Samstag, Juli 27, 2024

Integrationsministerin »bedauert« Einstellung von verfassungswidrigem Gesetz

Das unter Schwarz-Blau eingeführte Kopftuchverbot im Kindergarten wird bald fallen. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts sagt, es “dürfte verfassungswidrig sein”. Integrationsministerin Raab zeigt sich betrübt.

Wien, 20. Mai 2022 | Viel bleibt nicht übrig von der Kopftuchverbots-Symbolpolitik von Schwarz-Blau. Nachdem bereits vor eineinhalb Jahren das Kopftuchverbot in der Volksschule vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, soll jetzt auch das Kopftuchverbot im Kindergarten fallen.

Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt ist in einer Stellungnahme, adressiert an Familienministerin Susanne Raab (ÖVP), zum Schluss gekommen, dass das Kopftuchverbot “nicht mit der Bundesverfassung vereinbar” sein dürfte. Der Unterschied zur bereits aufgehobenen Gesetzesbestimmung in der Volksschule und der fraglichen im Kindergarten liege lediglich in der Altersgruppe, heißt es darin.

Raab bedauert Verfassungswidrigkeit

Im Ö1-Morgenjournal am Freitag äußerte sich die Familienministerin dazu so: “Ich bedaure das, ich will nicht, dass dreijährige Mädchen ein Kopftuch tragen. Ich halte das für grundfalsch. Dennoch gibt es ein bestehendes Verfassungsgerichtshofs-Urteil und da wir in einem Rechtsstaat leben, müssen wir uns auch alle an das halten.”

Erbost reagierte die FPÖ. “Die ÖVP fällt bei eigenen Gesetzen im Liegen um”, so Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung. “Das Kopftuchverbot an Kindergärten und Schulen dient den Mädchen und Frauen mehr als jedes Gendersternchen oder Binnen-I und steht als Beitrag für Selbstbestimmung und Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern.”

Kopftuchverbot mangels Kopftüchern noch da

Momentan ist das Kopftuchverbot im Kindergarten noch in Kraft (außer in Salzburg und Tirol). Rechtliche Schritte waren unterlassen worden und zwar mangels eines bisher bekannt gewordenen Falls eines kopftuchtragenden Mädchens im Kindergarten, heißt es laut APA. Konkrete Zahlen dazu, wie viele Kindergartenkinder mit Kopftuch es überhaupt gibt, waren 2018 bei der Einführung des Kopftuchverbots nicht genannt worden. Es war nur betont worden, dass es sie gäbe.

Bisher wurden die Länder vom Bund noch dazu verpflichtet, in ihren jeweiligen Landesgesetzen ein Kopftuchverbot plus Sanktionen in den Kindergärten zu verankern. Aktuell wird zwischen Bund und Ländern aber eine neue 15a-Vereinbarung verhandelt, da die derzeit gültige Regelung Ende August ausläuft.

Kein Kopftuchverbot in neuer Vereinbarung

Die 15a-Vereinbarung regelt Zweckzuschüsse des Bundes, die an Bedingungen für die Länder geknüpft sind. Die Mittel der Vereinbarung waren auch “Hebel” für die Verankerung des Kopftuchverbots in den Landesgesetzen – 2018 war das Kopftuchverbot unter Heinz Christian Strache (FPÖ) und Sebastian Kurz (ÖVP) zum Missfallen einiger Länder hineinreklamiert worden.

Im Zuge der Verhandlungen wehrten sich die Länder gegen einen Verbindung der beiden Themen Kinderbetreuung und Kopftuchverbot und stellten die Verfassungskonformität infrage. In der neuen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird das Kopftuchverbot nun nicht mehr enthalten sein, bestätigte das Bundeskanzleramt der APA.

(sm/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Stefanie Marek

    Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.

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