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ÖVP-Emittlungen – Karmasin verrechnete Sportministerium 140.000 Euro für zwei Studien

ÖVP-Emittlungen

140.000 Euro soll, laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Vizekanzler Werner Kogler, Sophie Karmasin für zwei Studien für das Sportministerium verrechnet haben. Bei den beiden Studien soll es zu rechtswidrigen Absprachen gekommen sein, laut WKStA.

Wien, 08. März 2022 | Die ehemalige ÖVP-Familienministerin und Meinungsforscherin Sophie Karmasin, die maßgeblich in die ÖVP-Inseratenaffäre um mit Steuergeld erkaufte Umfragen verwickelt sein soll, sitzt vor allem deshalb in U-Haft, weil sie sich nach ihrer politischen Karriere mit illegalen Preisabsprachen Aufträge vom Sportministerium verschafft haben soll. Für zwei Studien hatte Karmasin dem Ministerium insgesamt 140.268 Euro in Rechnung gestellt.

Interne Revision im Gange

Wie aus einer vor kurzem erfolgten Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ durch Sportminister Werner Kogler (Grüne) hervorgeht, werden die beiden Karmasin-Studien – neben etlichen weiteren – nun von der internen Revision geprüft. Sie finden sich laut Kogler “am Revisionsplan 2022”.

Karmasins zeitlich erste Studie für das Sportministerium zum Thema “Motivanalyse Bewegung und Sport”, die sie im April 2020 abrechnete, hatte ein Auftragsvolumen von 63.600 Euro. “Auftrag war, mittels Befragung einer breiten Zielgruppe die Gründe zu erheben, warum in Österreich bestimmte Personengruppen Sport bzw. keinen Sport betreiben. Dazu wurden insbesondere Fragen zur subjektiven Wahrnehmung von Vorteilen und Nutzen, Barrieren, Angeboten, Kampagnen u.ä. gestellt und ausgewertet”, beschreibt Kogler in seiner Anfragebeantwortung den Inhalt der Studie, die “der internen Abstimmung” gedient habe. Eine Veröffentlichung sei nicht vorgesehen gewesen.

Vorwurf der Absprache bei Angeboten

Den Zuschlag dafür soll Karmasin bekommen haben, indem sie laut WKStA zwei andere Meinungsforscherinnen – darunter ihre ehemalige Mitarbeiterin, die ebenfalls in der ÖVP-Affäre als Beschuldigte geführte Sabine Beinschab – dazu brachte, Mitte 2019 mit ihr abgesprochene, preislich höher veranschlagte Anbote zu legen, sodass am Ende sie als Bestbieterin den Zuschlag bekam. Für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) handelte es sich dabei um rechtswidrige, gegen das Kartellgesetz sowie das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) verstoßende Absprachen.

Ähnliches soll sich im Zusammenhang mit der Studie “Frauen im Vereinssport” wiederholt haben, die Karmasin im Juli 2021 abrechnete. Wiederum soll sie im Vorfeld Beinschab und die andere Berufskollegin zu mit ihr akkordierten überhöhten Anboten bewogen und als vermeintliche Bestbieterin den Auftrag mit einem Volumen in Höhe von 76.688 Euro erhalten haben. Die später auf der Website des Sportministeriums veröffentlichte Studie untersuchte laut Kogler “anhand von Befragungen, Gruppendiskussionen und ExpertInneninterviews die Motive und Barrieren weiblicher Mitglieder in Sportvereinen”.

Zur Frage, aus welchen Gründen externe Studien grundsätzlich in Auftrag gegeben werden und welchem öffentlichen oder gesetzlichen Interesse diese dienen, bemerkt der Grüne Vizekanzler und Sportminister in der Anfragebeantwortung: “Aus Gründen der Kosteneffizienz bei gleichzeitig hoher Qualität der Arbeit ist es mitunter notwendig, punktuell externe Expertise für spezifische Themengebiete einzuholen, soweit sie im BMKÖS selbst nicht vorhanden ist.” In bestimmten Bereichen sei es “außerdem sinnvoll, neben der Ressortsicht auf ein Thema auch einen anderen Blickwinkel durch die Expertise einer:eines Außenstehenden oder auch Betroffenen zu erhalten”.

Für Sophie Karmasin gilt die Unschuldsvermutung.

(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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