Freitag, Mai 3, 2024

Karmasin gegen Beinschab – Streit um Kronzeugenstatus

Streit um Kronzeugenstatus

Um einen möglichen Kronzeugenstatus von Meinungsforscherin Sabine Beinschab in der ÖVP-Inseratenaffäre ist ein Streit mit der ebenfalls beschuldigten Ex-ÖVP-Ministerin Sophie Karmasin entbrannt. Karmasins Anwalt sieht einen Kronzeugenstatus für Beinschab als “absolut unzulässig”.

Wien, 20. April 2022 | Die Justiz ist derzeit mit der durchaus heiklen Frage beschäftigt, ob die in der Inseraten-Causa beschuldigte Meinungsforscherin Sabine Beinschab den Kronzeugenstatus erhält. Die ebenfalls beschuldigte frühere ÖVP-Ministerin Sophie Karmasin will das verhindern und argumentiert in einem Schreiben ihrer Anwälte an die Staatsanwaltschaft, dass ein Kronzeugenstatus für Beinschab aus mehreren Gründen “absolut unzulässig” wäre, wie der “Standard” am Mittwoch online berichtete.

Beinschab hatte in zahlreichen Einvernahmen sich selbst und andere Beschuldigte belastet, darunter ihre frühere Chefin und Geschäftspartnerin Karmasin. Die Ex-Ministerin musste aufgrund der auch von Beinschab aufgeworfenen Verdachtsmomente sogar zeitweise in Untersuchungshaft.

Karmasin-Anwalt sieht Beinschabs Krozeugenstatus nicht erfüllt

In der Stellungnahme an das Justizministerium und an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) betont Karmasins Rechtsanwalt Norbert Wess nun, dass gleich mehrere rechtliche Vorgaben für den Kronzeugenstatus bei Beinschab nicht erfüllt würden. Beinschab sei demnach weder rechtzeitig noch freiwillig an die Behörden herangetreten, heißt es in dem Schreiben, das auch der APA vorliegt. Der Anwalt erinnerte daran, dass bei Beinschab Hausdurchsuchungen stattgefunden haben und sie wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen wurde. Sie habe dann erst in ihrer Beschuldigteneinvernahme erstmals Bezug auf die Kronzeugenregelung genommen.

Auch fehle ein reumütiges Geständnis als Voraussetzung. Laut Wess ist Beinschab eine “Tatbeteiligte mit führendem oder auch nur mitbestimmendem Tatbeitrag”, was sie ebenso als Kronzeugin disqualifiziere. Angesichts der Vorwürfe, die bis hin zum Korruptionsverdacht gegen den damaligen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) lauten, sei “auch aus spezialpräventiver Sicht” ein Kronzeugenstatus nicht zulässig, schreibt Wess.

Beinschab-Anwältin: Mandantin nannte neue Erkentnisse

Beinschabs Anwältin Katrin Blecha-Ehrbar war in ihrem Antrag auf die rechtlichen Hürden eingegangen, argumentierte aber, dass Beinschab in ihrer Einvernahme nach der Hausdurchsuchung neue Erkenntnisse geliefert habe, die der WKStA zuvor nicht bekannt gewesen seien. In Bezug auf diese Verfahrensstränge seien Rechtzeitigkeit und Freiwilligkeit also gegeben. Beinschab hatte etwa ausgesagt, dass Karmasin Ministerien getäuscht habe, indem sie Beinschab und eine weitere Meinungsforscherin zum Legen von Scheinangeboten motiviert habe.

Die Entscheidung über die Vergabe des Kronzeugenstatus liegt bei der WKStA, danach prüfen Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium. Die Kronzeugenregelung ist ein relativ neues Instrument im heimischen Strafrechtssystem, das einem Täter für eine von ihm begangene Straftat unter strengen Voraussetzungen und im Gegenzug für einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung eines Verbrechens Straffreiheit in Aussicht stellt.

(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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15 Kommentare

  1. Diese Flucht nach vorne von Wess, nach dem Motto, Angriff ist die beste Verteidigung, wird nicht fruchten. Im Gegenteil, es wirft eine noch größere Verdachtslage auf seine Mandantin Karmasin.
    Es muss heller werden Österreich!

  2. Ist die Meinung eines Anwalts der Hauptbeschuldigten für die Erlangung des Kronzeugenstatus einer anderen Beschuldigten relevant? Herr Wess, wie geht es Ihrem Schützling Grasser mit der (nicht rechtskräftigen) Verurteilung? Ihre Rechtsauffassung hat das Gericht nicht geteilt. So eine Schlappe. Und jetzt andere mundtot machen wollen? Oder Idee von Herrn Ratz? Ainedter? Sobotka?
    Da Frau Beinschab bereit ist, alles auf den Tisch zu legen, rate ich zu Personenschutz. Der ÖVP und ihren Handlangern ist alles zuzutrauen.

  3. Nur eine harmlos belanglose Frage – keine behauptete Feststellung:
    Ist es nicht wahrlich köstlich amüsant, hier im ZackZack-Heimkino-Abo dieser Operette “Rette sich (seinen Arsch) wer kann!” vergnüglich beizuwohnen? (Natürlich frei assoziiert betitelt, ohne jeden konkreten Bezug)
    Nämlich unter Zuhilfenahme vermutlich bestens bezahlter Winkeladvokaten (auch nur allgemein sach- und keineswegs etwa personenbezogen konnotiert, um mir klagbar übel unterstellte “nichtannehmbare Schmähkritik” zu ersparen) mit (be)deutungsvoll gefinkelt konstruierten Winkelzügen um das Wohl(?) und Wehe(!) ihrer (unschuldsvermutet raffzähnigen) Clientel bemüht besorgt?
    In wessen Solde stehend, für welchen Lohn, sei hier selbstverständlich (ebenfalls nur harmlos angemerkt) nicht in Frage gestellt …
    (Jede Ähnlichkeit mit echten, noch lebend handelnden Personen ist unbeabsichtigt und rein zufällig!)

  4. Wenn man mit dem Rücken zur Wand steht, lässt man am besten das Schild fallen und geht in den Angriff über.

    Taktisch wahrscheinlich die einzige offene Option.

    Kann man sich nicht ausdenken.

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