Samstag, Juli 27, 2024

Siegfried Wolf über Beugestrafe »verwundert«

Der Investor Siegfried Wolf ist über die Beugestrafe durch den Untersuchungsausschuss verwundert. Er war am 2. März im Ausschuss nicht erschienen, hatte allerdings Ersatztermine angeboten.

 

Wien, 11. März 2022 | Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss begann vergangene Woche mit zwei Absagen. Am ersten Befragungstag, dem 2. März, hätten neben Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) auch der Investor Sigi Wolf und Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid Platz auf dem Auskunftssessel nehmen sollen. Schmid und Wolf erschienen allerdings nicht, weswegen gegen beide Beugestrafen-Anträge eingebracht wurden. Angerufen wird hier das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), Wolf und Schmid sollen für ihr Nichterscheinen vor dem U-Ausschuss mit Beugestrafen belegt werden. Außerdem sollen beide behördlich vorgeführt werden, sollten sie ihrer nächsten Ladung nicht nachkommen. Beide Anträge wurden vom U-Ausschuss einstimmig beschlossen.

Wolf:  “Hier wird offenbar versucht, künstlich eine schlechte Optik zu erzeugen”

Wolf zeigte sich am Freitag über die Beugestrafe verwundert. Er habe „mit großer Verwunderung“ diese vernommen. Er erhielt am 7. Februar eine Ladung per Mail. Der Ladung zum vorgesehenen Termin wollte Wolf zwar nciht Folge leisten, bot aber einen neuen Termin „in der letzten März- bzw ersten April-Woche“ an. Die Parlamentsdirektion habe ihm 14 Tage nicht darauf geantwortet. Wolf sei, wei er sagt, also nicht unentschuldigt ferngeblieben. Sein Anwalt werde gegen die Verhängung der Beugestrafe Rechtsmittel ergreifen. Wolf glaubt, dass versucht werde eine „künstlich schlechte Optik zu erzeugen.“

Sigi Wolf steht aufgrund seiner mutmaßlichen steuerlichen Begünstigung im Fokus des ÖVP-Untersuchungsausschusses.

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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