Dienstag, April 23, 2024

Karmasin-Urteil: WKStA beruft gegen Strafhöhe

Nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung von Ex-Ministerin Karmasin (ÖVP) hat die WKStA Rechtsmittel eingebracht. Karmasins Anwälte haben unterdessen über allfällige Rechtsmittel noch keine Entscheidung getroffen. 

Wien | Nach der Verurteilung der ehemaligen Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) zu 15 Monaten bedingter Haft wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und dem Freispruch für die Ex-Politikerin vom schweren Betrug im Zusammenhang mit dem Weiterbezug ihres Ministergehalts hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch eingebracht. Das berichtet die Austria Presse Agentur (APA). Weiters beruft die Anklagebehörde gegen die Strafhöhe im zweiten Anklagepunkt.

Gericht: Strafbarkeit wegen Wiedergutmachung aufgehoben 

Für das Gericht war es zwar “zweifellos erwiesen” und “eindeutig dokumentiert”, dass sich Karmasin nach ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt mit Anfang Dezember 2017 ungeachtet der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit “mit voller Absicht” ihre Fortbezüge bis Ende Mai 2018 erschlichen hatte. Die erste Instanz kam aber zum Schluss, dass die Strafbarkeit des Betrugs aufgehoben war, weil der Ex-Ministerin zugebilligt werden musste, den angerichteten Schaden vollständig, rechtzeitig und freiwillig gut gemacht zu haben, bevor die Strafverfolgungsbehörden von Karmasins Verschulden Kenntnis erlangt hatten. Diesen Freispruch bekämpft die WKStA nun mit einer Nichtigkeitsbeschwerde, wie eine Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft der APA mitteilte.

Berufung gegen 15 Monate bedingte Haft

Ebenso beruft die WKStA gegen die Strafhöhe von 15 Monaten bedingter Haft im zweiten Anklagepunkt. Diese bezogen sich auf drei Studien für das Sportministerium, für die Karmasin den Zuschlag erhielt, indem sie zwei Mitbewerberinnen – darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab – dazu brachte, “von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde”, wie es in der Anklageschrift hieß. Beinschab und die zweite Konkurrentin legten zwischen April 2019 und Juni 2021 Angebote, die Karmasin dann jeweils unterbot. Das war nach Ansicht des Erstgerichts “jedenfalls rechtswidrig” und habe “gezielt den Wettbewerb eingeschränkt.”

Noch keine Entscheidung über etwaige Rechtsmittel getroffen haben die Verteidiger, sagte Norbert Wess, einer der Rechtsvertreter Karmasins, am Donnerstag zur APA. Sie haben noch bis zum morgigen Freitag Zeit.

Darüber hinaus hat die WKStA auch gegen den Freispruch für den mitangeklagten Abteilungsleiter im Sportministerium eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Das Gericht sah bei der Urteilsverkündung am Dienstag kein Motiv, weshalb der Beamte Karmasin vorsätzlich in Schädigungsabsicht unterstützen hätte sollen. Es sei nicht auszuschließen, dass er auf Grund der damals guten Reputation Karmasins oder aus Obrigkeitshörigkeit in deren Sinn gehandelt habe, erläuterte dazu der vorsitzende Richter.

Titelbild: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

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11 Kommentare

  1. Ein lächerliches Strafmass – 15 Monate bedingt. In der Höhe genau gleich wie das Strafmass für den Coronamassnahmen-Demonstranten, der sich einen gelben Stern mit “ungeimpft” aufs Revers geheftet hatte.
    Eine unbedingte Strafe tut der Karmasin überhaupt nicht weh. Es wird andere ermuntern, dasselbe zu tun, denn man hat ja nichts zu befürchten, wenn man von oben kommt. Der Hendldieb wird eingesperrt und die Betrügerin im hohen Amt geht nach Hause.

    • Ich kann das erklären:
      Der Hendldieb schädigt die Hendl-Landwirtschaft bzw. die Hendl-Verkaufswitschaft. Das geht gar nicht. Das ist ein superschweres Verbrechen. Ein Skandal.

      Die Frau schädigt nur die Republik bzw. die Steuerzahler*innen. Des is wuascht, ein Lärcherlschas so to say. Eigentlich hätte das ein Freispruch werden müssen – das war mit einem “vmtl. roten Netzwerkrichter und Frauenfeind” natürlich nicht möglich. Ein Skandal.

      Alles klar?

    • Jetzt ist die bisher Unbescholten eben nicht mehr unbescholten und der eigentliche Prozess steht erst noch bevor.
      Ich glaube deshalb, diese Frau war rechtlich nicht sehr gut beraten.
      Wenn der Immunitätserlass aber endlich aufgehoben wird und die Whistlblower Richtlinie so in Kraft gesetzt wird, wie diese schon immer gemusst hätte, die Strafen drastisch erhöht werden und das Informationsfreiheitsgesetz kommt, dann sollten wir uns vor Kronzeugen nicht mehr erwähren können. Und das wissen vermutlich auch die Hautptäter!!! und allen voran die hierfür zuständige Justizministerin.

      Das ist meiner Meinung nach eines der wichtigsten Themen in diesem Land, aber leider noch immer nicht ein Thema und damit auch keine Lösung in Sicht. EIN WAHRLICHER SKANDAL!

  2. Ich hoffe da kommt noch was. Schließlich hat die Frau unrechtmäßig Steuergeld kassiert. Kann doch nicht sein, dass so was ein Kavaliersdelikt ist. In einer Notlage war sie doch wohl kaum. Das ist ja als würde ein Ladendieb straffrei ausgehen, weil er die gestohlene Ware zurücklegte nachdem man ihn ertappt hat….das kanns nicht sein.

  3. Was oder wer hat sie dazu bewegt dass zu tun was sie getan hat, ist die große frage. Und wieviele davon gewusst haben.

  4. na bitte – geht doch.

    das mit der tätigen reue ist wirklich ein scherz.
    vor allem die begründung, weil das ein journalist und nicht die behörde aufgedeckt hat.

    ich hoff, dass dieser freispruch aufgehoben wird.

  5. da sagt der gute Richter, dass es ein klassischer Fall von Betrug wäre, spricht sie dann aber vom Betrugsvorwurf frei. Wie geht das?

    • In modo Austriaco! Exekutive und Staatsanwaltschaft üben sich in nobler Zurückhaltung und lassen die Arbeit des Aufdeckens lieber einem Journalisten über. Wenn es dann schon alle Spatzen von den Dächern pfeifen, dass der Frau Ex-Minister Ungemach dräut, überweist diese das ergaunerte Geld flugs zurück, hat somit tätige Reue getan und ist “aus dem Schneider”. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt. Mich würde interessieren, welche Gefühle der Richter hatte, als er den Freispruch für nachweislichen Betrug aussprechen musste.

      • der musste sich wahrscheinlich sehr zurückhalten um nicht zu kotzen, aber vielleicht bringt ja die berufung der WKSta ein Urteil das dem Tatbestand gerecht wird.

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