Richter: »Hier gibt’s nicht ‘Lustig samma, Puntigamer«
Große Drängerei hat am Montag im Grazer Schwurgerichtssaal geherrscht: 23 Angeklagte – ein weiterer war erkrankt – und rund 20 Anwälte mussten sich wegen jahrelanger Bierdiebstähle aus der Grazer Brauerei Puntigam einfinden. Der Richter sparte nicht mit Bier-Analogien.
Graz, 02. Mai 2022 | Die Beschuldigten sollen von Jänner 2009 bis November 2017 verkaufgeeignetes Bier als Bruchware deklariert und unter der Hand weiterverkauft haben. Dabei entstand laut Ankläger für die Brauerei ein Schaden von 1,7 Millionen Euro.
Die Angeklagten waren ebenso wie die Anwälte auf je vier Sitzreihen verteilt, Namensschilder sorgten für guten Überblick im Schwurgerichtssaal. Richter Andreas Rom überprüfte zügig die Personalien, und so konnte bereits nach 25 Minuten Vorarbeit mit dem Prozess gestartet werden. Neben gewerbsmäßigem Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung wurde den Angeklagten teilweise Veruntreuung, Hehlerei und bandenmäßige Abgabenhinterziehung vorgeworfen.
Jede Menge “Bruchware”
Aufgeflogen war der jahrelange Getränkediebstahl durch anonyme Anzeigen, in denen drei Mitarbeitern unterstellt wurde, jahrelang Bier und alkoholfreie Getränke entwendet zu haben. Daraufhin forschte die Brauerei mit Hilfe eines Detektivs und Kameras nach und entdeckte die groß angelegten und weitverzweigten Machenschaften. 51 Verdächtige wurden ausgeforscht, 24 davon wurden schließlich angeklagt. Hauptbeteiligte waren zwei Kellermeister, Hallenverantwortliche und Mitarbeiter im Selbstbedienungsshop, über die die Waren aus dem Firmengelände gebracht und verkauft wurden.
Die Diebstähle liefen über die sogenannte “Bruchware”, die vom Kellermeister überprüft und bestätigt werden musste. Die Beschuldigten sollen auf die Idee gekommen sein, jede Menge einwandfreies Bier als Bruchware auszuweisen. Da es bald schon nicht mehr um ein paar Kisten, sondern um ganze Paletten ging, war die Zusammenarbeit von mehreren Personen nötig. Staplerfahrer, Kellermeister, Hallenverantwortliche und SB-Shop-Mitarbeiter mussten mitmachen, damit die Ware außer Haus gebracht und verkauft werden konnte, führte der Staatsanwalt aus.
“Im Tatzeitraum kam es zu enormen Bruchzahlen”, meinte der Ankläger. Nachdem zunächst nur ein paar Mitarbeiter beteiligt waren, wollten mit der Zeit immer mehr mitmachen. Einer der Haupttäter, der als “Organisationsdrehscheibe” tätig war und laut Ankläger “wegschauen musste”, soll auch rund 50.000 Euro veruntreut haben. Er war als einziger von Anfang an geständig.
Geständnis gilt nur “bis der erste sein Flaschl öffnet”
Der Richter ermahnte ausdrücklich alle Beschuldigten, sich die Sache mit dem Geständnis noch zu überlegen: “Hier gibt’s nicht ‘Lustig samma, Puntigamer’, der einzige Milderungsgrund ist ein Geständnis. Und das gilt nur, bis der erste sein Flaschl öffnet und geständig ist, dann nicht mehr.”
Einige der Angeklagten werden sich laut ihren Verteidigern teilweise schuldig bekennen, andere eher nicht. “Es war jahrzehntelang gängige Praxis, Bruchware mit nach Hause zu nehmen”, meinte eine Anwältin, und viel mehr wollen einige der Beschuldigten auch nicht gemacht haben. “Die angegebenen Mengen stimmen überhaupt nicht, nach dem Verfahren wird die Anklage hoffentlich zu Bruch gehen”, betonte ein Verteidiger.
Der finanzstrafrechtliche Teil ist vorerst vom Tisch: Der Richter verkündete die Ausscheidung dieses Faktums, er möchte zunächst nur die strafrechtlichen Aspekte beleuchten. Dadurch muss einer der Angeklagten nur als Zeuge erscheinen und konnte vorerst heimgehen. Da ein weiterer krank ist, bleiben noch 22 mutmaßliche Bierdiebe übrig.
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