verbraucherschutz-Plan
Ein Vorschlag des Wirtschaftsministeriums zu einer Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) lässt die Wogen hochgehen. Anstatt, wie von der Modernisierungsrichtlinie der EU vorgesehen, die Verbraucherrechte zu stärken, würde sie diese schwächen, wird kritisiert.
Wien, 04. Februar 2022 | “Diese Regierung von Schwarz-Grün nützt jede Gelegenheit, Rechte von Verbrauchern zurückzudrängen,” ärgerte sich heute Peter Kolba, Obmann des privaten Verbraucherschutzvereines (VSV).
Breite Front gegen Pläne von Wirtschaftsministerium
Auch vom Obersten Gerichtshof (OGH) und dem Sozialministerium kommt Widerstand, berichtet der “Standard”. Erst vor wenigen Wochen habe der OGH klargestellt, dass Kundinnen und Kunden bei Wettbewerbsverstößen wie irreführender Werbung Schadenersatz fordern können. Der Gesetzesentwurf des Ministeriums von Margarete Schramböck würde diese Rechte nun wieder stark einschränken. Der OGH habe festgehalten, dass die geplante Neuregelung eine “wesentliche Änderung” darstelle, denn Ansprüche für Verbraucher würden künftig “sehr eng” gefasst. Zudem sei “offenbar beabsichtigt”, immateriellen Schadenersatz gänzlich auszuschließen.
Aus Sicht des Sozialministeriums trage der Entwurf “den EU-Vorgaben nicht Rechnung”. Die Rechtsdurchsetzung werde für Verbraucherinnen und Verbraucher “unbegründet und in nicht rechtfertigbarer Weise erschwert”. Das Sozialministerium erstattete in seiner Stellungnahme einen eigenen Gegenvorschlag.
Konkret geht es der EU darum, dass bei Wettbewerbsverstößen auch Kundinnen und Kunden Ersatz vom Hersteller fordern können – und nicht nur Mitbewerber. Das ist vor allem dann relevant, wenn Verbraucher keine Chance haben, ihr Geld vom Händler zurückzubekommen, weil dieser etwa zahlungsunfähig ist.
“Empfindlicher Rückschritt”
Im Entwurf des Wirtschaftsministeriums sei nun ein “empfindlicher Rückschritt im Schadenersatz für Verbraucher vorgesehen”, erklärte Friedrich Rüffler, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Wien der Zeitung. Im aktuellen Entwurf sei nämlich vorgesehen, dass nur “offensichtliche Verstöße” einen Anspruch begründen.
Kritik kommt auch von der Sammelklagsplattform Cobin claims: “Es kann nicht sein, dass Wettbewerbsverstöße von Unternehmen nur in ganz großen Ausnahmefällen zu Verbraucher-Schadenersatzansprüchen führen sollen – wie etwa der jahrelange Nepp mit Abgaswerten bei Autos.” Hier handle das Wirtschaftsministerium nicht nur gegen die Interessen der Konsumenten, sondern auch gegen jene der Wirtschaft. “Wie kommen redlich arbeitende Unternehmen dazu, dass ihre weniger seriös arbeitenden Marktbegleiter damit belohnt werden, dass diese für ihr Fehlverhalten de facto keine Konsumenten-Klagen fürchten müssen?”, so die beiden Cobin claims-Vorstände Oliver Jaindl und Manfred Biegler in einer Aussendung.
(apa/bf)
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