Samstag, Juli 27, 2024

ÖVP-Klubchef Wöginger wird ausgeliefert

ÖVP-Klubchef August Wöginger wird aller Voraussicht nach vom Immunitätsausschuss ausgeliefert. Die WKStA will wegen des Verdachts der Anstiftung zum Amtsmissbrauch ermitteln. Wöginger weist die Vorwürfe zurück.

 

Wien, 21. Februar 2022 | Die ÖVP wird der Auslieferung von Klubchef August Wöginger wohl zustimmen. Wöginger teilte mit, dass er um seine Auslieferung bitten werde. Mit Wögingers Ankündigung ist die Aufhebung seiner Immunität de facto sicher, denn die Opposition hatte sich ohnehin dafür ausgesprochen, und auch die Grünen können nun mitgehen, ohne einen Koalitionsbruch zu riskieren. Man nehme Wögingers Aussagen “zur Kenntnis” und werde dem nachkommen, entspreche es doch auch dem Bestreben der Grünen, hier möglichst eine Einigung mit allen Parteien zu erreichen, sagte ein Sprecher des Grünen Klubs Montagfrüh zur APA.

Verdacht auf Anstiftung zum Amtsmissbrauch

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) möchte gegen Wöginger wegen des Verdachts auf Anstiftung zum Amtsmissbrauch bei der Bestellung des Vorstands des Finanzamts Braunau im Jahr 2017 ermitteln. Für den ÖVP-Klubchef sei an den Vorwürfen gegen ihn „nichts dran“. Er wolle jedoch zur Aufklärung beitragen. Gegen vier Mitglieder der damaligen Begutachtungskommission wird ermittelt, weil sie aus “parteipolitischen und somit sachfremden Motiven” den Bürgermeister als bestgeeigneten Bewerber gereiht und damit eine andere Bewerberin “aufgrund ihrer Weltanschauung” diskriminiert haben sollen. Die unterlegene Kandidatin, die mittlerweile pensionierte Finanzbeamtin Christa Scharf, hatte die Postenvergabe juristisch bekämpft und vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen.

Wöginger soll laut dem Auslieferungsbegehr der Staatsanwaltschaft als Abgeordneter beim damaligen Kabinettschef des Finanzministeriums, Thomas Schmid, in der Angelegenheit interveniert und “seinem parteipolitisch motivierten Besetzungswunsch Nachdruck” verliehen haben. So liegen Chats vor, in denen Schmid an Wöginger in der Sache schrieb: “Wir haben es geschafft (…) Der Bürgermeister schuldet dir was!” Wöginger fand das “echt super”. Er habe den Bürgermeister “stets für einen qualifizierten und geeigneten Kandidaten für diese Position gehalten” und auch “zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Kommission, die entschieden hat, genommen”, wies Wöginger die Vorwürfe zurück.

Opposition: “Korruption keine Tätigkeit eines Abgeordneten”

Seitens der Opposition wurde am Montag betont, dass man der Auslieferung zustimmen wird. Gleichzeitig erklärten Fraktions-Vertreter, dass dies Sache des Parlaments und nicht Wögingers sei: “Die Entscheidung hängt nicht vom Wunsch eines einzelnen Abgeordneten ab”, sagte etwa SPÖ-Abgeordnete und -Justizsprecherin Selma Yildirim im Ö1-“Mittagsjournal”. Und: “Ich finde es grundsätzlich richtig, dass die Blockadehaltung der ÖVP aufhört.”

Auch FPÖ-Abgeordneter Philipp Schrangl sagte, nicht Wögingers Wunsch sei entscheidend, sondern jener des Parlaments. Die Freiheitlichen werden einer Auslieferung jedenfalls zustimmen, “weil Korruption keine Tätigkeit des Abgeordneten sein kann”. Die Klärung des Verdachtes liege aber jedenfalls bei der Justiz, betonte er. Auf die Zuständigkeit der Justiz verwies auch NEOS-Vize-Klubobmann Nikolaus Scherak. “Die Frage, die wir uns hier stellen müssen: Liegt hier ein Zusammenhang zur politischen Tätigkeit als Abgeordneter vor? Und ich gehe davon aus, dass dieser nicht vorliegt und dementsprechend eine Auslieferung jedenfalls notwendig ist”, sagte er gegenüber Ö1.

Auslieferung wohl am Mittwoch

Einen fixen Termin für den Immunitätsausschuss gibt es noch nicht, die Sitzung dürfte aber am kommenden Mittwoch stattfinden. Der Fall könnte eine prinzipielle Debatte über die Immunität der Abgeordneten nach sich ziehen. Grundsätzlich dürfen Abgeordnete ohne Zustimmung des Nationalrates wegen einer strafbaren Handlung nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn diese offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des betreffenden Abgeordneten steht.

In der Causa Wöginger merkte die Staatsanwaltschaft selbst an: “Fallbezogen liegen angesichts dieser Rechtslage Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen der Tat und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten August Wöginger vor, weil Gegenstand des zu prüfenden Verdachts gerade eine politische Intervention ist”, heißt es in dem Auslieferungsersuchen. “Aus Sicht der WKStA kann daher nicht von einem offensichtlich mangelnden Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gesprochen werden.”

(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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